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   LG Halle, 05.09.2017 - 4 OH 21/16   

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https://dejure.org/2017,46686
LG Halle, 05.09.2017 - 4 OH 21/16 (https://dejure.org/2017,46686)
LG Halle, Entscheidung vom 05.09.2017 - 4 OH 21/16 (https://dejure.org/2017,46686)
LG Halle, Entscheidung vom 05. September 2017 - 4 OH 21/16 (https://dejure.org/2017,46686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6 GNotKG, § 19 GNotKG, § 47 GNotKG, § 92 Abs 1 GNotKG, § 96 GNotKG
    Notarkosten im abgebrochenen Beurkundungsverfahren: Vergütung für einen unvollständigen Kaufvertragsentwurf

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufvertragsentwurf unvollständig: Notarkosten sind dennoch vollständig zu zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufvertragsentwurf unvollständig: Notarkosten sind dennoch vollständig zu zahlen! (IMR 2018, 77)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 22.12.2015 - 5 W 70/15

    Notargebühren: Voraussetzungen einer Beratung; Bestimmung des Geschäftswerts

    Auszug aus LG Halle, 05.09.2017 - 4 OH 21/16
    Die Bewertungsvorschrift des § 47 GNotKG ist für alle mit einem Kaufvertrag in Zusammenhang stehenden Geschäfte anzuwenden (NK-GK/Fackelmann § 47 Rn.3, vgl. auch OLG Naumburg juris , Beschluss vom 22.12.2015, Az. 5 W 70/15).
  • BGH, 26.01.2023 - III ZB 9/22

    Notar; Beurkundung eines Teuhänderwechsels; Geschäftswert;

    Dem steht das von der Beteiligten zu 1 angeführte Verschlechterungsverbot nicht entgegen, weil dieses eine Erhöhung der Wertansätze nicht schlechthin verbietet (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1992, 343, 345; LG Osnabrück, JurBüro 1996, 208, 209; LG Düsseldorf MittBayNot 2016, 548; LG Halle (Saale), Beschluss vom 5. September 2017 - 4 OH 21/16, juris Rn. 11; Uhl in Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 128 GNotKG Rn. 16 f; Waldner in Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand: November 2021, §§ 127 bis 130, Rn. 55; Wudy in LK-GNotKG, 3. Aufl., § 128 Rn. 106) und der Betrag von 715, 19 EUR weder die Summe der angefochtenen Kostenberechnung noch - sollte es darauf ankommen - die Gebührenhöhe, die das Landgericht für zutreffend gehalten hat, übersteigt.
  • OLG Jena, 15.05.2018 - 5 W 45/18

    Rückabtretung Grundschuld trotz erteilter Löschungsbewilligung

    LG Offenburg - Az.: 4 OH 21/16 - Beschluss vom 16.05.2018 1. Die Kostenrechnung des Notariats xxx - Notar xxx - vom 27.07.2016 (Rechnungsnummer: 214497) ist inhaltlich richtig.
  • LG Rostock, 31.03.2022 - 10 OH 5/19

    Verjährung Notarkosten - Neubeginn der Verjährung

    Es ist davon auszugehen, dass eine Aufteilung des Kaufpreises, wie von den Antragstellern gewünscht, im Beurkundungstermin hätte vereinbart werden können, als hinsichtlich der Aufteilung als solcher bereits Einigkeit bestand, wie sich aus dem Vergleich mit dem vorgelegten Entwurf ergibt (S. 4, vgl. LG Halle, Beschluss vom 05.09.2017, 4 OH 21/16, zitiert nach juris).

    Anders als im Fall, der der Entscheidung des LG Halle zugrunde lag, waren auch keine weiteren umfangreichen Änderungswünsche vorliegend, die bei einer Erörterung mit dem Verkäufer nicht hätten geklärt werden können (LG Halle, Beschluss vom 05.09.2017, 4 OH 21/16, zitiert nach juris).

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