Rechtsprechung
LG Flensburg, 01.06.2018 - 3 O 93/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 883 Abs 1 ZPO, § 884 ZPO, § 894 ZPO, § 897 ZPO
Nacherfüllungsverlangen nach Neuwagenkauf eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs: Anforderungen an einen bestimmten Antrag auf Nachlieferung eines Fahrzeugs aus einer Gattung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Nachlieferung eines "fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion mit gleichartiger und gleichwertiger technischer Ausstattung" hinsichtlich Zulässigkeit mangels hinreichender Bestimmtheit des Antrags
- rabüro.de
Abgasskandal: Klagantrag auf Nachlieferung eines "fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion mit gleichartiger und gleichwertiger technischer Ausstattung" mangels hinreichender Bestimmtheit unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässigkeit eines Klageantrags im Rahmen des sog. "Abgasskandals"
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17
Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des …
Auszug aus LG Flensburg, 01.06.2018 - 3 O 93/17
Daran gemessen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urteil vom 21.03.2018 - VIII ZR 68/17, juris Rn. 15 mwN). - LG Freiburg, 26.01.2018 - 6 O 359/16
Gewährleistung bei Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs: …
Auszug aus LG Flensburg, 01.06.2018 - 3 O 93/17
Nach alldem sind Inhalt und Reichweite des Klagantrags zu 1. weder hinreichend bestimmt noch bestimmbar, der Antrag ist deshalb unzulässig (vgl auch LG Freiburg, Urteil vom 26.01.2018 - 6 O 359/16, juris).
- OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
Pflichtteilsentziehung bei Verzeihung
Ausweislich der Schilderungen der Beteiligten zu 2 vor dem Landgericht Karlsruhe (3 O 93/17; AS 1, 327) und der Stellungnahme im Betreuungsverfahren (AG Karlsruhe, 2 XVII 340/15, AS I, 497, 501) setzte bei dem Erblasser 2014/2015 eine Persönlichkeitsveränderung ein, infolge derer er zunehmend misstrauisch war und ihr schließlich den Umgang mit ihrer Mutter, seiner Ehefrau, untersagte (vgl. auch die korrespondieren Stellungnahmen der Beteiligten zu 6 [AS 1, 251], der Beteiligten zu 8 [AS 1, 255] und der Beteiligten zu 9 [AS 1, 253]).