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   LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20   

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https://dejure.org/2020,49473
LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20 (https://dejure.org/2020,49473)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.12.2020 - 10 Ta 312/20 (https://dejure.org/2020,49473)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 10 Ta 312/20 (https://dejure.org/2020,49473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 888 ZPO ; § 242, 275 Abs. 3 BGB ; § 109 GewO
    1. Die Zwangsvollstreckung wegen einer nicht vertretbaren Handlung i.S. von § 888 Abs. 1 ZPO ist grundsätzlich nicht schon dann ausgeschlossen, wenn ein Dritter an der Handlung mitwirken muss. Die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft ist nur dann nicht möglich, wenn ...

  • rechtsportal.de

    § 888 ZPO ; § 242, 275 Abs. 3 BGB ; § 109 GewO
    Notwendigkeit der Mitwirkung eines Dritten keine Hürde für Zwangsvollstreckung einer nicht vertretbaren Handlung Kein Zwangsgeld gegen den alle zumutbaren Maßnahmen ergreifenden Schuldner Pflicht des Schuldners zur Klage gegen Dritten nur bei hinreichenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Neuerteilung eines Zeugnisses beim Ausscheiden des Geschäftsführers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20
    Die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft ist nur dann nicht möglich, wenn eindeutig feststeht, dass der Vollstreckungsschuldner - erfolglos - alle zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zur Duldung der vorzunehmenden Handlung zu veranlassen (vgl. BGH 27. November 2008 - I ZB 46/08 - Rn. 13, NJW-RR 2009, 443; BGH 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08 - Rn. 21, NJW 2009, 2308).

    Die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft ist nur dann nicht möglich, wenn eindeutig feststeht, dass der Vollstreckungsschuldner - erfolglos - alle zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zur Duldung der vorzunehmenden Handlung zu veranlassen (vgl. BGH 27. November 2008 - I ZB 46/08 - Rn. 13, NJW-RR 2009, 443; BGH 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08 - Rn. 21, NJW 2009, 2308) .Ggf.

    Subjektive Unmöglichkeit tritt selbst dann ein, wenn der Schuldner sein Unvermögen selbst herbeigeführt hat (vgl. BGH 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08 - Rn. 20, NJW 2009, 2308) .

  • BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08

    Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20
    Die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft ist nur dann nicht möglich, wenn eindeutig feststeht, dass der Vollstreckungsschuldner - erfolglos - alle zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zur Duldung der vorzunehmenden Handlung zu veranlassen (vgl. BGH 27. November 2008 - I ZB 46/08 - Rn. 13, NJW-RR 2009, 443; BGH 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08 - Rn. 21, NJW 2009, 2308).

    Daraus ergibt sich, dass die objektive oder subjektive Unmöglichkeit der Handlung die Anordnung eines Zwangsgeldes ausschließt (vgl. BGH 27. November 2008 - I ZB 46/08 - Rn. 13, NJW-RR 2009, 443) .

    Die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft ist nur dann nicht möglich, wenn eindeutig feststeht, dass der Vollstreckungsschuldner - erfolglos - alle zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zur Duldung der vorzunehmenden Handlung zu veranlassen (vgl. BGH 27. November 2008 - I ZB 46/08 - Rn. 13, NJW-RR 2009, 443; BGH 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08 - Rn. 21, NJW 2009, 2308) .Ggf.

  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20
    Anerkannt ist dies z.B. für eine Datierung des Zeugnisses, die zeitlich nicht wesentlich nach dem tatsächlichen Ausscheiden liegen darf (vgl. BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - AP Nr. 19 zu § 630 BGB) .
  • LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98

    Keine Zeugniserteilung durch freiberuflich, d.h. nicht im Betrieb tätigen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20
    Dem Arbeitgeber steht dabei ein gewisser Spielraum zu (vgl. LAG Hamm 17. Juni 1999 - 4 Sa 2587/98 - Juris) .
  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20
    Das gilt grundsätzlich auch für den Einwand der Unmöglichkeit (vgl. BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 17, NZA 2020, 542) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 332/17

    Zeugnis - Ausstellungsdatum - Unterschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20
    Insoweit bekleidete sie eine Stellung, die es ihr erlaubt, von ihrer Funktion aus betrachtet ein Zeugnis in Bezug auf den Gläubiger zu unterzeichnen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 11. Januar 2018 - 2 Sa 332/17 - Juris) .
  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20
    Insoweit könnte der Einwand des Gläubigers nur dann Erfolg haben, wenn die Verwendung eines aktuellen Briefkopfes offensichtlich nicht geeignet wäre, den Zeugnisanspruch zu erfüllen (vgl. Hess. LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Rn. 28 , Juris) .
  • LAG Hessen, 16.02.2021 - 10 Ta 350/20

    1. Die Einwendung der Unmöglichkeit ist auch in dem Verfahren nach § 888 ZPO zu

    Auch aus einer nachwirkenden Treuepflicht des Arbeitnehmers (§§ 242, 241 Abs. 2 BGB) könnte im vorliegenden Fall nicht mit ausreichender Aussicht auf Erfolg auf eine Unterschriftsleistung geklagt werden (zu einem ähnlichen Fall Hess. LAG 18. Dezember 2020 - 10 Ta 312/20 - n.v.) .
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