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   KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17   

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https://dejure.org/2018,41974
KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17 (https://dejure.org/2018,41974)
KG, Entscheidung vom 05.09.2018 - 6 U 152/17 (https://dejure.org/2018,41974)
KG, Entscheidung vom 05. September 2018 - 6 U 152/17 (https://dejure.org/2018,41974)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305 Abs. 1 S. 3; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; SGB V § 144; SGB V § 150
    Inhaltskontrolle der Satzung einer kommunalen Zusatzversorgungskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Kontrolle der Satzung einer kommunalen Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen eines Mitglieds aus Anlass des Ausscheidens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 836
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.02.2013 - IV ZR 131/12

    Inhaltskontrolle der Satzungsregelung einer kommunalen Zusatzversorgungskasse:

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Die Regelung in einer Satzung einer kommunalen Zusatzversorgungskasse, wonach ein Mitglied verpflichtet ist, einen Ausgleichsbetrag in Höhe des Barwerts der im Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft auf der Kasse lastenden Verpflichtungen zu zahlen, ist wegen Intransparenz unwirksam, wenn nicht alle Berechnungsgrundlagen des Ausgleichsbetrags offen gelegt werden, und Berechnungsmethode und Rechnungsgrundlagen wie die zu Grunde gelegten Sterbetafeln weder aus der Satzung noch aus veröffentlichten Ausführungsbestimmungen vollständig ersichtlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2017 - IV ZR 251/15; Urteil vom 13.2.2013 - IV ZR 131/12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.9.2017, a.a.O., juris Rdn. 23; Urteil vom 13.2.2013 - IV ZR 131/12 -, juris Rdn. 34) genügt allerdings der bloße Verweis auf die Berechnung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nicht, um den Versicherungsnehmer in die Lage zu versetzen, die gegen ihn erhobene Ausgleichsforderung nachvollziehen und überprüfen zu können.

  • BGH, 27.09.2017 - IV ZR 251/15

    Ausgleichsbegehren der Zusatzversorgungskasse gegenüber dem Arbeitgeber für bei

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Die Regelung in einer Satzung einer kommunalen Zusatzversorgungskasse, wonach ein Mitglied verpflichtet ist, einen Ausgleichsbetrag in Höhe des Barwerts der im Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft auf der Kasse lastenden Verpflichtungen zu zahlen, ist wegen Intransparenz unwirksam, wenn nicht alle Berechnungsgrundlagen des Ausgleichsbetrags offen gelegt werden, und Berechnungsmethode und Rechnungsgrundlagen wie die zu Grunde gelegten Sterbetafeln weder aus der Satzung noch aus veröffentlichten Ausführungsbestimmungen vollständig ersichtlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2017 - IV ZR 251/15; Urteil vom 13.2.2013 - IV ZR 131/12).

    Als solche unterliegen sie grundsätzlich der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2017 - IV ZR 251/15 - und vom 10.10.2012 - IV ZR 10/11 -, zitiert nach juris).

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Das kommt in aller Regel durch erkennbare Änderungen des vorformulierten Textes zum Ausdruck, und allenfalls unter besonderen Umständen kann eine Vertragsklausel auch dann als Ergebnis eines Aushandelns gewertet werden, wenn der andere Teil nach gründlicher Erörterung von der Sachgerechtigkeit der Regelung überzeugt wird und ihr zustimmt und es deshalb bei dem gestellten Entwurf verbleibt (BGH NJW 2015, 3025 f.; 2013, 856).
  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Das kommt in aller Regel durch erkennbare Änderungen des vorformulierten Textes zum Ausdruck, und allenfalls unter besonderen Umständen kann eine Vertragsklausel auch dann als Ergebnis eines Aushandelns gewertet werden, wenn der andere Teil nach gründlicher Erörterung von der Sachgerechtigkeit der Regelung überzeugt wird und ihr zustimmt und es deshalb bei dem gestellten Entwurf verbleibt (BGH NJW 2015, 3025 f.; 2013, 856).
  • BGH, 26.03.2015 - VII ZR 92/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines vom Besteller gestellten Bauvertrages:

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Die entsprechenden Umstände hat der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darzulegen und zu beweisen (BGH NJW 2015, 1952 f.).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04

    Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Ein "Aushandeln" erfordert somit mehr als ein "Verhandeln", der Verwender muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vielmehr inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen, mit zumindest der realen Möglichkeit, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW 2005, 2543 f.).
  • BGH, 03.07.1985 - IVa ZR 246/83

    Begriff des Aushandelns

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Ein Aushandeln setzt voraus, dass der Verwender die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen inhaltlich zur Disposition stellt, wohingegen die lediglich theoretische Bereitschaft zum Aushandeln nicht ausreicht (BGH NJW-RR 1986, 54 f.).
  • BGH, 16.11.2016 - VIII ZR 297/15

    Anforderungen an die Klageschrift: Hinreichende Bestimmtheit des Gegenstands bei

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Dabei ist auch die Klagebegründung - vorliegend also die Begründung der Klageerweiterung vom 14. April 2016 - heranzuziehen (vgl. Greger, a.a.O., § 253 Rdn. 13 unter Hinweis auf BGH MDR 2017, 295).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Die Vorschrift des § 239 Abs. 1 ZPO ist bei dem Untergang juristischer Personen entsprechend anwendbar, soweit keine Liquidation sondern Gesamtrechtsnachfolge eintritt, wie etwa im Falle der übertragenden Umwandlung durch Verschmelzung (BGH, Urteil vom 1.12.2003 - II ZR 161/02, BGHZ 157, 151; Greger in Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 239 Rn. 6).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Auszug aus KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17
    Als solche unterliegen sie grundsätzlich der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2017 - IV ZR 251/15 - und vom 10.10.2012 - IV ZR 10/11 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

  • BGH, 02.03.1972 - VII ZR 143/70

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung einer öffentlichen Körperschaft auf die

  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 101/16

    Rechtswidrige Verpflichtung der Kunden eines Internet-Reisebüros zur Begleichung

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