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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19 (https://dejure.org/2022,21168)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.03.2022 - 2 Sa 353/19 (https://dejure.org/2022,21168)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. März 2022 - 2 Sa 353/19 (https://dejure.org/2022,21168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 309 Nr 13b BGB, § 611a Abs 2 BGB, § 615 BGB, § 7 Abs 4 BUrlG, § 108 GewO
    Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - Anspruchsübergang wegen Bezugs von Sozialleistungen

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktivlegitimation; Annahmeverzugslohn; Anspruchsübergang; Ausschlussfrist; Bedarfsgemeinschaft; Bestandsschutzklage; Einkommensfreibeträge; Kongruenz; Schriftform; Sozialleistungen; Textform; Urlaubsabgeltung; Zwischenverdienst; Anspruchsübergang wegen Bezugs von ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen und Höhe des Annahmeverzugslohns; Wirksamkeit arbeitsvertraglich vereinbarter Verfallfristen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 61/11

    Umfang des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem SGB II

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II an den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner des Hilfebedürftigen sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gemäß § 34 c SGB II (früher § 34 b SGB II) als Aufwendungen für den Hilfebedürftigen selbst und führen zu einem erweiterten Übergang seines Vergütungsanspruchs nach § 115 SGB X ( BAG 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - ).

    Die Absetzungsbeträge nach § 11 b SGB II - insbesondere die Arbeitnehmer-Freibeträge - verringern deshalb den auf den Leistungsträger übergehenden Entgeltanteil ( BAG 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 25 ).

    Ferner war zu beachten, dass der Kläger Zinsen auf die von ihm geltend gemachten Vergütungsansprüche in Höhe des anzurechnenden Zwischenverdienstes und der übergangenen Beträge jeweils nur bis zum Eingang der anzurechnenden Zahlungen bzw. Sozialleistungen verlangen kann ( vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 26 ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21

    Annahmeverzug - Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    Das hat zur Folge, dass die für den betreffenden Monat (im Voraus) erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu einem Anspruchsübergang hinsichtlich des in diesem Monat fälligen Anspruchs auf Arbeitsentgelt für den Vormonat führen ( vgl. BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - Rn. 18; LAG Berlin-Brandenburg 3. Dezember 2021 - 21 Ta 1158/21 - Rn. 32; Maul-Sartori BB 2010, 3021 und NZA 2017, 91 ).

    Danach sind neben den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (§ 11 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB II) insbesondere die Pauschale für Versicherungen und Aufwendungen nach § 11 b Abs. 2 SGB II von 100, 00 EUR monatlich und die Einkommensfreibeträge nach § 11 b Abs. 3 SGB II von 20% bezogen auf ein Bruttoeinkommen von mehr als 100, 00 EUR bis 1.000,00 EUR und von 10% bezogen auf ein Bruttoeinkommen von mehr als 1.000,00 EUR bis 1.200,00 EUR bzw. bei mindestens einem Kind bis 1.500,00 EUR zu berücksichtigen ( vgl. LAG Berlin-Brandenburg 3. Dezember 2021 - 21 Ta 1158/21 - Rn. 33 ).

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92

    Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    Entscheidend ist vielmehr, für welchen jeweiligen Zeitraum die Leistungen des Arbeitgebers und die des Sozialleistungsträger im sozialrechtlichen Sinne zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind ( BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - Rn. 17 ).

    Das hat zur Folge, dass die für den betreffenden Monat (im Voraus) erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu einem Anspruchsübergang hinsichtlich des in diesem Monat fälligen Anspruchs auf Arbeitsentgelt für den Vormonat führen ( vgl. BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - Rn. 18; LAG Berlin-Brandenburg 3. Dezember 2021 - 21 Ta 1158/21 - Rn. 32; Maul-Sartori BB 2010, 3021 und NZA 2017, 91 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 8 Sa 251/18

    Außerordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    In diesem vorangegangenen Rechtsstreit hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit - inzwischen rechtskräftigem - Urteil vom 05. Februar 2019 - 8 Sa 251/18 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch eine mündliche Kündigung vom 27. März 2018 noch durch eine schriftliche Kündigung vom 27. März 2018 aufgelöst worden ist.

    Aufgrund des Urteils des Landearbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.02.2019 - 8 Sa 251/18 - steht rechtskräftig fest, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch eine mündliche Kündigung vom 27. März 2018 noch durch eine schriftliche Kündigung vom 27. März 2018 aufgelöst worden ist.

  • ArbG Köln, 25.10.2018 - 14 Ca 2289/18

    Arbeitsvertragliche Verfallklausel: Verstoß § 309 Nr. 13 b BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    Die Verfallklausel lässt sich auch nicht durch das Streichen der Formulierung "schriftlich" aufrechterhalten, weil darin eine geltungserhaltene Reduktion liegen würde, die im Hinblick auf § 306 Abs. 1 und 2 BGB sowie nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 309 Nr. 13 Buchst. b BGB ausscheidet ( vgl. ebenso ArbG Köln 25. Oktober 2018 - 14 Ca 2289/18 - Rn. 43 ).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    Die Urlaubsansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 sind nicht nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen, weil - gemäß dem im Termin vom 04. November 2021 erteilten gerichtlichen Hinweis - weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die Beklagte ihren Mitwirkungsobliegenheiten nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21 ff. ) nachgekommen ist.
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    Der im Februar 2019 fällige Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist Arbeitsentgelt i.S.v. §§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, 115 Abs. 1 SGB X ( BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 51; BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 66 ), das als einmalige Einnahme i.S.v. § 11 Abs. 3 SGB II anzusehen ist.
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 88 ff. ) auch in der Geltendmachung von Ansprüchen in Textform eine "schriftliche" Geltendmachung im Sinne einer Ausschlussfristenregelung liegt.
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    Die Vorschrift gilt seit dem 1. Oktober 2016 und findet gemäß Art. 229 § 37 EGBGB auf ein Schuldverhältnis Anwendung, das - wie hier das Arbeitsverhältnis der Parteien - nach dem 30. September 2016 entstanden ist ( vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 34 ).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
    Der im Februar 2019 fällige Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist Arbeitsentgelt i.S.v. §§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, 115 Abs. 1 SGB X ( BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 51; BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 66 ), das als einmalige Einnahme i.S.v. § 11 Abs. 3 SGB II anzusehen ist.
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

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