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   LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HK O 1790/16   

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https://dejure.org/2017,31803
LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HK O 1790/16 (https://dejure.org/2017,31803)
LG Regensburg, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 HK O 1790/16 (https://dejure.org/2017,31803)
LG Regensburg, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 HK O 1790/16 (https://dejure.org/2017,31803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 138 Abs. 1, § 288 Abs. 2, § 291 S. 1, § 566 Abs. 1, § 578 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1, § 259
    Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Gewerberaummietverträgen

  • rewis.io

    Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Gewerberaummietverträgen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidriger Mietvertrag: Wann liegt verwerfliche Gesinnung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine 125% über Marktmiete liegende Miete führt nicht per se zur Sittenwidrigkeit des Mietvertrags! (IMR 2017, 494)

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 894
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
    Hierbei ist weder das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt; dem steht es gleich, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 -, BGHZ 146, 298-310, Rn. 11).
  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZB 66/02

    Klageweise Geltendmachung der künftig fällig werdenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein "Sich-Entziehen" im Sinne des § 259 ZPO stets anzunehmen, wenn der Schuldner die Forderung des Gläubigers ernstlich bestreitet (BGH, Beschluss vom 20. November 2002 - VIII ZB 66/02 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Auszug aus LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
    bb) Diese aus einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hergeleitete Vermutung greift allerdings von vornherein nicht bei gewerblichen Pacht- und Mietverhältnissen ein, weil sie ja gerade voraussetzt, dass sich der Begünstigte nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, es liege ein krasses Missverhältnis vor; davon kann angesichts der bei gewerblichen Pacht- und Mietverhältnissen regelmäßig vorliegenden Bewertungsschwierigkeiten nicht ausgegangen werden, hier ist zur Feststellung der Äquivalenzstörung in der Regel eine tatrichterliche Würdigung erforderlich (Staudinger/Rolf Sack/Philipp S. Fischinger (2011) BGB § 138, Rn. 279; BGH NJW 2002, 55, 57; NJW-RR 2002, 8; NJW 2004, 3553; NJW-RR 2004, 1454, 1455).
  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
    Umgekehrt begründe die Vollkaufmann-Eigenschaft des Benachteiligten in aller Regel die widerlegliche Vermutung, dass der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt habe (BGH, Urteil vom 06. Mai 2003 - XI ZR 226/02 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
    Beim vollkaufmännischen Leasingnehmer sei dagegen umgekehrt widerleglich - zu vermuten, dass die persönlichen Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit beim Leasinggeber nicht erfüllt sind (BGH, Urteil vom 11. Januar 1995 - VIII ZR 82/94 -, BGHZ 128, 255-270, Rn. 43).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
    bb) Diese aus einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hergeleitete Vermutung greift allerdings von vornherein nicht bei gewerblichen Pacht- und Mietverhältnissen ein, weil sie ja gerade voraussetzt, dass sich der Begünstigte nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, es liege ein krasses Missverhältnis vor; davon kann angesichts der bei gewerblichen Pacht- und Mietverhältnissen regelmäßig vorliegenden Bewertungsschwierigkeiten nicht ausgegangen werden, hier ist zur Feststellung der Äquivalenzstörung in der Regel eine tatrichterliche Würdigung erforderlich (Staudinger/Rolf Sack/Philipp S. Fischinger (2011) BGB § 138, Rn. 279; BGH NJW 2002, 55, 57; NJW-RR 2002, 8; NJW 2004, 3553; NJW-RR 2004, 1454, 1455).
  • BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99

    Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag

    Auszug aus LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
    bb) Diese aus einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hergeleitete Vermutung greift allerdings von vornherein nicht bei gewerblichen Pacht- und Mietverhältnissen ein, weil sie ja gerade voraussetzt, dass sich der Begünstigte nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, es liege ein krasses Missverhältnis vor; davon kann angesichts der bei gewerblichen Pacht- und Mietverhältnissen regelmäßig vorliegenden Bewertungsschwierigkeiten nicht ausgegangen werden, hier ist zur Feststellung der Äquivalenzstörung in der Regel eine tatrichterliche Würdigung erforderlich (Staudinger/Rolf Sack/Philipp S. Fischinger (2011) BGB § 138, Rn. 279; BGH NJW 2002, 55, 57; NJW-RR 2002, 8; NJW 2004, 3553; NJW-RR 2004, 1454, 1455).
  • BGH, 30.06.2004 - XII ZR 11/01

    Sittenwidrigkeit eines Pachtvertrages wegen überhöhten Pachtzinses

    Auszug aus LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
    bb) Diese aus einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hergeleitete Vermutung greift allerdings von vornherein nicht bei gewerblichen Pacht- und Mietverhältnissen ein, weil sie ja gerade voraussetzt, dass sich der Begünstigte nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, es liege ein krasses Missverhältnis vor; davon kann angesichts der bei gewerblichen Pacht- und Mietverhältnissen regelmäßig vorliegenden Bewertungsschwierigkeiten nicht ausgegangen werden, hier ist zur Feststellung der Äquivalenzstörung in der Regel eine tatrichterliche Würdigung erforderlich (Staudinger/Rolf Sack/Philipp S. Fischinger (2011) BGB § 138, Rn. 279; BGH NJW 2002, 55, 57; NJW-RR 2002, 8; NJW 2004, 3553; NJW-RR 2004, 1454, 1455).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 24 U 66/10

    Gewerberaummietrecht - Wann ist Mietzins sittenwidrig?

    Auszug aus LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
    Der Anwendbarkeit steht insbesondere die beklagtenseits mit Schriftsatz vom 10.3.2017 zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17.12.2010, 24 U 66/10) nicht entgegen, denn eine gleichsam vertragstypische, strukturelle Unterlegenheit der Beklagten bei Abschluss des Mietvertrages ist nicht ersichtlich.
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