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   LG Ansbach, 15.12.2020 - 3 O 852/20 Ver   

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https://dejure.org/2020,48743
LG Ansbach, 15.12.2020 - 3 O 852/20 Ver (https://dejure.org/2020,48743)
LG Ansbach, Entscheidung vom 15.12.2020 - 3 O 852/20 Ver (https://dejure.org/2020,48743)
LG Ansbach, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 3 O 852/20 Ver (https://dejure.org/2020,48743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 6, § 7; BGB § 133, § 157, § 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1 S. 2; VVG § 76; AVB Betriebsschließungsversicherung
    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen der Corona-Pandemie - gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus LG Ansbach, 15.12.2020 - 3 O 852/20
    Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung (BGHZ 40, 22, 24 f.) haftet der Versicherer in dem Umfang auf Erfüllung, den der Versicherungsagent dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss als Inhalt der Versicherung dargestellt hat (Vgl. OLG Schleswig Urt. v. 17.11.2005 - 16 U 8/05, BGH, Urteil vom 26.9.2001 - IV ZR 220/00).
  • BGH, 26.09.2001 - IV ZR 220/00

    Inanspruchnahme der Beamtenklausel in der BUZ durch einen Soldaten

    Auszug aus LG Ansbach, 15.12.2020 - 3 O 852/20
    Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung (BGHZ 40, 22, 24 f.) haftet der Versicherer in dem Umfang auf Erfüllung, den der Versicherungsagent dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss als Inhalt der Versicherung dargestellt hat (Vgl. OLG Schleswig Urt. v. 17.11.2005 - 16 U 8/05, BGH, Urteil vom 26.9.2001 - IV ZR 220/00).
  • LG Darmstadt, 06.07.2022 - 4 O 219/21

    Kein Deckungsschutz durch Mitteilungen des Versicherers

    Mangels konkreten Bezugs auf den streitgegenständlichen Vertrag in den Mitteilungen auf der Homepage und E-Mails (anders als im Fall des LG Ansbach BeckRS 2020, 41701) kommt auch das Institut der Erfüllungshaftung nicht in Betracht, sodass dahinstehen kann, ob dieses überhaupt noch Anwendung finden kann.
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