Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55082
LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16 (https://dejure.org/2016,55082)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21.09.2016 - 8 Sa 186/16 (https://dejure.org/2016,55082)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21. September 2016 - 8 Sa 186/16 (https://dejure.org/2016,55082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,55082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG, Art. ... 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 64 Abs. 2 c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristeter Arbeitsvertrag eines programmgestaltend beschäftigten "Producers" im Rahmen des Kinder- und Kulturprogramms einer Rundfunkanstalt; Unbegründete Feststellungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zu seinem überwiegenden Interesse an einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristeter Arbeitsvertrag eines programmgestaltend beschäftigten "Producers" im Rahmen des Kinder- und Kulturprogramms einer Rundfunkanstalt; Unbegründete Feststellungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zu seinem überwiegenden Interesse an einer ...

  • rechtsportal.de

    Befristeter Arbeitsvertrag eines programmgestaltend beschäftigten "Producers" im Rahmen des Kinder- und Kulturprogramms einer Rundfunkanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05

    Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16
    Zu den von dieser Vorschrift erfassten Arbeitsverhältnissen, bei denen eine Befristung wegen der Art der Tätigkeit ohne Hinzutreten eines weiteren Sachgrundes vereinbart werden kann, zählen im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die Arbeitsverhältnisse der programmgestaltenden Mitarbeiter der Rundfunkanstalten (BAG vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 - AP Nr. 25 zu § 14 TzBfG ; BAG vom 11.12.1991 - 7 AZR 128/91 - NZA 1993, 354 ff.; BAG vom 24.04.1996 - 7 AZR 719/95 - NZA 1997, 196 ).

    Allerdings sind die Belange der Rundfunkanstalten und des betroffenen Arbeitnehmers im Einzelfall gegeneinander abzuwägen (BAG vom 26.07.2006 a. a. O.).

    Andererseits kann eine langandauernde Beschäftigung ein Indiz dafür sein, dass bei einer Rundfunkanstalt kein Bedürfnis nach einem personellen Wechsel besteht (BAG vom 24.04.1996 - 7 AZR 719/95 - AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 - NZA 2007, 147 ).

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16
    Zu den von dieser Vorschrift erfassten Arbeitsverhältnissen, bei denen eine Befristung wegen der Art der Tätigkeit ohne Hinzutreten eines weiteren Sachgrundes vereinbart werden kann, zählen im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die Arbeitsverhältnisse der programmgestaltenden Mitarbeiter der Rundfunkanstalten (BAG vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 - AP Nr. 25 zu § 14 TzBfG ; BAG vom 11.12.1991 - 7 AZR 128/91 - NZA 1993, 354 ff.; BAG vom 24.04.1996 - 7 AZR 719/95 - NZA 1997, 196 ).

    Grundsätzlich schließt dies auch die Entscheidung darüber ein, ob Mitarbeiter fest oder nur für eine vorübergehende Dauer beschäftigt werden (BAG vom 24.04.1996 - 7 AZR 719/95 - NZA 1997, 196 ).

    Andererseits kann eine langandauernde Beschäftigung ein Indiz dafür sein, dass bei einer Rundfunkanstalt kein Bedürfnis nach einem personellen Wechsel besteht (BAG vom 24.04.1996 - 7 AZR 719/95 - AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 - NZA 2007, 147 ).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16
    Der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz gesetzlich ausgestattete arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (vgl. zum Recht vor Erlass des Teilzeit- und Befristungsgesetzes BVerfG vom 28.06.1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256 ; BVerfG vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 - DB 1982, 1062 ).

    Darüber hinaus geht das Bundesverfassungsgericht gerade davon aus, dass der Wandel und die Vielfalt des Programms durch den Wechsel des Personals gewährleistet werden und nicht durch dessen Konstanz (BVerfG vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 - BVerfGE 59, 231 ).

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt vieler: BAG vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 ) kann die den Rundfunk- und Fernsehanstalten zustehende Rundfunkfreiheit die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem programmgestaltend tätigen Mitarbeiter rechtfertigen, ohne dass weitere Gründe für die Befristung erforderlich sind.

    Denn diese Zeiten sprechen gerade nicht für sozialen Bestandsschutz, sondern waren Ausdruck der Freiheit des Beklagten, mit dem Personal auch die Inhalte zu wechseln (BAG vom 22.04.1998 - 5 AZR 392/97 - NZA 1998, 1336 ; BAG vom 11.12.1991 - 7 AZR 128/91 - NZA 1993, 354 ).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16
    Bei der Interessenabwägung ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen, so dass für die Wirksamkeit der Befristung das von der Rundfunkfreiheit gedeckte besondere Interesse an einer zeitlichen begrenzten Beschäftigung des programmgestaltenden Mitarbeiters bezogen auf dessen konkrete Tätigkeit dessen Interesse an einer Dauerbeschäftigung überwiegen muss (BAG vom 10.12.2013 - 7 AZR 457/12 - ZTR 2014, 355 ).

    Ein entsprechender Grund zur Zulassung der Revision folgt auch nicht aus der Bezugnahme des Klägers auf das Urteil des BAG vom 04.12.2013 ( 7 AZR 457/12 - NZA 2014, 1018 ).

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91

    Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16
    Zu den von dieser Vorschrift erfassten Arbeitsverhältnissen, bei denen eine Befristung wegen der Art der Tätigkeit ohne Hinzutreten eines weiteren Sachgrundes vereinbart werden kann, zählen im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die Arbeitsverhältnisse der programmgestaltenden Mitarbeiter der Rundfunkanstalten (BAG vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 - AP Nr. 25 zu § 14 TzBfG ; BAG vom 11.12.1991 - 7 AZR 128/91 - NZA 1993, 354 ff.; BAG vom 24.04.1996 - 7 AZR 719/95 - NZA 1997, 196 ).

    Denn diese Zeiten sprechen gerade nicht für sozialen Bestandsschutz, sondern waren Ausdruck der Freiheit des Beklagten, mit dem Personal auch die Inhalte zu wechseln (BAG vom 22.04.1998 - 5 AZR 392/97 - NZA 1998, 1336 ; BAG vom 11.12.1991 - 7 AZR 128/91 - NZA 1993, 354 ).

  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05

    Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16
    Nachträgliche Änderungen können allenfalls ein Indiz dafür sein, dass der Sachgrund der Befristung bei Vertragsschluss nicht vorlag, sondern nur vorgeschoben war (BAG vom 16.11.2005 - 7 AZR 81/05 - NZA 2006, 784 ).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16
    Der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz gesetzlich ausgestattete arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (vgl. zum Recht vor Erlass des Teilzeit- und Befristungsgesetzes BVerfG vom 28.06.1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256 ; BVerfG vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 - DB 1982, 1062 ).
  • BAG, 24.10.2018 - 7 AZR 92/17

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Producer bei einer Rundfunkanstalt

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 8 Sa 186/16 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht