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   LAG Hessen, 18.12.2013 - 18 Sa 769/13   

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LAG Hessen, 18.12.2013 - 18 Sa 769/13 (https://dejure.org/2013,51517)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.12.2013 - 18 Sa 769/13 (https://dejure.org/2013,51517)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 18 Sa 769/13 (https://dejure.org/2013,51517)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 18 Sa 769/13
    Ein nicht auf § 252 Abs. 2 BGB gestützter Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht nach § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG nur, wenn eine objektiv erheblich ins Gewicht fallende Verletzung des Persönlichkeitrechts erfolgt ist oder von einer subjektiv besonders schweren Schuld auszugehen ist und die Persönlichkeitssphäre bei Versagen einer Entschädigung ohne Schutz bliebe (BGH Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, Rz 41, NJW 1996, 1131; BVerfG Beschluss vom 22. März 2007- 1 BvR 2007/02, Rz 28, NJW-RR 2007, 1055; BAG Urteil vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 68/12, Rz 31 f, 34, NZA 2013, 955).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 18 Sa 769/13
    Dem berechtigen Interesse, seine Ehre zu schützen, muss nach der zitierten Rechtsprechung auch nur dann durch ein Schmerzensgeld Rechnung getragen werden, wenn die Wiederherstellung der Ehre nicht auf andere Weise, etwa durch einen Widerruf und ein Verlangen auf Unterlassung möglich ist (BGH Urteil vom 04. Januar 2004 - III ZR 361/03, Rz 14, NJW 2005, 58).
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12

    Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 18 Sa 769/13
    Ein nicht auf § 252 Abs. 2 BGB gestützter Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht nach § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG nur, wenn eine objektiv erheblich ins Gewicht fallende Verletzung des Persönlichkeitrechts erfolgt ist oder von einer subjektiv besonders schweren Schuld auszugehen ist und die Persönlichkeitssphäre bei Versagen einer Entschädigung ohne Schutz bliebe (BGH Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, Rz 41, NJW 1996, 1131; BVerfG Beschluss vom 22. März 2007- 1 BvR 2007/02, Rz 28, NJW-RR 2007, 1055; BAG Urteil vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 68/12, Rz 31 f, 34, NZA 2013, 955).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 18 Sa 769/13
    Ein nicht auf § 252 Abs. 2 BGB gestützter Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht nach § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG nur, wenn eine objektiv erheblich ins Gewicht fallende Verletzung des Persönlichkeitrechts erfolgt ist oder von einer subjektiv besonders schweren Schuld auszugehen ist und die Persönlichkeitssphäre bei Versagen einer Entschädigung ohne Schutz bliebe (BGH Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, Rz 41, NJW 1996, 1131; BVerfG Beschluss vom 22. März 2007- 1 BvR 2007/02, Rz 28, NJW-RR 2007, 1055; BAG Urteil vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 68/12, Rz 31 f, 34, NZA 2013, 955).
  • LAG Hessen, 09.05.2012 - 18 Sa 1596/11

    Vorübergehender Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 18 Sa 769/13
    Diese Klage (Arbeitsgericht Kassel - 4 Ca 29/11, Hess. Landesarbeitsgericht - 18 Sa 1596/11) ist rechtskräftig abgewiesen worden.
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