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   LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20   

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https://dejure.org/2021,23574
LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20 (https://dejure.org/2021,23574)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20 (https://dejure.org/2021,23574)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - L 4 KR 2341/20 (https://dejure.org/2021,23574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 223 Abs 2 S 1 SGB 5, § 226 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5, § 226 Abs 2 SGB 5, § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 57 Abs 1 S 1 SGB 11
    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht einer Rentenleistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - betriebliche Altersversorgung - Versorgungsbezug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Die Rentenleistung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die als Zusatztarif im Rahmen einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurde, unterliegt grundsätzlich der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. 2 Die ...

  • rechtsportal.de

    Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus Direktversicherungen - hier von Rentenleistungen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung als Zusatztarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von vom Versorgungswerk der Presse zu

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Die Berufsunfähigkeitsrente aus einer BUZV sei auch nicht nach allgemeinen Merkmalen mit einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar (Verweis auf BSG, Urteil vom 10. Oktober 2017 - B 12 KR 2/16 R - juris).

    (1) Die von der Regelung des § 229 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfassten Einnahmen müssen einen Zusammenhang zwischen dem Erwerb des Anspruchs auf eine bestimmte Leistung und der früheren Beschäftigung aufweisen (BSG, Urteile vom 10. Oktober 2017 - B 12 KR 2/16 R - juris, Rn. 28 und vom 25. Mai 2011 - B 12 P 1/09 R - juris, Rn. 14; Peters in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., Stand Oktober 2020, § 229 Rn. 26 jeweils m.w.N.), wie er in Satz 1 Nrn. 1 bis 5 näher bestimmt ist.

    Gleichwohl ist der Begriff der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Beitragsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung ist als gegenüber dem Begriff des BetrAVG eigenständig zu verstehen (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2017 - B 12 KR 2/16 R - juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Diese sog. institutionelle Abgrenzung orientiert sich allein daran, ob die Rente oder die einmalige Kapitalleistung von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung gezahlt wird, und lässt Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs unberücksichtigt (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteile vom 10. Oktober 2017 - B 12 KR 2/16 R - juris, Rn. 24; vom 12. November 2008 - B 12 KR 6/08 R - juris, Rn. 19 m.w.N., vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R - juris, Rn. 28 und vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 28/12 R - juris, Rn. 12 m.w.N.).

    Dadurch wird eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte allgemeine "Vermögensabschöpfung" verhindert (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2017 - B 12 KR 2/16 R - juris, Rn. 24).

    Der betriebliche Zusammenhang liegt vor, wenn nach objektiver Gesamtbetrachtung die zu beurteilenden Leistungen zwar nicht im Einzelnen nachweisbar, aber typischerweise hinreichend in der (früheren) Beschäftigung verwurzelt sind bzw. aufgrund der Beschäftigung erworben wurden (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2017 - B 12 KR 2/16 R -juris, Rn. 28).

    Im Urteil vom 10. Oktober 2017 (B 12 KR 2/16 R - juris, Rn. 28) bekräftigt das BSG die auch hier zugrunde gelegten Kriterien zur Bestimmung einer betrieblichen Altersversorgung i.S. des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V. Im konkreten Fall wurde der notwendige betriebliche Zusammenhang für vom Versorgungswerk der Presse zu günstigen Gruppentarifen beschaffte Versicherungsleistungen verneint, die u.a. gerade nicht im Zusammenhang mit einer Direktversicherung zugesagt worden waren.

  • SG Reutlingen, 08.07.2020 - S 1 KR 2098/18

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Leistungen aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Bereits zuvor hatte der Kläger beim Sozialgericht Reutlingen (SG; S 1 KR 2098/18) Klage gegen eine andere Kranken- und Pflegekasse erhoben, mit der er sich gegen die Verbeitragung seiner Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente für frühere Zeiträume wandte.

    Zu den weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge, die o.g. im Parallelverfahren vorgelegten Unterlagen (S 1 KR 2098/18 Bl. 24/68 und 101/102) sowie die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

    Diese Abhängigkeit der Leistung von einer gesundheitlich bedingten Unfähigkeit, den versicherten Beruf nicht mehr vollumfänglich ausüben zu können, wird bestätigt durch die vom Kläger selbst vorgelegten Unterlagen über die regelmäßige Prüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit durch die Beigeladene (Bl. 24/38 der SG-Akte S 1 KR 2098/18).

