Umwandlungsgesetz
| Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173) |
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 123 - 137) |
| Dritter Abschnitt - Spaltung zur Neugründung (§§ 135 - 137) |
(1) 1Auf die Spaltung eines Rechtsträgers zur Neugründung sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts entsprechend anzuwenden, jedoch mit Ausnahme der §§ 129 und 130 Abs. 2 sowie der nach § 125 entsprechend anzuwendenden §§ 4, 7 und 16 Abs. 1 und des § 27. 2An die Stelle der übernehmenden Rechtsträger treten die neuen Rechtsträger, an die Stelle der Eintragung der Spaltung im Register des Sitzes jeder der übernehmenden Rechtsträger tritt die Eintragung jedes der neuen Rechtsträger in das Register.
(2) 1Auf die Gründung der neuen Rechtsträger sind die für die jeweilige Rechtsform des neuen Rechtsträgers geltenden Gründungsvorschriften anzuwenden, soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. 2Den Gründern steht der übertragende Rechtsträger gleich. 3Vorschriften, die für die Gründung eine Mindestzahl der Gründer vorschreiben, sind nicht anzuwenden.
(3) Bei einer Ausgliederung zur Neugründung ist ein Spaltungsbericht nicht erforderlich.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 |
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Rechtsprechung zu § 135 UmwG
41 Entscheidungen zu § 135 UmwG in unserer Datenbank:
- FG Münster, 03.05.2022 - 8 V 246/22
Befreiungsvorschrift des § 6a GrEStG findet auf die Ausgliederung eines ...
- LAG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 19 Sa 20/15
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung zur Beteiligung des ...
- BGH, 14.06.2018 - IX ZR 232/17
Vergleichsabschluss des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Abtretung von ...
- OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
Grundbuchgebühren nach Grundstückswert für Eintragung einer Grundbuchberichtigung ...
- LG München I, 09.06.2005 - 5 HKO 10136/03
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen einen Spaltungsbeschluss/Besorgnis der ...
- BGH, 11.04.2011 - II ZB 9/10
Neugründung einer Unternehmergesellschaft durch Abspaltung: Sacheinlagenverbot
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 09.03.2010 - 20 W 7/10
Unternehmergesellschaft im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Neugründung
- OLG Frankfurt, 09.03.2010 - 20 W 7/10
- VG Schwerin, 05.02.2021 - 7 B 120/21
Aufforderung zu - unzutreffender - Gewerbeanzeige in Fällen einer rückwirkenden ...
- BFH, 08.06.2017 - IV R 29/15
VGA bei nachträglicher Änderung von im Spaltungsplan vorgesehenen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 106/11
Verdeckte Gewinnausschüttung an Muttergesellschaft (GmbH & Co. KG) durch ...
- FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 106/11
Querverweise
Auf § 135 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Spaltung
- Besondere Vorschriften
- Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 142a (Verpflichtungen nach § 72a)
- Grenzüberschreitende Umwandlung
- Grenzüberschreitende Spaltung
- § 324 (Spaltungsbericht)