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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12   

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https://dejure.org/2013,39508
LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12 (https://dejure.org/2013,39508)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12 (https://dejure.org/2013,39508)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 14 Sa 2442/12 (https://dejure.org/2013,39508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten im Rahmen des Bewährungsaufstiegs; Feststellungsklage bei Unterbrechung der Bewährungszeit durch Elternzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten im Rahmen des Bewährungsaufstiegs

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten im Rahmen des Bewährungsaufstiegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12
    Denn die Norm knüpft nicht an das Geschlecht sondern an die Elternzeit an, die gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 BEEG von Männern und Frauen in Anspruch genommen werden kann (vgl. entsprechend BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09, NZA 2011, 1361 zu § 17 Abs. 3 S. 2 HS 2 TVöD-AT).

    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, für die ein Merkmal des § 1 AGG gilt, auswirken (vgl. BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09 aaO).

    Die Elternzeit darf darum bei Entgeltbestandteilen, die auf das aktive Arbeitsverhältnis abstellen, anspruchsmindernd berücksichtigt werden (BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09, NZA 2011, 1361 m. w. N.).

    Diese Annahme einer Produktivitätssteigerung durch Erfahrungswissen entspricht der Lebenserfahrung und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EUGH, wonach Berufserfahrung Arbeitnehmer befähigt, ihre Arbeit besser zu verrichten (vgl. z. B. BAG, 21.05.2008, 5 AZR 187/07, NZA 2008, 955 und BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09, NZA 2011, 1361 m. w. N.).

    Hinzu kommt, dass es in Zeiten der Unterbrechung der geschuldeten Tätigkeit an der Eingliederung des Arbeitnehmers in die betriebliche Organisation fehlt, die essentiell für die von den Tarifvertragsparteien angenommene Verbesserung von Arbeitsqualität und -quantität ist (vgl. BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09, NZA 2011, 1361).

    Auch in solchen Fällen fehlt es an der Eingliederung des Arbeitnehmers in die betriebliche Organisation, die essentiell für die von den Tarifvertragsparteien angenommene Verbesserung von Arbeitsqualität und -quantität ist (vgl. BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09, NZA 2011, 1361).

    Derartige Bestimmungen finden sich jedoch weder im unions- noch im nationalen Recht (BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09, NZA 2011, 1361 mit ausführlicher Begründung).

    Aus diesen Bestimmungen folgt nicht, dass Beschäftigte nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit Anspruch auf Gleichstellung mit den Beschäftigten haben, die durch ihre aktive Tätigkeit Berufserfahrung gewonnen haben (vgl. BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09, NZA 2011, 1361).

    Es ging nicht um das "ob" des Bewährungsaufstiegs sondern um dessen "wann" (vgl. entsprechend BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09, NZA 2011, 1361 zum Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 3 S. 2 TVöD-AT).

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95

    Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht bei Ausschluß der Anrechnung der Zeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12
    Diese Entscheidungen sind für die Unterbrechung der Bewährungszeit kausal, nicht aber die Tarifnorm als solche (so BAG, 18.06.1997, 4 AZR 647/95, NZA 1998, 267).

    Dieser Umstand rechtfertigt eine unterschiedliche Berücksichtigung der Normierung der Voraussetzungen für den Ablauf der Bewährungszeit (vgl. BAG, 18.06.1997, 4 AZR 647/95, NZA 1998, 267).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12
    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie es die Schaffung der neuen Entgeltstruktur, die Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und deren endgültige Eingliederung in die neue Struktur war, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommt und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (vgl. BAG, 08.12.2011, 6 AZR 319/09, NZA 2012, 275 m.w.N.).
  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12
    Diese Annahme einer Produktivitätssteigerung durch Erfahrungswissen entspricht der Lebenserfahrung und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EUGH, wonach Berufserfahrung Arbeitnehmer befähigt, ihre Arbeit besser zu verrichten (vgl. z. B. BAG, 21.05.2008, 5 AZR 187/07, NZA 2008, 955 und BAG, 27.01.2011, 6 AZR 526/09, NZA 2011, 1361 m. w. N.).
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12
    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (vgl. z. B. BAG, 11.12.2001, 3 AZR 339/00, NZA 2002, 1150 und BAG, 14.07.2005, 8 AZR 300/04, NZA 2005, 1298).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00

    Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12
    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (vgl. z. B. BAG, 11.12.2001, 3 AZR 339/00, NZA 2002, 1150 und BAG, 14.07.2005, 8 AZR 300/04, NZA 2005, 1298).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12
    Der Zweck dieser Bestimmung besteht darin zu verhindern, dass aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Rechte, die der Arbeitnehmer erworben hat oder dabei ist zu erwerben und über die er zum Zeitpunkt des Antritt eines Elternurlaubs verfügt, verloren gehen oder verkürzt werden, und zu gewährleisten, dass sich der Arbeitnehmer im Anschluss an den Elternurlaub im Hinblick auf diese Rechte in derselben Situation befindet, wie vor diesem Urlaub (vgl. EUGH, 22.10.2009, C-116/08, zitiert aus juris).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12
    Soweit der Antrag auch die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen umfasst, ist der Antrag ebenfalls gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (vgl. BAG, 21.07.1970, 4 AZR 106/69, NJW 1970, 1207).
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12
    Es ist nicht erkennbar, dass weibliche Beschäftigte, die Elternzeit beanspruchen, deutlich stärker durch einen Neubeginn der Bewährungszeit betroffen werden als der übrige von § 23 a S. 1 und S. 2 Nr. 4 BAT betroffene Personenkreis (vgl. auch BAG, 24.11.1993, 10 AZR 704/92, NZA 1994, 423).
  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Mai 2013 - 14 Sa 2442/12 - aufgehoben.
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