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   LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17   

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LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17 (https://dejure.org/2018,25427)
LG München II, Entscheidung vom 26.06.2018 - 11 O 1536/17 (https://dejure.org/2018,25427)
LG München II, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 11 O 1536/17 (https://dejure.org/2018,25427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 3, § 631, § 633, § 634
    Vertrag zwischen dem Verkäufer eines Pferdes und einem Tierarzt über die Durchführung einer Ankaufsuntersuchung schützt nicht den Käufer nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • rewis.io

    Vertrag zwischen dem Verkäufer eines Pferdes und einem Tierarzt über die Durchführung einer Ankaufsuntersuchung schützt nicht den Käufer nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • ra.de
  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlerhaftes Gutachten beim Pferdekauf? - Wurde die Tierärztin von der Verkäuferin beauftragt, kann die Käuferin von der Ärztin keinen Schadenersatz verlangen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 29.05.2013 - 12 U 178/12

    Pferdekauf: Käuferin hat keine Ansprüche gegen den vom Verkäufer beauftragten

    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    Dass in erster Linie die Klägerin an einer korrekten Ankaufsuntersuchung interessiert ist, ist für die Frage, wer Vertragspartner geworden ist, unerheblich (OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2013 - 12 U 178/12, openJur 2013, 29332, Rz. 37).

    Da insbesondere die Klägerin, als Käuferin des untersuchten Pferdes, an einer korrekten Ankaufsuntersuchung ein erhebliches Interesse hat, zeigt eindeutig, dass die erforderliche Leistungsnähe derselben gegeben ist (so auch OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2013 - 12 U 178/12, openJur 2013, 29332, Rz. 46).

    Gerade bei der Beauftragung von Sachverständigen - wie der hiesigen Beklagten - ist grundsätzlich von der Gläubigernähe auszugehen (vgl. Palandt/Grüneberg § 328, Rn. 17a; a.A. OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2013 - 12 U 178/12, openJur 2013, 29332, Rz. 46).

    Folglich war der Beklagten ersichtlich, dass sie nicht allein im Interesse der Verkäuferin sondern auch im Interesse der Klägerin als Käuferin des streitgegenständlichen Pferdes tätig wird (OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2013 - 12 U 178/12, openJur 2013, 29332, Rz. 46).

    Auch dies führt zum Entfall der Schutzbedürftigkeit (OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2013 - 12 U 178/12, openJur 2013, 29332, Rz. 52).

    Dieses Ergebnis wird zusätzlich dadurch gestützt, dass die Verkäuferin aufgrund der kaufvertraglichen Gleichsetzung der vertraglich geschuldeten gesundheitlichen Beschaffenheit des Tieres mit den insoweit von der Beklagten getroffenen Feststellungen der Klägerin (vgl. § 3 Nr. 2 a) des Pferdekaufvertrags vom 20.11.2016) im Ergebnis für die Richtigkeit des von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens einstehen muss, sodass kein Bedürfnis besteht, der Klägerin über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter unmittelbare Ansprüche gegen die Beklagte einzuräumen, die nicht ihr Vertragspartner, sondern derjenige der Verkäuferin ist (überzeugend bereits OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2013 - 12 U 178/12, openJur 2013, 29332, Rz. 51).

    Im hier befürworteten Urteil des OLG Hamm vom 29.05.2013 - 12 U 178/12 - wurde hingegen die Schutzbedürftigkeit eingehend erörtert.

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    a) Das der Beauftragung der Beklagten als ankaufsuntersuchende Tierärztin zugrundeliegende Vertragsverhältnis ist als Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB zu qualifizieren (vgl. BGHZ 192, 182 Rn. 14 = NJW 2012, 1071 BGHZ 87, 239, 241 ff. = NJW 1983, 2078; BGH NJW-RR 2012, 540 Rn. 12; OLG Hamm NJW-RR 2015, 891 Rn. 31; MüKoBGB/Busche § 631 Rn. 128).

