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   LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18   

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https://dejure.org/2020,47793
LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18 (https://dejure.org/2020,47793)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17.12.2020 - 30 O 122/18 (https://dejure.org/2020,47793)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 30 O 122/18 (https://dejure.org/2020,47793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 GWB, § 101 AEUV, § 286 ZPO, § 287 ZPO, § 304 ZPO
    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs aufgrund des sog. Lkw-Kartells beim mittelbaren Fahrzeugerwerb vom Vertragshändler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch Zahlung von Schadensersatz aufgrund des von der Europäischen Kommission festgestellten sogenannten Lkw-Kartells; Fehlen der Aktivlegitimation und Heilung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 8/18

    LKW-Kartell - Lkw-Kartell: Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa Urteile vom 6. Juni 2019 - 30 O 38/17, juris Rn. 150 ff.; vom 25. Juli 2019 - 30 O 44/17, juris Rn. 196 ff. und 30 O 30/18, juris Rn. 34 ff.; vom 17. Oktober 2019 - 30 O 43/17, juris Rn. 90 ff.; vom 12. Dezember 2019 - 30 O 27/17, juris Rn. 77 ff.; vom 19. Dezember 2019 - 30 O 8/18, juris Rn. 35 ff.; vom 19. Dezember 2019 - 30 O 89/18, juris Rn. 36 ff.; vom 9. Januar 2020 - 30 O 120/18, juris Rn. 40 ff.; vom 23. Januar 2020 - 30 O 5/18, juris Rn. 66; vom 5. März 2020 - 30 O 261/17, juris Rn. 37; jeweils mwN) ist von einem unmittelbaren (direkten) Erwerb auszugehen, wenn die Klagepartei bei einem in der streitgegenständlichen Kommissionsentscheidung aufgeführten Kartellanten ein kartelliertes Produkt erworben hat; hierbei handelt es sich um einen Erwerb auf der sogenannten 1. Markstufe.

    Damit sind auch mittelbare Erwerber kartellierter Produkte grundsätzlich ohne weiteres anspruchsberechtigt, wie dies die Kammer auch schon bislang insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (KZR 75/10, aaO Rn. 16 ff. - ORWI) - wenngleich unter dem Stichwort der "Kartellbetroffenheit" - entschieden hatte (statt aller etwa Urteil vom 19. Dezember 2019 - 30 O 8/18, aaO Rn. 34 mwN).

    Weiterhin muss die Klägerseite für jeden einzelnen Erwerbsvorgang die jeweiligen Erwerbsketten unter Angabe der jeweiligen Vertragsparteien sowie der für die kartellbedingte Preisüberhöhung und deren Überwälzung relevanten jeweiligen Vertragsinhalte (insbesondere Angabe von Leistung und Gegenleistung) konkret darlegen und (gegebenenfalls) beweisen (vgl. zum Ganzen etwa auch Kammerurteil vom 19. Dezember 2019 - 30 O 8/18, aaO Rn. 34).

    Denn auch ein Sachverständiger wird eine konkrete Ursachen- und Schadenermittlung nur vornehmen können, wenn ihm die dafür erforderlichen Anknüpfungstatsachen genannt werden (vgl. bereits Kammerurteil vom 19. Dezember 2019 - 30 O 8/18, aaO Rn. 41, 43; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, NJW 2020, 1430 Rn. 37 - Schienenkartell II).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    Ein mittelbarer (indirekter) Erwerb liegt demgegenüber vor, wenn die Klagepartei das kartellierte Produkt nicht unmittelbar von einem an den Zuwiderhandlungen beteiligten Kartellanten, sondern von einem nachfolgenden Abnehmer erworben hat; hierbei handelt es sich um einen Erwerb auf nachgelagerter (etwa 2.) Marktstufe (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 16 ff. - ORWI; nun außerdem Art. 2 Nr. 24 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.11.2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, ABl.

    Damit sind auch mittelbare Erwerber kartellierter Produkte grundsätzlich ohne weiteres anspruchsberechtigt, wie dies die Kammer auch schon bislang insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (KZR 75/10, aaO Rn. 16 ff. - ORWI) - wenngleich unter dem Stichwort der "Kartellbetroffenheit" - entschieden hatte (statt aller etwa Urteil vom 19. Dezember 2019 - 30 O 8/18, aaO Rn. 34 mwN).

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass es aufgrund der Gesamtschuldnerschaft der Kartellanten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, aaO Rn. 80 - ORWI) einem Kartelltäter regelmäßig zuzumuten sei, sich die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen von den anderen Gesamtschuldnern zu beschaffen, so dass er sich jedenfalls nicht ohne Weiteres auf ein Bestreiten mit Nichtwissen hinsichtlich solcher Vorgänge zurückziehen könne (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2018 - VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 168; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2016 - 6 U 204/15 (Kart), juris Rn. 65).

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 30/18

    Schadensersatz bei LkW-Kartell und Kartellbefangenheit

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa Urteile vom 6. Juni 2019 - 30 O 38/17, juris Rn. 150 ff.; vom 25. Juli 2019 - 30 O 44/17, juris Rn. 196 ff. und 30 O 30/18, juris Rn. 34 ff.; vom 17. Oktober 2019 - 30 O 43/17, juris Rn. 90 ff.; vom 12. Dezember 2019 - 30 O 27/17, juris Rn. 77 ff.; vom 19. Dezember 2019 - 30 O 8/18, juris Rn. 35 ff.; vom 19. Dezember 2019 - 30 O 89/18, juris Rn. 36 ff.; vom 9. Januar 2020 - 30 O 120/18, juris Rn. 40 ff.; vom 23. Januar 2020 - 30 O 5/18, juris Rn. 66; vom 5. März 2020 - 30 O 261/17, juris Rn. 37; jeweils mwN) ist von einem unmittelbaren (direkten) Erwerb auszugehen, wenn die Klagepartei bei einem in der streitgegenständlichen Kommissionsentscheidung aufgeführten Kartellanten ein kartelliertes Produkt erworben hat; hierbei handelt es sich um einen Erwerb auf der sogenannten 1. Markstufe.

