Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21706
LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20 (https://dejure.org/2021,21706)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.2021 - 6 Sa 273/20 (https://dejure.org/2021,21706)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 2021 - 6 Sa 273/20 (https://dejure.org/2021,21706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 700 Abs 1 ZPO, § 341 Abs 1 S 2 ZPO, § 59 S 1 ArbGG, § 180 S 1 ZPO, § 180 S 2 ZPO
    Vollstreckungsbescheid - Ersatzzustellung - verspäteter Einspruch - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unterlassung der Zwangsvollstreckung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzzustellung; Falschbeurkundung; Postzustellungsurkunde; Rechtskraft; sittenwidrig; materielle Unrichtigkeit; öffentliche Urkunde; Vollstreckungsbescheid; Vollstreckungsgegenklage; Vollstreckungstitel; ähnliche Vorrichtung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; ...

  • rechtsportal.de

    Ersatzzustellung; Falschbeurkundung; Postzustellungsurkunde; Rechtskraft; sittenwidrig; materielle Unrichtigkeit; öffentliche Urkunde; Vollstreckungsbescheid; Vollstreckungsgegenklage; Vollstreckungstitel; ähnliche Vorrichtung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    Der für den Postempfang eines überschaubaren Personenkreises bestimmte Briefschlitz eines Mehrfamilienhauses, das nur von wenigen Parteien bewohnt wird, kommt - auch wenn die Sendungen auf den Boden des Hausflurs fallen - als ähnliche Vorrichtung nach § 180 ZPO in Frage, sofern der Adressat seine Post typischerweise auf diesem Weg erhält und eine eindeutige Zuordnung des Einwurfschlitzes zum Empfänger möglich ist (vgl. BGH 6. Juni 2011 - III ZR 342/09 - Rn. 20 ff., vgl. LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2005 - 5 Sa 164/05 - Rn. 14, jeweils zitiert nach juris) .

    Der Adressat von Briefpost ist eigenverantwortlich für die Bereitstellung und Ausgestaltung einer Vorrichtung zum Postempfang und verfügt über einen Spielraum, darüber zu entscheiden, welches Maß an Sicherheit gegen den Verlust von Sendungen die von ihm gewählte Einrichtung bieten soll; entscheidet er sich für eine Variante, die einzelne Risiken nicht ausschließt, muss er sich hieran insbesondere bei einer förmlichen Zustellung auch zu seinem Nachteil festhalten lassen, solange die Vorrichtung insgesamt in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist (BGH 6. Juni 2011 - III ZR 342/09 - Rn. 24, aaO).

    Dies hält sich im Rahmen des einem Zustellungsadressaten durch § 180 Satz 1 ZPO eröffneten, eigenverantwortlich auszufüllenden Spielraums zur Gestaltung seines Postempfangs, nachdem der Wortlaut des § 180 Satz 1 ZPO nicht fordert, dass der Briefkasten oder die ähnliche Vorrichtung allein zur Wohnung oder zu den Geschäftsräumen des Empfängers gehört (vgl. BGH 6. Juni 2011 - III ZR 342/09 - Rn. 25, aaO ).

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 56/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruch auf Unterlassung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    Ein Gläubiger kann in besonders schwerwiegenden, eng begrenzten Ausnahmefällen nach § 826 BGB zur Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen, aber materiell unrichtigen Titel verpflichtet sein, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt; dann muss die Rechtskraft zurücktreten (vgl. BGH 01. Dezember 2011 - IX ZR 56/11 - Rn. 15, 24.

    Dies setzt neben der materiellen Unrichtigkeit des Vollstreckungstitels und der Kenntnis des Gläubigers hiervon zusätzliche besondere Umstände voraus, welche die Erlangung des Vollstreckungstitels oder seine Ausnutzung als sittenwidrig und es als geboten erscheinen lassen, dass der Gläubiger die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufgibt (BGH 01. Dezember 2011 - IX ZR 56/11 - Rn. 15. aaO, vgl. LAG Schleswig-Holstein 06. Oktober 2006 - 5 Sa 205/06 - Rn. 20 f., zitiert nach juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2006 - 5 Sa 205/06
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    Dies setzt neben der materiellen Unrichtigkeit des Vollstreckungstitels und der Kenntnis des Gläubigers hiervon zusätzliche besondere Umstände voraus, welche die Erlangung des Vollstreckungstitels oder seine Ausnutzung als sittenwidrig und es als geboten erscheinen lassen, dass der Gläubiger die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufgibt (BGH 01. Dezember 2011 - IX ZR 56/11 - Rn. 15. aaO, vgl. LAG Schleswig-Holstein 06. Oktober 2006 - 5 Sa 205/06 - Rn. 20 f., zitiert nach juris).

