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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21   

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https://dejure.org/2022,3477
LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21 (https://dejure.org/2022,3477)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21 (https://dejure.org/2022,3477)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Januar 2022 - 10 Ta 1470/21 (https://dejure.org/2022,3477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Prozesskostenhilfe bei Klage auf Schmerzensgeld

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 114 ZPO, Art 20 Abs 3 GG, § 127 ZPO

  • IWW

    §§ 78 Satz 1 ArbGG, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 567 ff. ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 114 Satz 1 ZPO, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Treue- und Fürsorgepflichten; Schmerzensgeld wegen persönlichkeitsverletzender Personalaktenführung; Anforderungen an Erfolgsaussichten bei Prozesskostenhilfe wegen Schmerzensgeldansprüchen; Prozesskostenhilfe für in der Höhe ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Treue- und Fürsorgepflichten; Schmerzensgeld wegen persönlichkeitsverletzender Personalaktenführung; Anforderungen an Erfolgsaussichten bei Prozesskostenhilfe wegen Schmerzensgeldansprüchen; Prozesskostenhilfe für in der Höhe ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
    a) Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    So sieht § 114 Satz 1 ZPO die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Diese überschreiten ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Zudem bestehen je nach Verfahrensart erst mit einem Hauptsacheverfahren auch Möglichkeiten, eine für die Antragstellenden günstige Entscheidung der Rechtsfrage durch ein Gericht höherer Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2011 - 4 W 108/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
    aa) Nach der in Rechtsprechung und Literatur zu § 114 Satz 1 ZPO weit überwiegenden Meinung hat ein Rechtsschutzbegehren im Rahmen einer bezifferten Schmerzensgeldklage in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn der verlangte Betrag noch vertretbar erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 4 W 108/10 -, juris, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 W 32/11 -, juris, Rn. 3; Fischer, in: Musielak/Voit, 16. Aufl. 2019, ZPO § 114 Rn. 29; Kießling, in: Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 114 Rn. 21; Slizyk, in: IMM-DAT Kommentierung, 15. Aufl. 2019, Rn. 484).

    Hinzu kommt, worauf das OLG Karlsruhe im Beschluss vom 16. Februar 2011 - 4 W 108/10 hingewiesen hat:.

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
    Namentlich eine Beweisantizipation ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23 f.); schwierige und noch nicht geklärte oder noch streitige Rechtsfragen dürfen nicht "durchentschieden" werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
    a) Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 29. November 2019 (1 BvR 2666/18) ausgeführt:.
  • BVerfG, 01.07.2009 - 1 BvR 560/08

    Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
    Der Zweck der Prozesskostenhilfe besteht darin, dem Unbemittelten - aus verfassungsrechtlichen Gründen - den weitgehend gleichen Zugang zum Gericht zu ermöglichen, wie dem Bemittelten (vgl. beispielsweise BVerfG, Beschluss vom 01.07.2009 - 1 BvR 560/08 - Rn. 12, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
    Namentlich eine Beweisantizipation ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23 f.); schwierige und noch nicht geklärte oder noch streitige Rechtsfragen dürfen nicht "durchentschieden" werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
    aa) Nach der in Rechtsprechung und Literatur zu § 114 Satz 1 ZPO weit überwiegenden Meinung hat ein Rechtsschutzbegehren im Rahmen einer bezifferten Schmerzensgeldklage in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn der verlangte Betrag noch vertretbar erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 4 W 108/10 -, juris, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 W 32/11 -, juris, Rn. 3; Fischer, in: Musielak/Voit, 16. Aufl. 2019, ZPO § 114 Rn. 29; Kießling, in: Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 114 Rn. 21; Slizyk, in: IMM-DAT Kommentierung, 15. Aufl. 2019, Rn. 484).
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