Rechtsprechung
KG, 11.12.2012 - 1 W 404/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 1 AdWirkG, § 2 Abs 3 S 1 AdWirkG, § 4 Abs 2 S 1 AdWirkG, § 5 Abs 4 S 1 AdWirkG, § 197 Abs 3 S 1 FamFG
Adoptionssache: Wirksamkeit einer deutschen familiengerichtlichen Anerkennungsentscheidung einer nach ausländischem Recht von zwei gleichgeschlechtlichen Partnern durchgeführten Adoption - Deutsches Notarinstitut
BGB § 1741 Abs. 2; PStG § 36 Abs. 1; AdWirkG § 2; AdWirkG § 4 Abs. 2
Wirksamkeit deutscher familiengerichtlicher Anerkennungsentscheidung bei nach ausländischem Recht durch gleichgeschlechtliche Partner durchgeführter Adoption
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer familiengerichtlichen Anerkennungsentscheidung bei Durchführung einer nach dem Recht von Südafrika durch ein südafrikanisches Gericht bestätigten Adoption durch zwei gleichgeschlechtliche Partner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Anerkennung einer Adoption durch zwei gleichgeschlechtliche Partner in Südafrika
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Südafrikanische Adoptionsentscheidung durch zwei gleichgeschlechtliche Partner kann anerkannt werden
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 717
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 68/87
Aufhebung eines Annahmeverhältnisses zu einem volljährigen Kind
Auszug aus KG, 11.12.2012 - 1 W 404/12
19 Allein der Umstand, dass zwei Einzelpersonen in Deutschland ein Kind nach § 1741 Abs. 2 BGB nicht adoptieren können, führt nicht zur Nichtigkeit der Anerkennungsentscheidung (für eine Adoptionsentscheidung im deutschen Recht höchst str.; vgl. Nachw. bei Enders in BeckOK BGB, Stand 01.11.2012, Nr. 7.1 zu § 1752; offen gelassen von BGH, NJW 1988, 1139, 1140). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 2.11
Visum; Kindernachzug zu Adoptiveltern; ausländische Adoption (hier: Kosovo); …
Auszug aus KG, 11.12.2012 - 1 W 404/12
Diese Vorschrift verdeutlicht den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, auf der Grundlage des Adoptionswirkungsgesetzes eine für alle Seiten verbindliche und Rechtssicherheit vermittelnde Rechtslage zu schaffen (vgl. eingehend zum Gesetzeszweck auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2011 - OVG 12 B 2.11 - BeckRS 2012, 45787). - VG Berlin, 31.03.2004 - 25 V 58.03
Auszug aus KG, 11.12.2012 - 1 W 404/12
Es kann vorliegend dahinstehen, ob diese Bindungswirkung all umfassend anzunehmen ist (in diesem Sinne VG Berlin, Urteil vom 31.März 2004 - 25 V 58.03 -, zitiert nach juris), mithin auch den erkennenden Senat ohne Weiteres bindet, da es hierauf im vorliegenden Fall aus den nachfolgenden Gründen nicht ankommt.
- BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12
Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher …
Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2013, 717 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen das Folgende ausgeführt:.