Rechtsprechung
LG Fulda, 19.03.2008 - 2 O 21/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr einfahrenden PKW und einem dort fahrenden PKW; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 19.03.2008 - 2 O 21/06
- OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus LG Fulda, 19.03.2008 - 2 O 21/06
Entgegen der früheren Rechtsprechung sind im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in NJW 2007, 2049 nunmehr nicht nur die halbe, sondern die volle 1, 3-fache Geschäftsgebühr einklagbar und die Hälfte (0,65) dann erst im Kostenfestsetzungsverfahren auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. - BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84
Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung
Auszug aus LG Fulda, 19.03.2008 - 2 O 21/06
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Kraftfahrtversicherung keine Einheitsversicherung ist, sondern der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung eine Koppelung von rechtlich selbständigen Versicherungen darstellt (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 28.02.1978, Az. II ZR 2/76; BGH, Urteil vom 09.10.1985, Az. IVa ZR 29/84). - BGH, 31.01.1963 - III ZR 183/61
Rechtsanwaltsgebühren bei Stationierungsschäden
Auszug aus LG Fulda, 19.03.2008 - 2 O 21/06
Als erforderlich sind die nach dem Urteil begründeten Forderungen anzusehen (BGHZ 39, 73 ff., 74). - OLG München, 13.07.2007 - 10 U 2245/07
Auszug aus LG Fulda, 19.03.2008 - 2 O 21/06
Denn nach § 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB sind diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten in Form vorprozessualer, nicht anrechenbaren Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. OLG München, Urteil vom 13.07.2007, Az. 10 U 2245/07, zitiert nach "JURIS"). - OLG Brandenburg, 06.09.2007 - 12 U 70/07
Haftung bei Blockieren der Überholspur der Autobahn durch liegengebliebenes …
Auszug aus LG Fulda, 19.03.2008 - 2 O 21/06
Dabei ist auch das Verhalten des Schädigers bei der Schadensregulierung zu berücksichtigen, insbesondere eine zögerliche Bearbeitung (so Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.09.2007, Az. 12 U 70/07, zitiert nach "JURIS").