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   LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19   

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LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19 (https://dejure.org/2021,10188)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2021 - 312 O 338/19 (https://dejure.org/2021,10188)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2021 - 312 O 338/19 (https://dejure.org/2021,10188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 22 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen "One" und "Lightyear One" als Zeichen für Kraftfahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.02.1995 - I ZB 21/92

    "quattro II"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    Dementsprechend geht der Bundesgerichtshof von ausreichender Unterscheidungskraft des italienischen Zahlwortes "quattro" für Personenkraftwagen und bestimmte konstruktionsgebundene Teile solcher Wagen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 9.2.1995, I ZB 21/92, quattro II).

    Insoweit bedürfe es vielmehr der Feststellung eines Bedürfnisses zur Freihaltung gerade der infrage stehenden Zahl mit Bezug auf die konkreten Waren, für die sie geschützt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9.2.1995, I ZB 21/92, Rz 18, quattro II).

    Für die in jenem Fall eingetragenen Waren "Personenkraftwagen und deren Klasse 12 enthaltenen konstruktionsgebundenen Teile" kann nach dem BGH kein Freihaltebedürfnis festgestellt werden (BGH, Beschluss vom 9.2.1995, I ZB 21/92, Rz 18, quattro II).

    Die Zahl "vier" bzw. das entsprechende italienische Zahlwort seien für sich genommen nicht geeignet, irgendein Merkmal der in Rede stehenden konkreten Waren zu bezeichnen, hierfür bedürfe es ausnahmslos einer weiteren beschreibenden Angabe, durch welche die Zahl oder das Zahlwort erst seinen auf die Ware bzw. auf ein Merkmal der Ware bezogenen Sinn erhalte (BGH, Beschluss vom 9.2.1995, I ZB 21/92, Rz 20, quattro II).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    In einem solchen Fall kann die ältere Marke in dem zusammengesetzten Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung behalten, ohne darin den dominierenden Bestandteil zu bilden (vgl. BGH, Urteil vom 5.12.2012, I ZR 85/11, Rz 51 , Culinaria/Villa Culinaria; EuGH, Urteil vom 6.10.2005, Az. C- 120/04, Rz. 29 ff., Thomson Life).

    In einem solchen Fall kann der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck den Verkehr glauben machen, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen, in welchem Fall das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6.10.2005, Az. C-120/04, Rz. 30, 31, Thomson Life; BGH, Beschluss vom 11.5.2006, Az. I ZB 28/04, Malteserkreuz).

  • BGH, 18.04.2002 - I ZB 23/99

    "Zahl "1""; Unterscheidungskraft und Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    Der BGH geht zudem in der Entscheidung "Zahl 1" (BGH, Beschluss vom 18.4.2002, I ZB 23/99, Zahl "1") davon aus, dass der Eintragung einer einstelligen Zahl, nämlich der "1", für Zigaretten weder das Fehlen einer konkreten Unterscheidungskraft noch das Bestehen eines Freihaltungsbedürfnisses entgegenstehe.

    Denn es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verkehr allein in der Kennzeichnung mit der Zahl "1" die Inanspruchnahme einer Spitzenstellung für die in Rede stehenden Waren sehe (vgl. BGH, Beschluss vom 18.4.2002, I ZB 23/99, Rz 23, 24, Zahl "1").

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    In einem solchen Fall kann die ältere Marke in dem zusammengesetzten Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung behalten, ohne darin den dominierenden Bestandteil zu bilden (vgl. BGH, Urteil vom 5.12.2012, I ZR 85/11, Rz 51 , Culinaria/Villa Culinaria; EuGH, Urteil vom 6.10.2005, Az. C- 120/04, Rz. 29 ff., Thomson Life).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    In einem solchen Fall kann der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck den Verkehr glauben machen, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen, in welchem Fall das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6.10.2005, Az. C-120/04, Rz. 30, 31, Thomson Life; BGH, Beschluss vom 11.5.2006, Az. I ZB 28/04, Malteserkreuz).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    Die von den Parteien aufgeworfene Frage, ob die Beklagte ihre Schutzrechtsposition innerhalb der Zehnjahresfrist des § 50 II Satz 3 MarkenG, also bis zum 31.3.2011 hätte erwerben müssen, um die Voraussetzungen nach § 22 I Nr. 2 MarkenG vom DPMA überprüfen lassen zu können (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2009, 6 U 106/09 Rz 9) oder ob das Verletzungsgericht nach Ablauf dieser zehn Jahre die Überprüfung hätte vornehmen müssen (so BGH, GRUR 2003, 1040, 1941, Kinder), muss vorliegend daher nicht entschieden werden.
  • OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09

    Bindungswirkung der Eintragung - Markenmäßige Benutzung - Rechtsmissbräuchliche

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    Die von den Parteien aufgeworfene Frage, ob die Beklagte ihre Schutzrechtsposition innerhalb der Zehnjahresfrist des § 50 II Satz 3 MarkenG, also bis zum 31.3.2011 hätte erwerben müssen, um die Voraussetzungen nach § 22 I Nr. 2 MarkenG vom DPMA überprüfen lassen zu können (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2009, 6 U 106/09 Rz 9) oder ob das Verletzungsgericht nach Ablauf dieser zehn Jahre die Überprüfung hätte vornehmen müssen (so BGH, GRUR 2003, 1040, 1941, Kinder), muss vorliegend daher nicht entschieden werden.
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    Es ist nicht erforderlich, dass der Verkehr annimmt, die beworbene Ware stamme vom Markeninhaber; ausreichend ist, dass der Verkehr die Gestaltung des angegriffenen Zeichens mit den verteidigten Marken gedanklich verknüpft (vgl. OLG Köln, Urteil vom 6.2.2009, Az. 6 U 147/08, Rz. 22; BGH, GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    Eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Verwendung als Marke setzt voraus, dass die beanstandeten Bezeichnungen im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dienen (vgl. BGH, Urteil vom 28.4.2016, Az. I ZR 254/14, Rz. 34, Kinderstube).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19
    Für die Annahme einer markenmäßigen Benutzung reicht die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. EuGH, Urteil vom 12.11.2002, Az. C-206/01, Tz. 57, 51, Arsenal Football Club plc).
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 147/08

    "Deutschland sucht das hässlichste Jugendzimmer": Möbeldiscounter zu Unterlassung

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 174/06

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06

    Markenrechtsverletzung: Verletzung einer dreidimensionalen Formmarke durch

  • BPatG, 28.11.2019 - 30 W (pat) 515/18
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