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   LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18   

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https://dejure.org/2019,56541
LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18 (https://dejure.org/2019,56541)
LG Regensburg, Entscheidung vom 26.04.2019 - 83 O 2334/18 (https://dejure.org/2019,56541)
LG Regensburg, Entscheidung vom 26. April 2019 - 83 O 2334/18 (https://dejure.org/2019,56541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1; RStV § 57 Abs. 1 S. 6
    Bericht über Zahlungen der Pharmaindustrie an Facharzt

  • rewis.io

    Bericht über Zahlungen der Pharmaindustrie an Facharzt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    Bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Freiheit der Meinungsäußerung für die Zulässigkeit einer Äußerung kommt es maßgeblich mit darauf an, ob es sich um wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, denn Tatsachenbehauptungen, die nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen können, sind nicht geschützt; das ist bei bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen der Fäll (vgl. BVerfG, Beschluss v. 16.03.1999, Az. 1 BvR 734/98), Wahre Tatsachenbehauptungen sind dagegen in weitern Umfang hinzunehmen, denn das Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.1998, Az. 1 BvR 131/96).

    Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird dadurch nachhaltig erschwert, ohne, dass dies zu den üblichen Grenzen der Entfaltungschancen oder zu den nachteiligen Reaktionen anderer gezählt werden könnte, die man als Folge eigener Entscheidungen oder Verhaltensweisen hinzunehmen hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 24.03.1998, Az. 1 BvR 131/96).

    Es gibt keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie man es selbst wünscht und man sich selbst sehen möchte; ein allgemeines oder gar umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person gewährt das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss v. 24.03.1998, Az. 1 BvR 131/96).

  • BGH, 01.02.2011 - VI ZR 345/09

    Sedlmayr-Mord - Berichte im Online-Archiv des KStA

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    Allerdings kann sich nach den Grundsätzen des Datenschutzrechts ein anderes Abwägungsergebnis ergeben (vgl. BGH, Urteil v. 01.02.2011, Az. VI ZR 345/09).

    Jedoch gilt vorliegend für die Beklagte das Medienprivileg des § 57 Abs. 1 Satz 6 RStV, wonach die ausschließlich journalistisch-redaktionelle und literarische Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten weitgehend von den ansonsten einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen ausgenommen ist (vgl. BGH, Urteil v. 01.02.2011, Az. VI ZR 345/09, zu § 57 RStV a.F.).

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    (e) Ein Unterlassungsanspruch des Klägers lässt sich auch nicht damit begründen, dass sogar Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet seien, die Erreichbarkeit von Internetbeiträgen durch bloße Eingabe des Namens der von diesen Beiträgen in erheblicher Weise betroffenen Person zu unterbinden (vgl. EuGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. C-131/12, Celex-Nr. 62012CJ0131 - "Google Spain").
  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    In einem solchen Fall ist die Feststellungsklage trotz der Möglichkeit, zumindest teilweise eine Leistungsklage zu erheben, insgesamt zulässig, da das Feststellungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. BGH, Urt v. 19.04.2016; Az. VI ZR 506/14; NJW-RR 2016, 759 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 32 ZPO, da der Begehungsort der beanstandeten Handlung (vgl. BGH, Urt. v. 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09; NJW 2010, 1752 Rn. 17 ff.; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Auflage, § 32 Rn. 20 "Internetdelikt") im Bezirk des Landgerichts Regensburg liegt.
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    Berichterstattungen aus der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung droht (vgl. BGH, Urteil v. 20.12.2011, Az. VI ZR 261/10; Urteil vom 17.11.2009, Az. VI ZR 226/08; Urteil vom 21.11.2006, Az. VI ZR 259/05).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt, was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    Berichterstattungen aus der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung droht (vgl. BGH, Urteil v. 20.12.2011, Az. VI ZR 261/10; Urteil vom 17.11.2009, Az. VI ZR 226/08; Urteil vom 21.11.2006, Az. VI ZR 259/05).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    Berichterstattungen aus der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung droht (vgl. BGH, Urteil v. 20.12.2011, Az. VI ZR 261/10; Urteil vom 17.11.2009, Az. VI ZR 226/08; Urteil vom 21.11.2006, Az. VI ZR 259/05).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18
    Bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Freiheit der Meinungsäußerung für die Zulässigkeit einer Äußerung kommt es maßgeblich mit darauf an, ob es sich um wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, denn Tatsachenbehauptungen, die nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen können, sind nicht geschützt; das ist bei bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen der Fäll (vgl. BVerfG, Beschluss v. 16.03.1999, Az. 1 BvR 734/98), Wahre Tatsachenbehauptungen sind dagegen in weitern Umfang hinzunehmen, denn das Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.1998, Az. 1 BvR 131/96).
  • OLG Jena, 07.11.2013 - 1 U 511/13

    Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

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