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   LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21   

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https://dejure.org/2022,4930
LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21 (https://dejure.org/2022,4930)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21 (https://dejure.org/2022,4930)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 9 TaBV 34/21 (https://dejure.org/2022,4930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grobe Pflichtverletzung - Rundschreiben des Betriebsrats an die Belegschaft - Auflösungsantrag - Meinungsfreiheit

  • IWW

    § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § ... 2 Abs. 1 BetrVG, § 129 BetrVG, § 23Abs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 1 BetrVG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 2 Satz 4 BetrVG, § 79Abs. 1 BetrVG, § 78 BetrVG, § 77 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 18 Abs. 1Satz 1 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Information durch den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft; Verstoß des Betriebsrats gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten durch Rundschreiben; Auflösung des Betriebsrats wegen Missachtung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit; Zitat aus ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit gilt ausdrücklich auch im Verhältnis Betriebsrat und Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Amtsenthebung des Betriebsrats - Betriebsratsauflösung wegen Rundschreibens an Belegschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 448
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    Dies verlangt eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles vorzunehmen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, Rn. 61, juris).

    Der Schutz von Tatsachenbehauptungen endet erst dort, wo sie zur Meinungsbildung nichts beitragen können, weil sie bewusst oder erwiesen unwahr sind (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, Rn. 58, juris).

  • ArbG Aachen, 05.08.2021 - 1 BV 9/21
    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.08.2021 - 1 BV 9/21 - abgeändert.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.08.2021, Az. 1 BV 9/21, abzuändern und den Antrag der Arbeitgeberin, den im Betrieb der V GmbH bestehenden Betriebsrat aufzulösen, zurückzuweisen.

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01

    Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw.

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    Der Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wird erst dann überschritten, wenn der Betriebsrat die Gespräche und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber wiederholt oder gar systematisch durch haltlose Anschuldigungen stört (vgl. zum Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle LAG Hessen, Urteil vom 02. Mai 2003 - 12 Sa 742/01 -, Rn. 50, juris).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    Da die Auflösung des Betriebsrats eine besonders einschneidende Sanktion darstellt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung zu beurteilen, ob eine weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, BAGE 73, 291-307, Rn. 53; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 14 TaBV 75/19 -, Rn. 154, juris; Richardi/Thüsing, 17. Aufl. 2022, § 23 BetrVG, Rn. 53; vgl. auch BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7, Rn. 21 zum Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    Da die Auflösung des Betriebsrats eine besonders einschneidende Sanktion darstellt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung zu beurteilen, ob eine weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, BAGE 73, 291-307, Rn. 53; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 14 TaBV 75/19 -, Rn. 154, juris; Richardi/Thüsing, 17. Aufl. 2022, § 23 BetrVG, Rn. 53; vgl. auch BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7, Rn. 21 zum Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    Da die Auflösung des Betriebsrats eine besonders einschneidende Sanktion darstellt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung zu beurteilen, ob eine weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, BAGE 73, 291-307, Rn. 53; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 14 TaBV 75/19 -, Rn. 154, juris; Richardi/Thüsing, 17. Aufl. 2022, § 23 BetrVG, Rn. 53; vgl. auch BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7, Rn. 21 zum Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds).
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    So werden etwa die Grundlagen des Vertrauens nachhaltig gestört, wenn in einem Flugblatt ein Verhalten des Arbeitgebers nicht nur sachlich falsch, sondern böswillig entstellend dargestellt wird und eine solche Äußerung geeignet ist, den Arbeitgeber in den Augen der Arbeitnehmerschaft herabzusetzen (BAG, Beschluss vom 21. Februar 1978- 1 ABR 54/76 -, Rn. 80, juris).
  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 85/76

    Aufgaben des Betriebsrats - Unterrichtung der Belegschaft - Kosten des

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    In Betrieben wie dem der Arbeitgeberin, bei denen die Arbeitnehmer nicht gemeinsam in Betriebsräumlichkeiten arbeiten und sich andere Informationsmittel wie das "Schwarze Brett" oder eine mündliche Unterrichtung unzulänglich wären, kann die Unterrichtung aber auch durch die Herausgabe eines Informationsblatts erfolgen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. November 1978 - 6 ABR 85/76 -, Rn. 11 - 12, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2018 - 9 TaBV 157/18 -, Rn. 88, juris).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    a) Ein grober Verstoß gegen gesetzliche Pflichten im Sinne von § 23Abs. 1 BetrVG liegt dann vor, wenn die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss vom 23. Juni 1992- 1 ABR 11/92 -, Rn. 35, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 9 TaBV 157/18

    Anspruch des Betriebsrats auf Sachmittel zwecks Information von Aufsichtsrat und

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
    In Betrieben wie dem der Arbeitgeberin, bei denen die Arbeitnehmer nicht gemeinsam in Betriebsräumlichkeiten arbeiten und sich andere Informationsmittel wie das "Schwarze Brett" oder eine mündliche Unterrichtung unzulänglich wären, kann die Unterrichtung aber auch durch die Herausgabe eines Informationsblatts erfolgen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. November 1978 - 6 ABR 85/76 -, Rn. 11 - 12, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2018 - 9 TaBV 157/18 -, Rn. 88, juris).
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