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LG Memmingen, 29.07.2021 - 24 O 2120/20 |
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- BAYERN | RECHT
ZPO § 254; VVG § 3 Abs. 3, Abs. 4, § 203 Abs. 5; BGB § 666, § 675, § 810
Kein Auskunftsanspruch über krankenversicherungsrechtliche Beitragsanpassungen in früheren Versicherungsjahren
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 29.07.2021 - 24 O 2120/20
- OLG München, 24.11.2021 - 14 U 6205/21
- OLG München, 15.12.2021 - 14 U 6205/21
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17
Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus LG Memmingen, 29.07.2021 - 24 O 2120/20
a) Der Feststellungsantrag zu 1 ist zulässig, da alleine mit einem Leistungsantrag und einem hieraus folgenden Leistungsurteil nicht rechtskräftig festgestellt wäre, dass der Kläger zukünftig nicht zur Zahlung des sich aus der angegriffenen Beitragsanpassung ergebenden Erhöhungsbeitrags verpflichtet ist (vgl. hierzu Urteil des BGH vom 19.12.2018, Az. IV ZR 255/17).Die begehrte Feststellung der Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen stellt zudem eine Vorfrage für den Leistungsantrag dar und geht über das dort erfasste Rechtsschutzziel des Klägers hinaus (vgl. hierzu Urteil des BGH vom 19.12.2018, Az. IV ZR 255/17).
Daher fehlt es an der Zumutbarkeit der Erhebung einer Leistungsklage (vgl. hierzu Urteil des BGH vom 19.12.2018, Az. IV ZR 255/17).
Mit Urteil vom 19.12.2018, Az. IV ZR 255/17, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ansprüche auf Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen innerhalb der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren verjähren.
- BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19
Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus LG Memmingen, 29.07.2021 - 24 O 2120/20
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 16.12.2020, Az. IV ZR 314/19 und IV ZR 294/19, die Anforderungen an die Begründung der Beitragsanpassung konkretisiert.Auch muss nicht mitgeteilt werden, in welcher Höhe sich die Berechnungsgrundlage verändert hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19).
Soweit die Klagepartei darüber hinaus meint, dass sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19, das Erfordernis entnehmen lassen würde, dass für die weitere in Betracht kommende Berechnungsgrundlage "Sterbewahrscheinlichkeiten" eine Negativerklärung aufzunehmen sei, vermag sich das Gericht dem nicht anzuschließen.
- OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
Rechtmäßigkeit der Anpassung der Versicherungsbeiträge in der privaten …
Auszug aus LG Memmingen, 29.07.2021 - 24 O 2120/20
Der Kläger muss auch nicht den Schluss gezogen haben, dass die Beitragserhöhung unwirksam ist (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 07.04.2017, Aktenzeichen 20 U 128/16). - BGH, 16.12.2020 - IV ZR 314/19
Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus LG Memmingen, 29.07.2021 - 24 O 2120/20
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 16.12.2020, Az. IV ZR 314/19 und IV ZR 294/19, die Anforderungen an die Begründung der Beitragsanpassung konkretisiert.
- OLG München, 24.11.2021 - 14 U 6205/21
Auskunftsklage wegen behauptet unwirksamer Prämienanpassungen
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 29.07.2021, Az. 24 O 2120/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlicher Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. - OLG München, 15.12.2021 - 14 U 6205/21
Zurückweisung der Berufung
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 29.07.2021, Aktenzeichen 24 O 2120/20, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 29.07.2021, Aktenzeichen 24 O 2120/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- AG München, 13.10.2023 - 158 C 8344/22
Stufenklage, Auskunftsanspruch, Versicherungsschein, Verjährungsfrist, …
Es fehlt auf Seiten der Beklagten als Versicherer an der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen (vgl. LG Memmingen, Urteil vom 29. Juli 2021 - 24 O 2120/20, BeckRS 2021, 40474).