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   LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20   

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LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20 (https://dejure.org/2021,105)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20 (https://dejure.org/2021,105)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 2021 - 4 TaBVGa 6/20 (https://dejure.org/2021,105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung von Entlassungen; Betriebsänderung; Gemein-schaftsbetrieb; Übergang von kirchlicher Einrichtung zu weltlichem Träger; objektive und subjektive Antragserweiterung im Beschwerderechtszug

  • IWW
  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 111, 112 BetrVG, §§ 2 Abs. 3, 85 Abs. 2, 100 ArbGG, §§ 533, 935, 938 Abs. 1, 2, 940, 945 ZPO
    Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung von Entlassungen; Betriebsänderung; Gemein-schaftsbetrieb; Übergang von kirchlicher Einrichtung zu weltlichem Träger; objektive und subjektive Antragserweiterung im Beschwerderechtszug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80

    Betriebsrat - Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    (2) Wird ferner ein Betriebsrat erst zu einem Zeitpunkt gewählt, zu dem die Planung über die Betriebsänderung bereits abgeschlossen und mit der Durchführung des Planes begonnen worden ist, dann bleibt für den Versuch eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat kein Raum mehr (BAG 20.04.1982 - 1 ABR 3/80, juris).

    Einem Betriebsrat, der erst zu einem Zeitpunkt gewählt wird, zu dem die Planung über die Betriebsänderung bereits abgeschlossen und mit der Durchführung des Planes begonnen worden ist, stehen die Ansprüche aus §§ 111 ff. BetrVG nicht zu (BAG 20.04.1982 - 1 ABR 3/80, juris).

  • ArbG Oberhausen, 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt zuletzt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20 abzuändern und der "Antragsgegnerin" bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufzugeben es zu unterlassen, im Rahmen der beabsichtigten Schließungen der Abteilungen.

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    Die bei einer neuen Planung bereits durchgeführten Maßnahmen sind für die Mitbestimmungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG grundsätzlich ohne Belang (vgl. zu allem BAG 28.03.2006 - 1 ABR 5/05, juris, mwN).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91

    Rechte eines nach/bei Stillegung eines Betriebes gewählten Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    Das gilt selbst dann, wenn dem Arbeitgeber im Zeitpunkt seines Entschlusses bekannt war, dass im Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden soll (BAG 28.10.1992 - 10 ABR 75/91, juris).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    1.Die durch die Erweiterung des Antrags auf die Beteiligte zu 3) bewirkte Ausdehnung des Rechtsstreits auf eine weitere Beteiligte ist der Sache nach entsprechend einer im zweiten Rechtszug vorgenommenen Antragsänderung gemäß § 87 Abs. 2 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 533 ZPO zu behandeln (vgl. etwa BAG 10.03.2009 - 1 ABR 93/07, juris, Rn. 22).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    Dagegen dürfte sich die jeweilige Sicherungsmaßnahme, hier also die Untersagung von Entlassungen, gegen den jeweils betroffenen Vertragsarbeitgeber richten, der allein die Entlassung bewirken kann (vgl. dazu BAG 14.12.2004 - 1 AZR 504/03, NZA 2005, 818).
  • BGH, 04.10.1985 - V ZR 136/84

    Voraussetzungen der Parteienerweiterung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    Es ist nicht ersichtlich, dass die zu 3) beteiligte Arbeitgeberin als Mitbetreiberin des Gemeinschaftsbetriebs, die am selben Ort wie die Beteiligte zu 2) geschäftsansässig ist und durch dieselben Geschäftsführer sowie denselben Personalleiter und Justitiar und Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird, bei Zulassung der Antragserstreckung eine irgendwie geartete beachtliche Schlechterstellung zu befürchten hat (vgl. hierzu BGH 04.10.1985 - V ZR 136/84, NJW-RR 1986, 356).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2017 - 5 TaBVGa 3/17

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung einer Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    a.Eine Unterlassungsverfügung zur Sicherung eines Beteiligungsrechts des Betriebsrats aus §§ 111, 112 BetrVG gemäß § 85 Abs. 2 BetrVG iVm. §§ 935, 940, 938 Abs. 1, 2 ZPO kommt grundsätzlich in Betracht (ebenso etwa LAG Berlin-Brandenburg 12.12.2013 - 17 TaBVGa 2058/13, juris; LAG Hamm 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12, juris; Fitting u.a., aaO Rn. 137 ff mwN; aA etwa LAG Rheinland-Pfalz 07.12.2017 - 5 TaBVGa 3/17, juris, LAG Düsseldorf 14.12.2005 - 12 TaBV 60/05, juris, mwN).
  • LAG Hamm, 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12

    Begriff der Betriebsänderung i.S. von § 111 BetrVG; Rechte des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    a.Eine Unterlassungsverfügung zur Sicherung eines Beteiligungsrechts des Betriebsrats aus §§ 111, 112 BetrVG gemäß § 85 Abs. 2 BetrVG iVm. §§ 935, 940, 938 Abs. 1, 2 ZPO kommt grundsätzlich in Betracht (ebenso etwa LAG Berlin-Brandenburg 12.12.2013 - 17 TaBVGa 2058/13, juris; LAG Hamm 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12, juris; Fitting u.a., aaO Rn. 137 ff mwN; aA etwa LAG Rheinland-Pfalz 07.12.2017 - 5 TaBVGa 3/17, juris, LAG Düsseldorf 14.12.2005 - 12 TaBV 60/05, juris, mwN).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 TaBV 60/05

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats vor Interessenausgleich?

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20
    a.Eine Unterlassungsverfügung zur Sicherung eines Beteiligungsrechts des Betriebsrats aus §§ 111, 112 BetrVG gemäß § 85 Abs. 2 BetrVG iVm. §§ 935, 940, 938 Abs. 1, 2 ZPO kommt grundsätzlich in Betracht (ebenso etwa LAG Berlin-Brandenburg 12.12.2013 - 17 TaBVGa 2058/13, juris; LAG Hamm 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12, juris; Fitting u.a., aaO Rn. 137 ff mwN; aA etwa LAG Rheinland-Pfalz 07.12.2017 - 5 TaBVGa 3/17, juris, LAG Düsseldorf 14.12.2005 - 12 TaBV 60/05, juris, mwN).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2017 - 4 TaBVGa 7/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsverfügung; Befriedigungsverfügung;

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZB 20/98

    Abweisung einer Klage - Rechtshängigkeit des Klageanspruchs - Zweitbeklagter -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 17 TaBVGa 2058/13

    Betriebsänderung - Untersagung von Kündigungen im einstweiligen

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2017 - 10 SaGa 14/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Urlaubsgewährung in einem bestimmten Zeitraum

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20

    Verletzung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsspaltung

    (2) Denn ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung einer Betriebsänderung selbst (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Januar 2021 - 4 TaBVGa 6/20 -, Rn. 68, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 26 TaBVGa 1498/20 -, Rn. 38, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17 -, Rn. 26, juris; aA.

    Ein Unterlassungsanspruch ist daher ausgeschlossen, soweit die Betriebsänderung bereits soweit durchgeführt wurde, dass eine Unterrichtung, Beratung und Verhandlung über sie obsolet wäre, weil bereits vollendete, irreversible Tatsachen geschaffen wurden (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Januar 2021 - 4 TaBVGa 6/20 -, Rn. 82, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 7 TaBVGa 1/15 -, Rn. 31, juris).

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