    Denn der mit der Ankaufsuntersuchung beauftragte Tierarzt schuldet einen fehlerfreien Befund (BGHZ 192, 182 Rn. 14).

    aa) Der Klägerin ist insoweit zuzustimmen, dass der seine Pflichten nicht erfüllende ankaufsuntersuchende Tierarzt gemäß § 634 Nr. 4 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB grundsätzlich für den Schaden haftet, der bei dem Vertragspartner dadurch entstanden ist, dass er das Pferd aufgrund des fehlerhaften Befundes erworben hat (BGHZ 192, 182 Rn. 14).

  • OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 143/12

    Pferdekauf: Ansprüche der Käuferin gegen den vom Verkäufer beauftragten Tierarzt

    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    Der diesbezüglich anderslautenden Entscheidung eines anderen Senats des OLG Hamm vom 5.09.2013 - 21 U 143/12 - ist nicht zu folgen.
  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

    Zur Sachverständigenhaftung

    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    Nach der früher allein maßgeblichen "Wohl-und-Wehe-Formel" (vgl. BGH NJW 2001, 3115 3116) ist dieses Interesse jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Vertragspartner aufgrund einer Nähebeziehung für das Wohlergehen des Dritten zumindest (mit-) verantwortlich ist, weil in dieser Situation eine Schädigung des Dritten ihn selbst zum Handeln verpflichtet (BeckOGK/Mäsch BGB § 328 Rn. 172).
  • LG Köln, 26.03.2015 - 30 O 156/14
    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    Als Nebenforderung teilen sie das Schicksal der Hauptforderung (vgl. exemplarisch Urteil des LG Köln vom 26.03.2015 - 30 O 156/14, openJur 2015, 20454).
  • BGH, 17.11.2016 - III ZR 139/14

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einbeziehungsinteresse des Gläubigers

    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    Dies sind Leistungsnähe und Gläubigernähe des Dritten, Erkennbarkeit des geschützten Dritten für den Schuldner sowie die Schutzbedürftigkeit des Dritten (vgl. beispielhaft BGH Urt. v. 17.11.2016 - III ZR 139/14).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    a) Leistungsnähe bedeutet, dass der Dritte nach Sinn und Zweck des Vertrages, also bestimmungsgemäß derart mit der vertraglichen Leistung in Berührung kommen muss, dass er den gleichen Gefahren ausgesetzt ist wie der Gläubiger dieser Leistung und deshalb nach Treu und Glauben ebenso wie dieser zu schützen ist (BGH 49, 354, NJW 2008, 2245; BeckOGK/Mäsch BGB § 328 Rn. 167).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    Sie verneint ein berechtigtes Interesse nur dann, wenn aus Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (siehe BGH NJW-RR 2007, 601 Rn. 5; NStZ-RR 2016, 351 = BeckRS 2016, 16406 Rn. 7).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    Ein Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2015, 873, Rn. 29; 2010, 1877, Rn. 12 Zöller/Greger, ZPO, § 256, Rn. 7).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit

    Auszug aus LG München II, 26.06.2018 - 11 O 1536/17
    Der im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung von der Rechtsprechung entwickelte Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (BGH 56, 273, NJW 2014, 2345) besagt, dass der Anspruch auf die geschuldete Hauptleistung aufgrund des Grundsatzes der Relativität der Schuldverhältnisse zwar nur dem Gläubiger zusteht, der Dritte jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung einen eigenen vertraglichen Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner geltend machen kann (Palandt/Grüneberg, § 328, Rn. 13).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 136/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensmindernde Inanspruchnahme des

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • BGH, 26.01.2012 - VII ZR 164/11

    Haftung des Tierarztes: Schadensersatzanspruch beim Kauf eines Pferdes auf Grund

  • BGH, 25.08.2016 - 2 StR 585/15

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen erzieherischen

  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 174/81

    Abgrenzung des § 635 BGB zu positiver Vertragsverletzung

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 24 U 80/14

    Pferdeuntersuchung; Ankaufsuntersuchung; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten

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