Rechtsprechung
   LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10758
LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13 (https://dejure.org/2014,10758)
LAG München, Entscheidung vom 13.03.2014 - 2 Sa 807/13 (https://dejure.org/2014,10758)
LAG München, Entscheidung vom 13. März 2014 - 2 Sa 807/13 (https://dejure.org/2014,10758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Befristete Änderung von Arbeitsbedingungen rechtmäßig

  • poko.de (Kurzinformation)

    Befristung hin, Arbeitsbedingungen her

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren

    Auszug aus LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13
    Zwar könne ein Arbeitgeber verpflichtet sein, einen an sich wirksam befristeten Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, wenn er beim Arbeitnehmer die Erwartung geweckt hat, dieser werde bei Eignung und Bewährung befristet weiterbeschäftigt und wenn sich der Arbeitgeber mit einer Ablehnung in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten und dem von ihm geschaffenen Vertrauensbestand setze (BAG vom 16.03.1989 - 2 AZR 325/88 - Juris).

    Wie vom Arbeitsgericht zutreffend und unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16.03.1989 - 2 AZR 325/88 - NZA 1989, 719) ausgeführt, kann ein Arbeitgeber verpflichtet sein, einen an sich wirksam befristeten Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, wenn er beim Arbeitnehmer die Erwartung geweckt und bestätigt hat, dieser werde bei Eignung und Bewährung unbefristet weiter beschäftigt und wenn sich der Arbeitgeber mit seiner Ablehnung einer dauerhaften Weiterbeschäftigung in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten und dem damit von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestand setzt.

  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

    Auszug aus LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13
    Vielmehr besteht das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf einer Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ohnehin fort, so dass es der in § 15 Abs. 5 TzBfG geregelten Fiktion nicht bedarf (BAG vom 03.09.2003 - 7 AZR 106/03 - NZA 2004, 255).

    Außerdem bedarf - wie vom Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt - die befristete Veränderung einzelner Arbeitsbedingungen nicht nach § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform (BAG vom 03.09.2003 aaO).

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 245/07

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13
    Auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen seien die Vorschriften des TzBfG und damit auch das in § 14 Abs. 4 TzBfG normierte Schriftformgebot nicht anwendbar (BAG vom 18.06.2008 - 7 AZR 245/07 - Juris).

    Das Arbeitsgericht hat ausführlich und unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insbesondere Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 245/07 - Juris) begründet, dass die Vorschriften des TzBfG auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen keine Anwendung finden.

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 524/09

    Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags

    Auszug aus LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13
    Die Annahme, dass § 15 Abs. 6 AGG einen Anspruch der Klägerin auf unbefristete Tätigkeit als Kassiererin ausschließt, steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.04.2011 (7 AZR 524/09 - NZA 2011, 970).
  • BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vereinbarung einer Probezeit

    Auszug aus LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in einem Urteil vom 28.11.1963 (2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) angenommen, die Berufung auf den Ablauf der Probezeit, während der sich die Arbeitnehmerin voll bewährt hat, stelle eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn sie ausschließlich wegen einer während der Probezeit eingetretenen Schwangerschaft der Arbeitnehmerin erfolgte.
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13
    Verwenden die Tarifvertragsparteien - wie hier - einen Rechtsbegriff, ist anzunehmen, dass sie ihn in seiner rechtlichen Bedeutung verwenden wollen (BAG vom 25.09.2013 - 10 AZR 850/12 - NZA 2014, 52).
  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Rundfunkredakteur

    Auszug aus LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13
    Bei einer ausschließlich kalendermäßigen Befristung einzelner Arbeitsbedingungen müsse der Grund für die Befristung nicht schriftlich vereinbart werden (BAG vom 02.09.2009 - 7 AZR 233/08 - Juris).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. März 2014 - 2 Sa 807/13 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht