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   LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35146
LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16 (https://dejure.org/2017,35146)
LAG München, Entscheidung vom 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16 (https://dejure.org/2017,35146)
LAG München, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 6 TaBV 108/16 (https://dejure.org/2017,35146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WahlO § 12 Abs. 2, Abs. 3; BetrVG § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 2
    Betriebsratswahlanfechtung

  • IWW

    § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 17 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 92 Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BetrVG § 19, WahlO BetrVG § 12 Abs: 2, 3
    Betriebsratswahlanfechtung; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; fehlerhafte Wahl des Wahlvorstan-des; Anwesenheit nur eines Wahlvorstandsmitglieds bei der Wahl; kein Vermerk der Wähler vor Stimmabgabe; Nachträge im Wählerverzeichnis

  • rewis.io

    Betriebsratswahlanfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei alleiniger Anwesenheit eines Wahlvorstandsmitglieds im Wahlraum und unterlassener Kennzeichnung der Wählenden vor ihrer Stimmabgabe

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 19 Abs. 1
    Unwirksame Betriebsratswahl bei alleiniger Anwesenheit eines Wahlvorstandsmitglieds im Wahlraum und unterlassener Kennzeichnung der Wählenden vor ihrer Stimmabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16
    Sie kommt allein bei groben und offensichtlichen Verstößen in Betracht, bei deren Vorliegen ausnahmsweise der Vertrauensschutz in die Gültigkeit der Wahl zu versagen ist (vgl. BAG v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, ; Fitting, BetrVG 28. Aufl., § 19 Rz. 4).

    Bedingen die Verstöße für sich keine Nichtigkeit, so kann auch aus der Gesamtheit aller Verstöße keine Wahlnichtigkeit angenommen werden (BAG v. 19.11.2003, a.a.O.).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16
    Hierher rechnen im Grundsatz nur zwingende Bestimmungen zu den wesentlichen Vorschriften über das Wahlverfahren i.S.v. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG v. 13 10.2004 - 7 ABR 5/04, AP WahlO BetrVG 1972 § 2 Nr. 1; BAG v. 14.9. 1988 - 7 ABR 93/87, ).
  • BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11

    Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk

    Auszug aus LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16
    Insbesondere sieht die Wahlordnung keine spätere Anfertigung, Korrektur oder Ergänzung des Stimmabgabevermerks vor (BAG v. 12.6. 2013 -7 ABR 77/11, NZA 2013, 1368 Rz. 19).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Auszug aus LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16
    Entsprechend sind auch die Mitglieder des gewählten Betriebsratsgremiums zu beteiligen, da sie im Falle der erfolgreichen Wahlanfechtung ihr Betriebsratsmandat verlieren (vgl. BAG v. 12.10.1976 - 1 ABR 1/76, , unter II 3 der Gründe; LAG München v. 17.1. 2017 - 6 TaBV 55/16; GMP/Matthes/Spinner, ArbGG, 8. Aufl., § 84 Rz. 60; Schwab/Weth/l/l/eth, ArbGG, 4. Aufl., § 83 Rz. 82; a.M. BVerwG v. 8.7. 1977 - VII P 28/75, PersV 1978, 312, das keine unmittelbare Betroffenheit annehmen möchte).
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16
    Hierher rechnen im Grundsatz nur zwingende Bestimmungen zu den wesentlichen Vorschriften über das Wahlverfahren i.S.v. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG v. 13 10.2004 - 7 ABR 5/04, AP WahlO BetrVG 1972 § 2 Nr. 1; BAG v. 14.9. 1988 - 7 ABR 93/87, ).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Zulässigkeit des Hinzutretens durch Einlegung von Rechtsmitteln - Unmittelbare

    Auszug aus LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16
    Entsprechend sind auch die Mitglieder des gewählten Betriebsratsgremiums zu beteiligen, da sie im Falle der erfolgreichen Wahlanfechtung ihr Betriebsratsmandat verlieren (vgl. BAG v. 12.10.1976 - 1 ABR 1/76, , unter II 3 der Gründe; LAG München v. 17.1. 2017 - 6 TaBV 55/16; GMP/Matthes/Spinner, ArbGG, 8. Aufl., § 84 Rz. 60; Schwab/Weth/l/l/eth, ArbGG, 4. Aufl., § 83 Rz. 82; a.M. BVerwG v. 8.7. 1977 - VII P 28/75, PersV 1978, 312, das keine unmittelbare Betroffenheit annehmen möchte).
  • LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07

    Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften der Stimmabgabe eingehalten werden, weswegen es sich um eine wesentliche Wahlvorschrift handelt (LAG München v. 10.3. 2008 - 6 TaBV 87/07, juris; LAG Baden-Württemberg v. 1.8. 2007 - 12 TaBV 7/07, ).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 12 TaBV 7/07
    Auszug aus LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften der Stimmabgabe eingehalten werden, weswegen es sich um eine wesentliche Wahlvorschrift handelt (LAG München v. 10.3. 2008 - 6 TaBV 87/07, juris; LAG Baden-Württemberg v. 1.8. 2007 - 12 TaBV 7/07, ).
  • ArbG München, 08.08.2022 - 23 BV 256/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Betriebsrat, Eintragung, Betriebsratswahl, Wahlvorstand,

    Führen einzelne Verstöße gegen Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes oder gegen die Wahlordnung jeder für sich genommen noch nicht zur Nichtigkeit der Wahl, kann auch die Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße nicht die Nichtigkeit der Betriebsratswahl begründen (vgl. BAG, Beschluss vom 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, NZA 2021, 1561, Rn. 33; BAG, Beschluss vom 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, NZA 2004, 395; LAG München, Beschluss vom 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16, BeckRS 2017, 125281).
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