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   KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18   

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https://dejure.org/2020,4865
KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18 (https://dejure.org/2020,4865)
KG, Entscheidung vom 02.03.2020 - 20 U 149/18 (https://dejure.org/2020,4865)
KG, Entscheidung vom 02. März 2020 - 20 U 149/18 (https://dejure.org/2020,4865)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein unbeschränkter Zugang des Erben zur früheren Ehewohnung des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Hat der Erbe ein Recht auf Zugang zur früheren Ehewohnung des Erblassers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 736
  • FamRZ 2020, 1205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2017 - 9 U 159/16

    Besitzstellung der Erben an einem Hausgrundstück der Erblasserin

    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Verfügungsgrund im Rahmen des possessorischen Besitzschutzes nach §§ 861, 858 BGB vermutet wird (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.3.2017 - I-9 U 159/16, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. November 2011 - 10 W 47/11 -, juris; MüKo/Schäfer, BGB, 8.Aufl. 2020, § 861 Rz. 16 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein Anspruch auf einstweiligen Besitzschutz wurde ferner angenommen in einem Fall, in dem eine Miterbin, die neben der Erblasserin wohnte und mittels eines Schlüssels Zugang zu deren Wohnung hatte, nach dem Erbfall das Wohnungsschloss auswechselte und dem (unstreitigen) Miterben den Zugang zu der Wohnung verweigerte (OLG Düsseldorf v. 20.3.2017 - I-9 U 159/16, juris).

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 68/12

    Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis

    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    § 564BGB bringt zum Ausdruck, dass der Erbe nach dem Tod des Mieters Nachrang gegenüber den in der Wohnung lebenden Familienangehörigen des Erblassers hat, die gemäß §§ 563, 563a BGB das Recht haben, das Mietverhältnis fortzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 68/12 -, Rz. 17, juris), und zwar ohne, dass der Erbe unter Berufung auf den Mitbesitz des Erblassers mit in die Wohnung einzieht.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Verfügungsgrund im Rahmen des possessorischen Besitzschutzes nach §§ 861, 858 BGB vermutet wird (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.3.2017 - I-9 U 159/16, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. November 2011 - 10 W 47/11 -, juris; MüKo/Schäfer, BGB, 8.Aufl. 2020, § 861 Rz. 16 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06

    Anforderungen an die Form der Aufhebung eines Zuwendungsverzichts

    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    Es muss sich um einen Irrtum über besonders schwerwiegende Umstände handeln, die den Erblasser mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren (BGH NJW-RR 1987, 1412 (1413) sowie ZEV 2008, 237 (240); ausf.
  • BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67

    Besitzschutzklage und petitorische Widerklage

    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    Der Mieter muss sein Besitzrecht daher auch nicht im Wege der - auch im Besitzschutzverfahren jedenfalls in der Hauptsache zulässigen (BGHZ 53, 166, 168; ausf. Staudinger/Herrler, BGB (2018) § 863 Rz. 8 m.w.Nachw. und zuletzt Loyal, Petitorische Widerklage gegen eine Besitzklage?, ZfPW 2019, 356) - Widerklage nach § 33 ZPO geltend machen.
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    Es muss sich um einen Irrtum über besonders schwerwiegende Umstände handeln, die den Erblasser mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren (BGH NJW-RR 1987, 1412 (1413) sowie ZEV 2008, 237 (240); ausf.
  • AG Rostock, 08.07.2005 - 46 C 261/05

    Erbengemeinschaft - Erbauseinandersetzung

    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    Der Erbe kann daher gemäß §§ 861, 858, 857 BGB verlangen, dass Nachlassgegenstände in das Haus des Erblassers zurückgebracht werden, die ein Mitglied der (unstreitig bestehenden) Erbengemeinschaft von dort mitgenommen hat (vgl. AG Rostock, NJW-RR 2005, 1533, eingereicht von der Verfügungsklägerin als Anlage ASt 24), und der Erbe des Mieters kann vom Vermieter verlangen, dass dieser ihm nicht den Zutritt zur Wohnung verweigert, wenn keine berechtigten Zweifel an seiner Erbenstellung bestehen (so im Fall des LG Köln, Beschluss vom 24. April 1996 - 1 T 82/96 -, Rz. 1, juris).
  • LG Heidelberg, 25.11.2013 - 5 S 33/13

    Wohnraummiete: Kündigung einer Genossenschaftswohnung wegen Fehl- oder

    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    Nach wohl zutreffender Auffassung ist § 857 BGB in diesem Fall daher dahingehend einzuschränken, dass der Besitz an der Wohnung auf die das Mietverhältnis fortsetzenden Familienangehörigen übergeht und nicht auf den Erben des verstorbenen Mieters, so dass dem Erben schon tatbestandlich kein Besitzschutzanspruch zusteht (LG Heidelberg, Urteil vom 25.November 2013 - 5 S 33/13 -, Rz. 45, juris; Staudinger/Gutzeit, BGB (2018), § 857 Rz. 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06

    Fortsetzung eines Kleingartenpachtvertrages mit einem Kind des verstorbenen

    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    Es liegt nahe, den § 563 BGB zugrundeliegenden Rechtsgedanken des Erhalts der den Lebensmittelpunkt bildenden Wohnung für nahe Familienangehörige des verstorbenen Mieters (hierzu MüKo/Häublein, BGB, 8. Aufl. 2020, § 563 Rz. 1; BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 72/06 -, Rz. 11, juris) auch auf die vorliegende Fallkonstellation eines schuldrechtlichen Wohnrechts des überlebenden Ehegatten zu übertragen.
  • LG Köln, 24.04.1996 - 1 T 82/96
    Auszug aus KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
    Der Erbe kann daher gemäß §§ 861, 858, 857 BGB verlangen, dass Nachlassgegenstände in das Haus des Erblassers zurückgebracht werden, die ein Mitglied der (unstreitig bestehenden) Erbengemeinschaft von dort mitgenommen hat (vgl. AG Rostock, NJW-RR 2005, 1533, eingereicht von der Verfügungsklägerin als Anlage ASt 24), und der Erbe des Mieters kann vom Vermieter verlangen, dass dieser ihm nicht den Zutritt zur Wohnung verweigert, wenn keine berechtigten Zweifel an seiner Erbenstellung bestehen (so im Fall des LG Köln, Beschluss vom 24. April 1996 - 1 T 82/96 -, Rz. 1, juris).
  • OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

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  • OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 10 W 2/21

    Durchführung einer Stromsperre; Kostenverteilung bei offenem Ausgang eines

    Zwar wird der nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Verfügungsgrund im Rahmen des possessorischen Besitzschutzes nach §§ 861, 858 BGB vermutet (KG Berlin, Urteil vom 02. März 2020 - 20 U 149/18 -, Rn. 33, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2017 - I-9 U 159/16 -, Rn. 15, juris).
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