Umwandlungsgesetz
Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 123 - 137) |
Dritter Abschnitt - Spaltung zur Neugründung (§§ 135 - 137) |
(1) Das Vertretungsorgan des übertragenden Rechtsträgers hat jeden der neuen Rechtsträger bei dem Gericht, in dessen Bezirk er seinen Sitz haben soll, zur Eintragung in das Register anzumelden.
(2) Das Vertretungsorgan des übertragenden Rechtsträgers hat die Spaltung zur Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers anzumelden.
(3) 1Das Gericht des Sitzes jedes der neuen Rechtsträger hat von Amts wegen dem Gericht des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers den Tag der Eintragung des neuen Rechtsträgers mitzuteilen. 2Nach Eingang der Mitteilungen für alle neuen Rechtsträger hat das Gericht des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers die Spaltung einzutragen sowie von Amts wegen den Zeitpunkt der Eintragung den Gerichten des Sitzes jedes der neuen Rechtsträger mitzuteilen sowie ihnen einen Registerauszug und den Gesellschaftsvertrag, den Partnerschaftsvertrag oder die Satzung des übertragenden Rechtsträgers in Abschrift, als Ausdruck oder elektronisch zu übermitteln. 3Der Zeitpunkt der Eintragung der Spaltung ist in den Registern des Sitzes jedes der neuen Rechtsträger von Amts wegen einzutragen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 05.07.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) | 05.07.2021 | |
01.01.2007 | Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister | 10.11.2006 | |
18.08.2006 | Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts | 14.08.2006 |
Rechtsprechung zu § 137 UmwG
9 Entscheidungen zu § 137 UmwG in unserer Datenbank:
- LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens ...
- FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 305/08
Bestimmung des Zeitpunkts der Beendigung eines Organschaftsverhältnisses; ...
- BGH, 11.04.2011 - II ZB 9/10
Neugründung einer Unternehmergesellschaft durch Abspaltung: Sacheinlagenverbot
- BayObLG, 10.12.1998 - 3Z BR 237/98
Ausgliederung zur Neugründung
- BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 389/99
Zur Anmeldung im Handelsregister
- LG Wuppertal, 15.12.1998 - 6 T 761/98
Kostentragung bei Beauftragung eines Maklers zur Anforderung eines ...
- LG Magdeburg, 24.08.2010 - 11 O 1931/09
Kommunaler Schadensausgleich: Unangemessene Benachteiligung eines ausgeschiedenen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
Kommunaler Schadensausgleich: Wirksamkeit von Satzungsbestimmungen hinsichtlich ...
- OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
- BFH, 03.02.2010 - IV R 26/07
Treuhandmodell - Keine Gewerbesteuerpflicht sog. ...
Querverweise
Auf § 137 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Spaltung
- Besondere Vorschriften
- Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Ausgliederung zur Neugründung
- § 160 (Anmeldung und Eintragung)
- Grenzüberschreitende Umwandlung
- Grenzüberschreitende Spaltung
- § 330 (Eintragung der grenzüberschreitenden Hinausspaltung)
- Strafvorschriften und Zwangsgelder
- § 350 (Zwangsgelder)