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   LG Hamburg, 07.12.2018 - 316 O 35/17   

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https://dejure.org/2018,67061
LG Hamburg, 07.12.2018 - 316 O 35/17 (https://dejure.org/2018,67061)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.12.2018 - 316 O 35/17 (https://dejure.org/2018,67061)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 316 O 35/17 (https://dejure.org/2018,67061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 17 Abs 2 S 1 InsO, § 17 Abs 2 S 2 InsO, § 18 Abs 1 InsO, § 129 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 S 1 InsO
    Voraussetzungen der insolvenzrechtlichen Anfechtung wegen Zahlungsunfähigkeit

  • RA Kotz

    Insolvenzrechtliche Anfechtung wegen Zahlungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16

    Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2018 - 316 O 35/17
    Zwar hat der BGH die analoge Anwendung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB auch bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages bejaht (BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 267/16 -, Rn. 12, juris).

    Dann haben die Freigabeverpflichteten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen und der Klagepartei wäre hieraus unmittelbar ein auf Auskehr des ihr zustehenden Betrages gerichteter Anspruch erwachsen (BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 267/16 -, Rn. 12, juris).

    Nach Auffassung des Gerichts steht ein solcher fehlender Antrag einem Anspruch auf Verzugszinsen entgegen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 267/16 -, Rn. 12, juris).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2018 - 316 O 35/17
    Ergibt sich der Tatbestand im Sinne des von den Parteien vorgetragenen Sachverhaltes somit aus der Bezugnahme gem. § 313 Abs. 2 ZPO, ist für eine Berichtigung bzw. Ergänzung kein Raum (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl. § 320 Rn.7 OLG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2004, 6 U 220/00, vgl. auch BGH, Urteil vom 12.3.2004, V ZR 257/03, Rn. 23 bei juris).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2018 - 316 O 35/17
    Soweit es fällige Verbindlichkeiten gab, handelte es sich um nicht erhebliche und nicht hinreichend bedeutende Forderungen (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 30.06.2011, IX ZR 134/10).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2018 - 316 O 35/17
    Eine echte Urkunde begründet den vollen Beweis dafür, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben sind (BGH, Urteil vom 11.05.1989, III ZR 2/88, Juris).
  • OLG Hamburg, 30.11.2004 - 5 W 149/04

    Ausschlussfrist für Tatbestandsberichtigungsantrag

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2018 - 316 O 35/17
    Dazu gehört auch die fehlerhafte Würdigung eines streitigen Vortrags als unstreitig (OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2004, 5 W 149/04, Rn. 3 bei juris).
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