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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16   

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https://dejure.org/2017,29866
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16 (https://dejure.org/2017,29866)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.07.2017 - 5 Sa 219/16 (https://dejure.org/2017,29866)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 5 Sa 219/16 (https://dejure.org/2017,29866)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 1 S 5 WissZeitVG, § 2 Abs 1 WissZeitVG, § 16 TzBfG
    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Abschluss der Promotionsphase

  • IWW

    § 57 b HRG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, § ... 16 TzBfG, § 16 Satz 1 TzBfG, § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WissZeitVG, §§ 2 bis 6 WissZeitVG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 97 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der Höchstbefristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz; Befristungskontrollklage bei Befristung des Arbeitsvertrages nach Abschluss der Promotion an ausländischer Universität; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschule; Forschung und Lehre; ausländische Universität; Höchstbefristungsdauer; Postdoc-Phase; Promotionsphase; betriebsbedingte Kündigung; dringende betriebliche Erfordernisse; Organisationsentscheidung; Stellenplan - Befristung nach WissZeitVG; Abschluss der ...

  • rechtsportal.de

    Überschreitung der Höchstbefristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Promotion - Höchstbefristungsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG liegen vor, wenn die Umsetzung einer unternehmerischen (Organisations-)Entscheidung auf der betrieblichen Ebene spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist zu einem voraussichtlich dauerhaften Wegfall des Bedarfs an einer Beschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers führt (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 14, juris = NZA 2015, 679; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31, juris = NJW 2015, 508).

    In diesem Sinne ist die unternehmerische Entscheidung zur Umorganisation bis zur Grenze der offensichtlichen Unsachlichkeit, Unvernunft oder Willkür frei (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 15, juris = NZA 2015, 679; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31, juris = NJW 2015, 508).

    Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 16, juris = NZA 2015, 679).

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG liegen vor, wenn die Umsetzung einer unternehmerischen (Organisations-)Entscheidung auf der betrieblichen Ebene spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist zu einem voraussichtlich dauerhaften Wegfall des Bedarfs an einer Beschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers führt (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 14, juris = NZA 2015, 679; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31, juris = NJW 2015, 508).

    In diesem Sinne ist die unternehmerische Entscheidung zur Umorganisation bis zur Grenze der offensichtlichen Unsachlichkeit, Unvernunft oder Willkür frei (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 15, juris = NZA 2015, 679; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31, juris = NJW 2015, 508).

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14

    Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Die Anrechnungsregelung stellt sicher, dass die insgesamt zulässige Höchstdauer von 12 bzw. 15 Jahren nicht überschritten wird, andererseits aber auch ausgeschöpft werden kann (BT-Drs. 16/3438 S. 12; BAG, Urteil vom 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 45, juris = NZA 2016, 954).

    Bei der Ermittlung des die Postdoc-Phase verlängernden Zeitraums ist die gesamte Promotionszeit zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG zurückgelegt wurde, ob sie im Inland oder im Ausland absolviert wurde oder ob sie vor oder nach Abschluss eines Studiums lag (BT-Drs. 16/3438 S. 12; BAG, Urteil vom 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 45, juris = NZA 2016, 954).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, d. h. im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, erledigt werden können (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 34, juris = NZA 2016, 630).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Durch den Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue Rechtsgrundlage, die künftig für ihre Rechtsbeziehungen allein maßgebend ist (BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 7 AZR 182/14 - Rn. 14, juris = NJW 2016, 2683).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der des Kündigungszugangs (BAG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 16, juris = NJW 2010, 3051).
  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Ein Irrtum über die rechtlichen Folgen eines zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umstands ist unbeachtlich (BAG, Urteil vom 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 28, juris = NZA 2015, 1264).
  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 712/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Abschluss der Promotion

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Für den Zeitpunkt des Abschlusses der Promotion ist - ebenso wie für den Beginn der Promotion - grundsätzlich das Landesrecht und das Satzungsrecht der Universität maßgeblich (BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 7 AZR 712/14 - Rn. 31, juris = NZA 2017, 254; ErfK/Müller-Glöge, 17. Aufl. 2017, § 2 WissZeitVG, Rn. 3; APS/Schmidt, 5. Aufl. 2017, § 2 WZVG, Rn. 17).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 753/08

    Befristung - Hochschule - Abgeschlossene Promotion

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Ob eine Promotion erfolgreich ist, steht aber erst nach ihrem Abschluss fest (BAG, Urteil vom 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 19, juris = NJW 2010, 1622).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2013 - 2 Sa 237/12

    Anfechtung eines befristeten Arbeitsvertrags wegen Irrtums - Überschreitung der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16
    Die Überschreitung der Höchstbefristungsdauer nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG zieht keine anderen Rechtsfolgen nach sich als zum Beispiel ein Verstoß gegen die zeitlichen Obergrenzen bei der sachgrundlosen Befristung gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG (vgl. dazu LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. April 2013 - 2 Sa 237/12 - juris = ArbRB 2013, 235).
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