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   LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07   

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https://dejure.org/2007,19285
LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07 (https://dejure.org/2007,19285)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.10.2007 - 8 KLs 16/07 (https://dejure.org/2007,19285)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 8 KLs 16/07 (https://dejure.org/2007,19285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 177 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 4 Nr. 2a, 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, 1 ff., 31 Abs. 3, 106 Abs. 1 JGG -
    Strafrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorgeschichte und Tatbeschreibung des sog. "Foltermord von Siegburg "; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Jugendverfehlung i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG); Beurteilung des Reifegrades unter Berücksichtigung des Vorliegens einer unterentwickelten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • welt.de (Pressebericht, 04.10.2007)

    Foltermord in Siegburg: "Gefühllose und mitleidlose Gesinnung"

  • stern.de (Pressebericht, 24.10.2007)

    Foltermord von Siegburg: Die brutale Jugend des Pascal I.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93

    Mordmerkmal - Mordlust

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    Mit diesem Mordmerkmal sollen Fälle erfasst werden, bei denen weder ein in der Person des Opfers oder in der besonderen Tatsituation liegender Anlass noch ein über den Tötungsakt selbst hinausgehender Zweck die Tat bestimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 239).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90

    Grausamkeit bei Mord

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    Das grausame Verhalten muss vor Abschluss der den tödlichen Erfolg herbeiführenden Handlung auftreten und vom Tötungsvorsatz umfasst sein (vgl. BGHSt 37, 40 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2005 - 1 StR 159/05

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Begehung eines weiteren

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    aa) "Grausam" tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung, Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ-RR 2006, 236 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass nach dem Erziehungsgedanken des JGG das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre beträgt (§ 18 Abs. 1 JGG) und dass neben dieser gesetzlichen Höchststrafe das Bestehenbleiben einer weiteren Jugendstrafe gemäß § 31 Abs. 3 JGG auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben muss (vgl. BGH NStZ 2002, 204, 207 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    Nur wenn der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, muss er die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (ständige Rspr., vgl. nur BGHSt 36, 37).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    Eine Jugendverfehlung liegt vor, wenn, unabhängig vom generellen Reifegrad des Angeklagten, die konkrete Tat auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit oder soziale Unreife zurückgeht (vgl. nur BGH NStZ 2001, 102; BGH NStZ-RR 1999, 26).
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00

    Anwendungsvoraussetzungen für das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Einfluß

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    Eine Jugendverfehlung liegt vor, wenn, unabhängig vom generellen Reifegrad des Angeklagten, die konkrete Tat auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit oder soziale Unreife zurückgeht (vgl. nur BGH NStZ 2001, 102; BGH NStZ-RR 1999, 26).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    Zur subjektiven Tatseite gehört dabei, dass sich der Täter bei der Tat der Umstände bewusst gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, und dass er die Bedeutung seiner Beweggründe und Ziele für die Bewertung der Tat erfasst hat (vgl. BGH NStZ 1989, 363 m.w.N.), was "oft mit einem Blick geschehen wird" (vgl. BGHSt 2, 60).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (vgl. BGH NStZ 2002, 84; BGHSt 35, 116, 127).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
    Soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, muss er sie gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (st. Rspr. seit BGH, vgl. BGHSt 28, 210, 212; BGH NJW 1981, 1382).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

  • BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85

    Begriff der Mordlust

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