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   LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03   

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https://dejure.org/2003,3817
LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03 (https://dejure.org/2003,3817)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03 (https://dejure.org/2003,3817)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 11 (1) Sa 1/03 (https://dejure.org/2003,3817)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1; BetrAVG § 4, BGB § 414; UmwG §§ 123 bis 137, 168 bis 173, 324

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage auf Feststellung der Fortzahlungsverpflichtung von Versorgungsbezügen über den Fünf-Jahres-Zeitraum der beschränkten Nachhaftung hinaus; Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens in eine private Rechtsform (Ausgliederung); ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    GG Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1; BetrAVG § 4, BGB § 414; UmwG §§ 123 bis 137, 168 bis 173, 324

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens in eine private Rechtsform durch Ausgliederung auf den Insolvenzschutz von Versorgungszusagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung für Versorgungsverpflichtungen nach Umwandlung durch Ausgliederung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 1344
  • DB 2004, 196
  • NZA-RR 2004, 255
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6699
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    Die Begründung im Gesetzgebungsverfahren weist gerade dies als entscheidenden Vorteil der Spaltung gegenüber der Einzelrechtsnachfolge aus (vgl. Kallmeyer, UmwG, 2. Aufl. 2001, § 132 Rz. 11 unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/6699, 74, 75).

    In der Gesetzesbegründung wird jedoch nur auf die weiterhin unzulässige Trennung von Haupt- und Nebenrechten, auf den gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Ausschluss der Abtretung von Forderungen nach § 399 BGB und die nach §§ 1059 a, 1092 und 1098 BGB ausgeschlossene Übertragbarkeit eines Missbrauchs, einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit oder eines dinglichen Vorkaufsrechts (BT-Drucks. 12/6699, 121), nicht jedoch auf § 4 BetrAVG Bezug genommen.

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    b) Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - EzA § 256 ZPO Nr. 39 m. w. N.).

    c) Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - a. a. O.).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    Zum Begriff der betrieblichen Altersversorgung gehören mithin das Versprechen einer Leistung zur Versorgung, ein die Versorgungsleistung auslösendes biologisches Ereignis, wie Alter, Invalidität oder Tod, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses (BAG 26.04.1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG; BAG 18.02.2003 - 3 AZR 81/02 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 35).
  • BGH, 03.12.2001 - II ZR 372/99

    Zur Auslegung einer auf das Beamtenversorgungsrecht für Zeitbeamte Bezug

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    Mit der allgemeinen und uneingeschränkten Verweisung auf beamtenversorgungsrechtliche Grundsätze haben die Parteien unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sich die näheren Einzelheiten - wie insbesondere Art und Umfang der Versorgung - uneingeschränkt nach Beamtenversorgungsrecht und damit nach § 2 BeamtVG richten soll (vgl. BGH 03.12.2001 - II ZR 372/99 - DVBl. 2002, 789 nur L.).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    Zum Begriff der betrieblichen Altersversorgung gehören mithin das Versprechen einer Leistung zur Versorgung, ein die Versorgungsleistung auslösendes biologisches Ereignis, wie Alter, Invalidität oder Tod, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses (BAG 26.04.1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG; BAG 18.02.2003 - 3 AZR 81/02 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 35).
  • BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    Dieses Übertragungsverbot für unverfallbare Versorgungsanwartschaften an andere als in § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG genannte Rechtsträger ist vom BAG auch auf laufende Betriebsrenten ausgedehnt worden (BAG 26.06.1980 - 3 AZR 156/79 - EzA § 4 BetrAVG Nr. 1).
  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    Demnach muss aus der Berufungsschrift entweder schon für sich allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, wie etwa des beigefügten erstinstanzlichen Urteils, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger ist und wer Berufungsbeklagte(r) sein soll (vgl. nur BGH 19.02.2002 - VI ZR 394/00 - NJW 2002, 1430, 1431; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. 2003, § 519 Rz. 25 m. w. N.).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    a) Ein Rechtsverhältnis ist dann gegeben, wenn zwischen mehreren Personen oder zwischen Personen und Sachen rechtliche Beziehungen bestehen (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 270/96 - AP Nr. 1 zu § 22 MTAng-LV; BAG 24.06.1999 - 6 AZR 605/97 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 2).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 759/00

    Beschäftigter als Angestellter - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    Sie kann auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG 26.07.2001 - 8 AZR 759/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 55; BAG 21.11.2002 - 6 AZR 34/01 - EzA § 256 ZPO 2002 Nr. 1), somit auch die Verpflichtung des früheren Arbeitgebers zur Zahlung von Versorgungsbezügen an einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer.
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98

    Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
    Wie auch das Bundesverwaltungsgericht in der den Parteien bekannten Entscheidung vom 13.07.1999 - 1 C 13/98 - (DVBl. 1999, 1727 ff.) ausgeführt habe, handele es sich bei einer Ausgliederung nach dem UmwG nicht um einen gesetzlichen Schuldbeitritt bzw. eine vertragliche Schuldübernahme i. S. von § 4 Abs. 1 BetrAVG.
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 57/97

    Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 34/01

    Umfang einer Lehrverpflichtung; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • LG Karlsruhe, 12.03.2010 - 6 O 187/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Begriff der "Ausgliederung" im Rahmen

    Zwar können im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge Versorgungsverbindlichkeiten auf den Übernehmenden übergehen (BAG, Urteil vom 11.03.2008, 3 AZR 358/06, Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2003, 11 (1) Sa 1/03).
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