    Lediglich eine (solche) rein formale Betrachtung und Definition der Marktstufen entspricht Art. 2 der Kartellschadensersatzrichtlinie und gewährleistet die gebotene Rechtsklarheit und -sicherheit (Kammerurteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 30/18, juris Rn. 81).

    bb) Hierauf aufbauend entspricht es der ständigen Rechtsprechung der Kammer, dass ein auf das kartellrechtswidrige Verhalten zurückzuführender Schaden auf einer - wie hier - nachgelagerten Marktstufe zusätzlich die Feststellung voraussetzt, dass eine (kartellbedingt) auf erster Marktstufe entstandene Preisüberhöhung wiederum kartellbedingt - zumindest teilweise - auf die betreffende nachfolgende Marktstufe überwälzt beziehungsweise weitergewälzt wurde, mithin ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem verbotenen Kartell oder Verhalten und dem einem Marktteilnehmer entstandenen Vermögensnachteil besteht (vgl. etwa Kammerurteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 30/18, aaO Rn. 123).

  • LG Stuttgart, 30.01.2020 - 30 O 9/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    Auch die hilfsweise weiterhin beantragte Feststellung ist nach der Rechtsprechung der Kammer zulässig (vgl. etwa Kammerurteil vom 30. Januar 2020 - 30 O 9/18, juris Rn. 29 mwN).

    Überdies geht die Kammer in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Beklagte unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer etwaigen Informationsbeschaffungspflicht jedenfalls dann genügt, wenn sie - wie hier der Fall - den weiteren Kartelltätern den Streit verkündet (zum Ganzen ausführlich etwa Kammerurteil vom 30. Januar 2020 - 30 O 9/18, juris Rn. 42).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    Für die Feststellung dieser Voraussetzung gilt der Maßstab des § 286 ZPO (zuletzt etwa BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 16 - Schienenkartell V).

    Nicht erforderlich ist, dass der Gegner den Beweis des Gegenteils führt, mithin den Richter davon überzeugt, dass ein Schaden nicht entstanden ist (zum Ganzen zuletzt wiederum BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, aaO Rn. 26 f. - Schienenkartell V, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-451/18

    Tibor-Trans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    L 349, S. 1, § 33c Abs. 1 Satz 1 GWB 2017; ebenso zum sog. Lkw-Kartell: EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-451/18, NZKart 2019, 483 Rn. 29 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74).

    Gegen ein solches Verständnis spricht zudem das kurz darauf (unmittelbar zum sog. Lkw-Kartell) ergangene Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juli 2019 (C-451/18, aaO) in welchem beim Erwerb vom Vertragshändler eines der Kartellanten ebenfalls von einem lediglich mittelbaren Erwerb ausgegangen wurde.

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass es aufgrund der Gesamtschuldnerschaft der Kartellanten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, aaO Rn. 80 - ORWI) einem Kartelltäter regelmäßig zuzumuten sei, sich die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen von den anderen Gesamtschuldnern zu beschaffen, so dass er sich jedenfalls nicht ohne Weiteres auf ein Bestreiten mit Nichtwissen hinsichtlich solcher Vorgänge zurückziehen könne (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2018 - VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 168; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2016 - 6 U 204/15 (Kart), juris Rn. 65).
  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    Denn auch ein Sachverständiger wird eine konkrete Ursachen- und Schadenermittlung nur vornehmen können, wenn ihm die dafür erforderlichen Anknüpfungstatsachen genannt werden (vgl. bereits Kammerurteil vom 19. Dezember 2019 - 30 O 8/18, aaO Rn. 41, 43; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, NJW 2020, 1430 Rn. 37 - Schienenkartell II).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17

    Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass es aufgrund der Gesamtschuldnerschaft der Kartellanten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, aaO Rn. 80 - ORWI) einem Kartelltäter regelmäßig zuzumuten sei, sich die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen von den anderen Gesamtschuldnern zu beschaffen, so dass er sich jedenfalls nicht ohne Weiteres auf ein Bestreiten mit Nichtwissen hinsichtlich solcher Vorgänge zurückziehen könne (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2018 - VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 168; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2016 - 6 U 204/15 (Kart), juris Rn. 65).
  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 88/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

    Auszug aus LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
    Insoweit hat die Kammer ebenfalls bereits wiederholt entschieden, dass die Beklagte zwar in bestimmten Grenzen eine sekundäre Darlegungslast betreffend von ihr hergestellte und verkaufte Fahrzeuge treffen kann (vgl. etwa Kammerurteil vom 6. Juni 2019 - 30 O 88/18, juris Rn. 64).
  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

  • EuGH, 14.03.2019 - C-724/17

    Skanska - Kartellschadensersatz kann auch gegen Nachfolgesellschaft bestehen

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18

    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 38/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells für den

  • LG Stuttgart, 12.12.2019 - 30 O 27/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatzklage des Lastkraftwagenkäufers aufgrund des

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 44/17

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines

  • LG Stuttgart, 17.10.2019 - 30 O 43/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen

  • LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 5/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 89/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Tatsächliche

  • LG Stuttgart, 09.01.2020 - 30 O 120/18

    Haftung eines Automobilkonzerns für eine Beteiligung am Lkw-Kartell

  • LG Stuttgart, 05.03.2020 - 30 O 261/17

    Nigeria-Exportfahrzeuge - Lkw-Kartell-Schadenersatzanspruch für afrikanisches

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