Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
| Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 - 35) |
| Unterabschnitt 6 - Verpflichtungen Anderer (§§ 33 - 35) |
(1) 1Hat ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger in Unkenntnis der Leistung durch Träger nach diesem Buch an eine leistungsberechtigte Person geleistet, ist diese zur Erstattung der Leistung des vorrangigen Trägers an die Träger nach diesem Buch verpflichtet. 2Der Erstattungsanspruch besteht in der Höhe, in der ein Erstattungsanspruch nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels des Zehnten Buches bestanden hätte. 3§ 34c ist entsprechend anwendbar.
(2) Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, soweit der geleistete Betrag als Einkommen nach den Vorschriften dieses Buches berücksichtigt werden kann.
(3) Der Erstattungsanspruch verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der vorrangig verpflichtete Leistungsträger die Leistung erbracht hat.
Vorschrift eingefügt durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26.07.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2016 | Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht | 26.07.2016 |
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Rechtsprechung zu § 34b SGB II
29 Entscheidungen zu § 34b SGB II in unserer Datenbank:
- BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R
Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - ...
- BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 1/20 R
Sozialhilfe - Kostenersatz bei Doppelleistungen - Anspruch des nachrangig ...
- BSG, 26.11.2025 - B 4 AS 12/25 R
Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit laufenden Ansprüchen des ...
- BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 2/13 R
Ersatzanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 34a SGB 2 ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - L 17 R 534/19
Verjährung des Erstattungsanspruchs des Trägers der gesetzlichen ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - Anspruchsübergang wegen Bezugs von ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - L 16 R 39/15
Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen einen anderen ...
- BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 61/11
Umfang des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem SGB II
- SG Neuruppin, 25.02.2022 - S 26 AS 1130/20
Querverweise
Auf § 34b SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Zuständigkeit und Verfahren
- § 43 (Aufrechnung)