    Ein verwerflicher und damit sittenwidriger Gebrauch eines rechtskräftigen Titels kann z.B. vorliegen, wenn der Gläubiger das Mahnverfahren bewusst missbraucht, um für einen ihm nicht zustehenden Anspruch einen Vollstreckungstitel zu erlangen (LAG Schleswig-Holstein 06. Oktober 2006 - 5 Sa 205/06 - Rn. 23, aaO, BGH 29. Juni 2005 -VIII ZR 299/04 -Rn. 32, zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19

    Anforderungen an die Erschütterung der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    Die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung insbesondere darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat und, dass er die Sendung in den Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. OLG Dresden 06. März 2019 - 4 U 163/19 - Rn. 6, BGH 02. Dezember 2015 - I ZB 75/15 - Rn. 8, jeweils zitiert nach juris) .

    Die nicht ordnungsgemäße Zustellung des Vollstreckungsbescheides stellt jedoch von vornherein keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, da bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Vollstreckungsbescheides bereits die Einspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt worden wäre, so dass es Fall einer Wiedereinsetzung in diese Frist nicht bedurft hätte (vgl. OLG Dresden 06. März 2019 - 4 U 163/19 - Rn. 9, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    Dafür genügt es jedoch nicht, wenn der Adressat der Zustellung schlicht behauptet, das Schriftstück nicht erhalten zu haben; dies folgt schon allein daraus, dass es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann er das Dokument seiner Empfangsvorrichtung entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BGH 10. November 2005 - III ZR 104/05 - Rn. 12, zitiert nach juris) .

    Der Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen erfordert vielmehr den vollen Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehens, der damit ein Fehlverhalten des Zustellers und eine objektive Falschbeurkundung belegt; notwendig ist der volle Beweis in der Weise, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr niedergelegten Tatsachen ausgeschlossen ist (BGH 10. November 2005 - III ZR 104/05 - Rn. 12, mwN, aaO).

  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    Ein verwerflicher und damit sittenwidriger Gebrauch eines rechtskräftigen Titels kann z.B. vorliegen, wenn der Gläubiger das Mahnverfahren bewusst missbraucht, um für einen ihm nicht zustehenden Anspruch einen Vollstreckungstitel zu erlangen (LAG Schleswig-Holstein 06. Oktober 2006 - 5 Sa 205/06 - Rn. 23, aaO, BGH 29. Juni 2005 -VIII ZR 299/04 -Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    September 1987 - III ZR 187/86 -, Rn. 19; 9. Februar 1999 - VI ZR 9/98 - Rn. 15, LAG Hessen 12. September 2012 - 12 Sa 1763/11 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris) .
  • BGH, 25.04.2017 - VIII ZR 217/16

    Verjährung: Erforderliche Anspruchsindividualisierung im Mahnbescheid;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    Voraussetzung für die verjährungshemmende Wirkung ist nicht, dass aus dem Mahnbescheid für einen außenstehenden Dritten ersichtlich ist, welche konkreten Ansprüche mit dem Mahnbescheid geltend gemacht werden; es reicht aus, dass dies für den Antragsgegner erkennbar ist (BGH 17. September 2019 - X ZR 124/18 - Rn. 25; 25. April 2017 - VIII ZR 217/16 - Rn. 12, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 25.06.2020 - IX ZR 47/19

    Insolvenzverfahren: Aufnahme eines Eröffnung des Insolenzverfahrens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    aa) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs enthalten; zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben kommt es nicht darauf an, ob der maßgebende Lebenssachverhalt bereits in der Klageschrift vollständig beschrieben oder der Klageanspruch schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist; vielmehr ist es im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist, indem er durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt wird, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein kann; für den Mahnbescheid gilt entsprechendes; auch hier genügt eine Individualisierung und ist eine Substantiierung nicht erforderlich (vgl. BGH 25. Juni 2020 - IX ZR 47/19 - Rn. 22 - mwN, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
    September 1987 - III ZR 187/86 -, Rn. 19; 9. Februar 1999 - VI ZR 9/98 - Rn. 15, LAG Hessen 12. September 2012 - 12 Sa 1763/11 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien -

  • BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 52/06

    Wirksamkeit der Urteilszustellung an den unterbevollmächtigten Terminsvertreter

  • BGH, 17.09.2019 - X ZR 124/18

    Lärmschutzwände

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73

    Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

  • LAG Hessen, 12.09.2012 - 12 Sa 1763/11

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Titelerschleichung

  • LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 1218/97

    Einordnung der Hinweispflicht als Zustellungsvoraussetzung

  • BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 92/03

    Vermerk des Postzustellers über die Zustellung eines Schriftstücks begründet

  • BGH, 02.12.2015 - I ZB 75/15

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerdeschrift i.R. der

  • BGH, 17.05.2018 - V ZB 258/17

    Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines abgelehnten Asylbewerbers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - 5 Sa 164/05

    Berufung gegen II. Versäumnisurteil

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht