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   LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16   

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LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16 (https://dejure.org/2017,34637)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2017 - 318 S 84/16 (https://dejure.org/2017,34637)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 318 S 84/16 (https://dejure.org/2017,34637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 Nr 4 WoEigG, § 21 WoEigG, § 27 WoEigG, § 280 Abs 1 BGB, § 286 BGB
    Wohnungseigentum: Mietausfallschaden des Sondereigentümers wegen Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    Mietausfallschaden Sondereigentümer wegen Instandsetzung Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Der Anspruch richtet sich gegen den teilrechtsfähigen Verband (BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 27, zitiert nach juris), wovon zu Recht auch das Amtsgericht ausgegangen ist.

    der Schaden, der adäquat dadurch verursacht wird, dass das Sondereigentum bei der "Benutzung" im Zuge der Instandsetzungsarbeiten in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim Ende der Instandsetzungsarbeiten in diesem Zustand belassen wird (BGH, Urteil 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 26, zitiert nach juris; BeckOK WEG/Dötsch, a.a.O., § 14 Rdnr. 200).

    aa) Bei dem Anspruch aus § 14 Ziff. 4 HS 2 WEG und dem Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den teilrechtsfähigen Verband wegen Defiziten bei der Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 15, zitiert nach juris) handelt es sich um prozessual verschiedene Ansprüche.

    In seinem Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 (BGHZ 207, 40, Rn. 15, zitiert nach juris) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung nochmals dahingehend zusammengefasst, dass die Umsetzung der gefassten Beschlüsse Aufgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft ist und für "Defizite bei der Umsetzung der gefassten Beschlüsse" allein der Verband haftet.

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf den Anspruch aus § 14 Ziff. 4 HS 2 WEG und den Schadensersatzanspruch gegen die Miteigentümer wegen Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 Ziff. 2 WEG entschieden, dass es sich hierbei um prozessual selbständige Ansprüche mit unterschiedlichen Streitgegenständen handelt (BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber aus dem mitgliedschaftlichen Treueverhältnis verpflichtet ist, den Verwalter zur unverzüglichen Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer anzuhalten (BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Der Verband ist dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber jedenfalls dann verpflichtet, diesen Anspruch gegenüber dem Verwalter durchzusetzen, wenn die gefassten Beschlüsse den Zweck haben, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers unbenutzbar macht (BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, Rn. 19, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Bei § 14 Ziff. 4 Hs. 2 WEG handelt es sich um einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, dem aufopferungsähnliche Gedanken zugrunde liegen (BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, WuM 2017, 224, Rn. 29, zitiert nach juris; Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/10, BGHZ 153, 182 = NJW 2003, 826, Rn. 22, zitiert nach juris).

    Dazu gehört auch die Verschlechterung des Zustands des Sondereigentums (BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, Rn. 22, zitiert nach juris; BeckOK WEG/Dötsch, 30. Edition, Stand: 01.03.2017, § 14 Rdnr. 199).

    § 14 Ziff. 4 HS 2 WEG gibt keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die in Folge des die Maßnahme der Instandhaltung oder Instandsetzung auslösenden Mangels des Gemeinschaftseigentums eingetreten sind (BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, Rn. 22, zitiert nach juris).

  • EuGH, 26.02.2015 - C-6/14

    Wucher Helicopter und Euro-Aviation Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Der Kläger habe in der Zeit von November 2014 - Ende Februar 2015 den Abriss des Wintergartens, wozu er durch Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona zum Az. 303b C 6/14 und die Zurückweisung seiner dagegen gerichteten Berufung durch das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 02.07.2014 rechtskräftig verurteilt worden sei, vorgenommen, ohne den ursprünglichen Zustand wieder komplett herzustellen.

    Ausweislich des Verlaufs des Vollstreckungsverfahrens gem. § 887 ZPO im Verfahren 303b C 6/14 habe der Kläger die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach dem Abriss des gartenseitigen unterkellerten Anbaus nicht sofort, sondern in größeren zeitlichen Abständen nacheinander durchführen lassen.

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14 (BGHZ 202, 375, Rn. 25, zitiert nach juris) nicht relativiert, sondern lediglich ausgeführt, dass keiner Entscheidung bedürfe, ob er angesichts der gegen seine Rechtsprechung zur Haftung des Verbandes wegen unterbliebener Umsetzung bereits gefasster Beschlüsse erhobenen Kritik an der hierfür gegebenen Begründung festhalte oder ob dem Verband das Handeln des Verwalters als dem für die Umsetzung von Beschlüssen zuständigen Organ (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG) in analoger Anwendung von § 31 BGB zuzurechnen wäre.
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Nur bei einem einheitlichen Streitgegenstand ist das Gericht verpflichtet, unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zu prüfen, ob es dem Klagantrag stattgeben kann (BGH, Urteil vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11, NJW 2013, 540, Rn. 14, zitiert nach juris; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Einleitung Rn. 71).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Die Umsetzung obliegt nach § 27 Abs. 1 WEG dem Verwalter, der dem Verband auf Erfüllung und gegebenenfalls auf Schadensersatz haftet (BGH a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Sein Schaden ist als mangelbedingt und nicht als durch die Inanspruchnahme seines Sondereigentums durch die Beklagte bedingt anzusehen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06, ZMR 2008, 562: Unvermietbarkeit des Teileigentums im Erdgeschoss nicht wegen der Inanspruchnahme des Teileigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern wegen statischer Mängel der Geschossdecke).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05

    Wohnungseigentum: Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die anderen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Durch einen Wasserrohrbruch oder Hausschwamm hervorgerufene Schäden des Sondereigentümers müssen auf dessen Kosten ersetzt werden, weil diese Schäden nicht auf einer zielgerichteten gemeinschaftlichen Verwaltungsmaßnahme zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums beruhen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 16, zitiert nach juris; BeckOGK/Falkner, WEG, Stand: 01.03.2017, § 14 Rdnr. 69).
  • LG Hamburg, 29.03.2017 - 318 S 162/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16
    Dies ist jedoch nicht der Fall sein, wie die Kammer auch mit Urteil vom 22.03.2017 - 318 S 162/14 entschieden hat.
  • EuGH, 07.04.2011 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit

  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 18/16

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers hinsichtlich des

  • EuGH, 07.11.2013 - C-6/13

    IDT Biologika / Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZB 26/14

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung nach erstinstanzlicher Abweisung

  • LG Hamburg, 17.05.2017 - 318 S 89/16

    Wohnungseigentum: Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch des

    Die Kammer hält insoweit an ihrer Rechtsprechung zu dieser Frage fest (Urteil vom 29.03.2017 - 318 S 162/14 [Revisionsverfahren beim BGH zum Az. V ZR 125/17 anhängig] und vom 03.05.2017 - 318 S 84/16).
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