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   LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20 SK   

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LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20 SK (https://dejure.org/2021,28038)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20 SK (https://dejure.org/2021,28038)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. März 2021 - 10 Sa 1079/20 SK (https://dejure.org/2021,28038)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einschränkung der AVE vom 07. Mai 2019 und 06. Juli 2015 unter Abs. 4 Nr. 5 des VTV-Bau

  • IWW

    § 10 Abs. 1 SokaSiG, §§ 7a, ... 7b der Handwerksordnung (HwO), § 8 HwO, 7b HwO, VTV, Abschn. 2 Nr. 24 HwO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 15 Abs. 2, 18 VTV, § 5 Abs. 4 TVG, § 1 Abs. 2 VTV, Abschn. V Nr. 37 VTV, Art. 9 Abs. 3 GG, Abschn. 2 Nr. 24 der HwO, Abschnitt II VTV, Abschn. IV Nr. 4 VTV, Abschn. V Nr. 13 VTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der VTV-Bau ist gegenüber dem MTV Tischler für Trocken- und Montagebauarbeiten mit Holzprodukten - hier Einbau von Hohlraumböden - der speziellere Tarifvertrag i.S.d. der AVE-Einschränkung (entgegen BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08). 2. Der in der AVE-Einschränkung in Bezug ...

  • rechtsportal.de

    Vorrang des VTV-Bau gegenüber dem MTV Tischler für Trocken- und Montagebauarbeiten mit Holzprodukten Eintragung in Handwerksrolle kein Kriterium für Anwendung des MTV Tischler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Der VTV-Bau ist gegenüber dem MTV Tischler für Trocken- und Montagebauarbeiten mit Holzprodukten - hier Einbau von Hohlraumböden - der speziellere Tarifvertrag i.S.d. der AVE-Einschränkung (entgegen BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08).

    Derartige Klauseln, mit denen der Geltungsbereich eines Tarifvertrages eingeschränkt werden soll, dienen regelmäßig dazu, eine Tarifkonkurrenz auszuschließen (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 39, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 23, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Unbestimmte Rechtsbegriffe genügen den rechtsstaatlichen Erfordernissen der Normklarheit und Justitiabilität, wenn sie mit herkömmlichen juristischen Methoden ausgelegt werden können (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 39, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Der Begriff, dass ein Tarifvertrag "spezieller" sein muss als der VTV, ist in dem oben genannten Sinne nicht zu unbestimmt (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 40, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Den maßgebenden Kriterien - der räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Nähe des Tarifvertrages - kommt dabei notwendigerweise je nach diesen Erfordernissen und Eigenarten unterschiedliches Gewicht zu, wobei der fachliche (betriebliche) Geltungsbereich besonderes Gewicht hat (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 42, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    In dem konkreten Fall hat der Vierte Senat angenommen, dass der MTV Tischlerhandwerk gegenüber dem VTV nicht der speziellere Tarifvertrag sei für einen Betrieb, in dem Trockenbauarbeiten (Wand- und Deckenverkleidungen) sowie Dämm- und Isolierarbeiten sowie sonstige Nebenarbeiten wie Transport- und Kontrolltätigkeiten angefallen sind (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    (3) Bei dem fachlichen Geltungsbereich ist zutreffend, dass der MTV Tischler - anders als der VTV - auch Herstellungsarbeiten umfasst, nämlich die Herstellung von Möbeln und Inneneinrichtungen, Fenster und Treppen etc. Dies spricht entgegen der Ansicht des Vierten Senats (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 52, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) aber nicht maßgeblich dafür, dass der VTV der speziellere Tarifvertrag sei.

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Hingegen hat das BAG den VTV als weniger speziell gegenüber dem MTV Metallbauerhandwerk angesehen, im Wesentlichen auch mit dem Argument, dass der VTV vom fachlichen Geltungsbereich viel weiter sei, da er auch Industriebetriebe erfasse (vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - RdA 2003, 375) .

    Grundsätzlich wird nicht nur das Bauhandwerk erfasst, sondern auch die Bauindustrie, was auch schon dadurch zum Ausdruck kommt, dass Abschlusspartner unter anderem der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. ist (dies betonend BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - unter II 1 b der Gründe, RdA 2003, 375) .

    Dies entspricht auch der Tendenz, dass spartenspezifische Handwerkstarifverträge nach dem Grundsatz der Spezialität dem VTV vorgehen (so zutreffend BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - unter II 1 b der Gründe, RdA 2003, 375; ebenso für den MTV Tischler bereits Hess. LAG 10. Dezember 2002 - 15 Sa 252/02 - Juris) .

  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 463/09

    Baugewerbe - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Derartige Klauseln, mit denen der Geltungsbereich eines Tarifvertrages eingeschränkt werden soll, dienen regelmäßig dazu, eine Tarifkonkurrenz auszuschließen (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 39, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 23, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Auch für die Abgrenzung zwischen Industriebetrieben und Handwerksbetrieben im Bereich Holz und Kunststoff hat das BAG nicht maßgeblich auf die Eintragung in der Handwerksrolle abgestellt (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 23, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 512/17

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - SokaSiG

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob in einem Betrieb überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden, ist auf die überwiegende Arbeitszeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr abzustellen (vgl. BAG 27. März 2019 - 10 AZR 512/17 - Rn. 17, NZA 2019, 1508) .

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 28, NZA-RR 2020, 651; BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 18, NZA 2019, 1508) .

  • BAG, 13.10.2020 - 10 AZR 103/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Bankettfräsen als

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur Einschränkung der AVE führen, obliegt dem Arbeitgeber (vgl. BAG 13. Oktober 2020 - 10 AZR 103/19 - Rn. 44, Juris; BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - Rn. 15, NZA-RR 2009, 145) .

    Für die Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des Rahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau wird in § 1 Ziff. 2 z.B. darauf abgestellt, dass die Betriebe der Unfallversicherung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen müssen (vgl. BAG 13. Oktober 2020 - 10 AZR 103/19 - Rn. 49, Juris) .

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Die AVE ist ein Rechtsakt sui generis zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtssetzung, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 41, BAGE 156, 213; BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - Rn. 15, NZA-RR 2009, 145) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur Einschränkung der AVE führen, obliegt dem Arbeitgeber (vgl. BAG 13. Oktober 2020 - 10 AZR 103/19 - Rn. 44, Juris; BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - Rn. 15, NZA-RR 2009, 145) .

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00

    Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Ebenfalls ist angenommen worden, dass der MTV Holz- und Kunststoffindustrie nicht spezieller sei bei einem Betrieb, in dem Türen und Fenster eingebaut werden (vgl. BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - NZA 2002, 1406) .
  • LAG Hessen, 10.12.2002 - 15 Sa 252/02

    MTV 1991 für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Dies entspricht auch der Tendenz, dass spartenspezifische Handwerkstarifverträge nach dem Grundsatz der Spezialität dem VTV vorgehen (so zutreffend BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - unter II 1 b der Gründe, RdA 2003, 375; ebenso für den MTV Tischler bereits Hess. LAG 10. Dezember 2002 - 15 Sa 252/02 - Juris) .
  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 322/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2 - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Für die Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des VTV stellt das BAG in st. Rspr. gerade nicht auf Eintragungen in Registern (Handelsregister, Gewerberegister) ab (vgl. BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 322/18 - Rn. 27, NZA 2020, 1571) .
  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
    Die Beitragsklage ist zunächst zulässig, insbesondere hinreichend bestimmt i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ( vgl. BAG 27. November 2019 - 10 AZR 476/18 - Rn. 41, Juris) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

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