    Zur Umsetzung der Gehaltsumwandlung schlossen E und der Kläger die Vereinbarung vom 21. Oktober 2003 (Bl. 101/102 der SG-Akte S 1 KR 2098/18), nach deren Ziff. 1 der Anspruch des Arbeitnehmers (des Klägers) auf Sonderbezüge in Höhe von halbjährlich 1.876,00 EUR in einen Anspruch auf Versicherungsschutz in Form von Beiträgen zu einer Direktversicherung i.S. des § 1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG umgewandelt wurde.

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Diese sog. institutionelle Abgrenzung orientiert sich allein daran, ob die Rente oder die einmalige Kapitalleistung von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung gezahlt wird, und lässt Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs unberücksichtigt (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteile vom 10. Oktober 2017 - B 12 KR 2/16 R - juris, Rn. 24; vom 12. November 2008 - B 12 KR 6/08 R - juris, Rn. 19 m.w.N., vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R - juris, Rn. 28 und vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 28/12 R - juris, Rn. 12 m.w.N.).

    Nur derjenige, der aufgrund einer bestimmten früheren Berufstätigkeit Mitglied einer entsprechenden Einrichtung werden kann und dieses Recht ausübt, bedient sich für seine zusätzliche Sicherung nicht irgendeiner Form der privaten Vorsorge, sondern schließt sich der betrieblichen Altersversorgung an und macht sich damit in gewissem Umfang deren Vorteile nutzbar (BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R - juris, Rn. 19).

    Danach dürfen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG Kapitalleistungen nicht der Verbeitragung unterworfen werden, die auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat (BVerfG, Beschlüsse vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - juris, Rn. 13 ff. sowie vom 14. April 2011 - 1 BvR 2123/08 - juris, Rn. 6 f.; dem folgend auch BSG, Urteile vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R - juris, Rn. 30, - B 12 KR 24/09 R - juris, Rn. 25).

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 444/13

    Meldung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an die Zentrale Zulagenstelle für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Eine zeitliche Befristung der Berufsunfähigkeitsleistung wäre nur im Hinblick auf die entfallende Versorgungsbedürftigkeit nicht zu beanstanden, im Falle der Invaliditätsversorgung namentlich dann, wenn die Erwerbsminderung ende, insbesondere bei Verbesserung der Gesundheitssituation oder Erreichen der Altersgrenze (Verweis auf Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 11. März 2015 - IV ZR 444/13 - juris).

    In der vom Kläger des Weiteren angeführten Entscheidung des BGH (Beschluss vom 11. März 2015 - IV ZR 444/13 - juris) ging es um die Frage der Förderungsfähigkeit der dortigen Berufsunfähigkeitsversicherung gemäß §§ 10a Abs. 1 Satz 1, 82 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b, Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG; vgl. BGH, a.a.O., Rn. 14).

    Vielmehr macht er unter Verweis auf den Beschluss des BGH vom 11. März 2015 (a.a.O.) gerade geltend, dass die Voraussetzungen der §§ 10a Abs. 1 Satz 1, 82 Abs. 2, 3 EStG nicht vorliegen, auf die sich § 92 EStG insoweit bezieht.

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Durch die Befristung bis zum 60. Lebensjahr liege keine der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Einnahme vor (Verweis auf BSG, Urteil vom 26. März 1996 - 12 RK 21/95 - juris).

    Er habe den Anspruch nicht auf dem nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG vorgesehenen Durchführungsweg der Direktversicherung erworben (Verweis BSG, Urteil vom 26. März 1996 - 12 RK 21/95 - juris).

    Die aus dem Urteil des BSG vom 26. März 1996 (12 RK 21/95 - juris) zitierte Stelle (a.a.O., Rn. 25) betrifft die Auslegung der dort zugrundeliegenden konkreten Vereinbarung und die nach damaliger Fassung des § 229 Abs. 1 SGB V relevante Abgrenzung einer anfänglichen Kapitalleistung, nicht aber die Einordnung als betriebliche Altersversorgung.

  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Da die Leistungen der BUZV deutlich vor Eintritt in den Altersruhestand endeten, seien sie auch nicht der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen (Verweis auf Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - juris).

    Dieses Bedürfnis ende erst mit Eintritt in den Altersruhestand, weil zu diesem Zeitpunkt der Lebensstandard über die gesetzliche Altersrente und ggf. die betriebliche Altersrente bzw. das Versorgungskapital abgesichert sei (Verweis auf BAG, Urteil vom 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - juris).

    Aus dem vom Kläger angeführten Urteil des BAG (vom 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - juris) ergibt sich nichts Anderes.

