Markengesetz
| Teil 2 - Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
| Abschnitt 4 - Schranken des Schutzes (§§ 20 - 26) |
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, die Benutzung einer eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu untersagen, wenn ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der Marke mit jüngerem Zeitrang zurückgewiesen worden ist oder zurückzuweisen wäre,
| 1. | weil die Marke oder geschäftliche Bezeichnung mit älterem Zeitrang an dem für den Zeitrang der Eintragung der Marke mit jüngerem Zeitrang maßgeblichen Tag noch nicht im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3, des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder des § 15 Abs. 3 bekannt war (§ 51 Abs. 3), | |
| 2. | weil die Eintragung der Marke mit älterem Zeitrang an dem für den Zeitrang der Eintragung der Marke mit jüngerem Zeitrang maßgeblichen Tag wegen Verfalls oder wegen absoluter Schutzhindernisse hätte für verfallen oder für nichtig erklärt und gelöscht werden können (§ 51 Absatz 4), | |
| 3. | weil an dem für den Zeitrang der Eintragung der jüngeren Marke maßgeblichen Tag noch keine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 2, des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder des § 15 Absatz 2 bestand. |
(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Inhaber der eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang die Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang nicht untersagen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) vom 11.01.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 16.01.2026 | Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) | 11.01.2026 | |
| 14.01.2019 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG) | 11.12.2018 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 22 MarkenG
60 Entscheidungen zu § 22 MarkenG in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 24.08.2023 - 5 U 122/21
- BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 20.10.2000 - 6 U 51/00
Rechtserhaltende Markenbenutzung bei Nichtbenutzung in Alleinstellung - "Kinder" ...
- OLG Köln, 20.10.2000 - 6 U 51/00
- OLG Köln, 20.12.2019 - 6 U 92/19
Verletzung von Markenrechten durch den Vertrieb von Fruchtgummiprodukten in Form ...
- BPatG, 10.12.2013 - 33 W (pat) 523/13
Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr der Wortmarke "EI-QFM" mit der ...
Zum selben Verfahren:
- BPatG, 09.01.2014 - 33 W (pat) 523/13
Markenbeschwerdeverfahren - "El-QFM/QFM" - erfolgte Korrekturveröffentlichung des ...
- BPatG, 09.01.2014 - 33 W (pat) 523/13
- OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
Schadensersatz wegen unberechtigter Vollziehung einstweiliger ...
- OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
Unterlassungsverfügung bzgl. der Verwendung eines Firmenschlagworts i. R. der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 01.03.2007 - I ZR 249/02
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der ...
- BGH, 01.03.2007 - I ZR 249/02
- LG Hamburg, 12.03.2026 - 312 O 43/25
Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Benutzung des ...