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Diese institutionelle Abgrenzung nach der Art der zahlenden Einrichtung oder dem Versicherungstyp (Direktversicherung) stellt auch aus verfassungsrechtlicher Sicht grundsätzlich ein geeignetes Kriterium dar, um beitragspflichtige Versorgungsbezüge und beitragsfreie private Lebensversicherungen voneinander abzugrenzen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2010 - 1 BvR 739/08 - juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - juris, Rn. 14).

    Danach dürfen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG Kapitalleistungen nicht der Verbeitragung unterworfen werden, die auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat (BVerfG, Beschlüsse vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - juris, Rn. 13 ff. sowie vom 14. April 2011 - 1 BvR 2123/08 - juris, Rn. 6 f.; dem folgend auch BSG, Urteile vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R - juris, Rn. 30, - B 12 KR 24/09 R - juris, Rn. 25).

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Die Absicherung für das Risiko der Berufsunfähigkeit (ungewisser Versicherungsfall) sei durch nicht geförderte Beiträge des Klägers ohne Beteiligung des Arbeitgebers erworben worden (Verweis auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. April 2008 - 1 BvR 1924/07 - juris, wonach die "im Beschäftigungsverhältnis wurzelnde, auf einer bestimmten Ansparleistung während des Erwerbslebens beruhende" einmalige Kapitalzahlung nicht anders zu bewerten sei als eine auf gleicher Ansparleistung beruhende laufende Rentenleistung).

    Schließlich geht auch der Verweis auf den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7. April 2008 (1 BvR 1924/07 - juris) fehl, wonach die "im Beschäftigungsverhältnis wurzelnde, auf einer bestimmten Ansparleistung während des Erwerbslebens beruhende" einmalige Kapitalzahlung nicht anders zu bewerten ist als eine auf gleicher Ansparleistung beruhende laufende Rentenleistung.

  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - betriebliches Ruhegeld - Leistungen eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Zur Begründung führte er aus, das Vorliegen eines Versorgungsbezugs sei dann zu verneinen, wenn für den Leistungsbeginn auf ein Lebensalter abgestellt werde, das nach der Verkehrsanschauung typischerweise nicht schon als Beginn des Ruhestandes gelten könne und wenn diese Zuwendung bis zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand befristet sei (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 20. Juli 2017 - B 12 KR 12/15 R - und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 18/14 R - jeweils juris).

    (BSG, Urteile vom 20. Juli 2017 - B 12 KR 12/15 R - und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 18/14 R - jeweils juris) auf die vorliegende Rente aus BUZV nicht anwendbar.

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20
    Zur Begründung führte er aus, das Vorliegen eines Versorgungsbezugs sei dann zu verneinen, wenn für den Leistungsbeginn auf ein Lebensalter abgestellt werde, das nach der Verkehrsanschauung typischerweise nicht schon als Beginn des Ruhestandes gelten könne und wenn diese Zuwendung bis zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand befristet sei (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 20. Juli 2017 - B 12 KR 12/15 R - und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 18/14 R - jeweils juris).

    (BSG, Urteile vom 20. Juli 2017 - B 12 KR 12/15 R - und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 18/14 R - jeweils juris) auf die vorliegende Rente aus BUZV nicht anwendbar.

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in

  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 24/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

  • BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - freiwilliges Mitglied -

  • BVerfG, 14.04.2011 - 1 BvR 2123/08

    Keine Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung auf

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 44/94

    Rente - Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsbezug - Beitragspflicht -

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 92/07

    Berücksichtigung der Unwirksamkeit der in § 78 Abs. 1, § 78 Abs. 2 und 79 Abs. 1

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2017 - L 1 KR 282/15

    Krankenversicherung

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 P 1/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von "Altersrenten" einer

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2024 - L 4 KR 1150/23
    Denn eine bewusste Beschränkung auf die vom Bescheid vom 24. Juni 2022 geltend gemachte Forderung i.S. einer Teilentscheidung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25. Juni 2021 - L 4 KR 2341/20 - juris, Rn. 32) wurde im Widerspruchsbescheid nicht getroffen.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - L 11 KR 3297/21

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Heranziehung der Kapitalleistung aus

    Hier habe das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 25.06.2021, L 4 KR 2341/20) entschieden, dass keine betriebliche Altersvorsorge vorliege, wenn während eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers die Versicherung gekündigt werde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2022 - L 11 KR 531/21
    Renten, die wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden, sind solche der betrieblichen Altersversorgung, soweit sie im Rahmen einer Direktversicherung abgeschlossen worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 1. Februar 2022 - B 12 KR 39/19 R - BSGE 133, 252 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2021 - L 4 KR 2341/20 - juris).
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