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   LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13   

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LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13 (https://dejure.org/2015,53204)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.10.2015 - L 3 U 561/13 (https://dejure.org/2015,53204)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - L 3 U 561/13 (https://dejure.org/2015,53204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 51 Abs 2 SGB 1, § 52 SGB 1, § 94 InsO
    Zulässigkeit der Verrechnung einer dem Arbeitgeber gewährten Verletztenrente mit einer Forderung des Krankenversicherungsträgers auf Zahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen trotz eines zwischenzeitlich durchlaufenen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Dies gilt gleichermaßen auch für eine Verrechnung, die einer Aufrechnung insofern gleich zu stellen ist (BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R - veröffentlicht in juris).

    I.d.S. hat auch das BSG bereits entschieden, dass die Verrechnung nach § 52 SGB I während eines laufenden Insolvenzverfahrens zulässig ist, wenn die Verrechnungslage bereits vor Insolvenzeröffnung bestand (Urteil vom 10.12.2003, a.a.O.).Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 9.4.2009 standen sich die Forderungen schon auf- bzw. verrechenbar gegenüber.

    Der Anspruch des Klägers auf Auszahlung der Verletztenrente wurde diesem bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Renten(stamm-)recht zuerkannt (Bescheid vom 15.1.1980) und war damit in ausreichender Weise (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12.7.1990 - 4 RA 47/88 - Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R - Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 25.10.1984 - IX ZR 110/83 - jew. veröffentlicht in juris) in seinem Kern schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet.Die Zulassung der Auf- bzw. Verrechnung nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans führt auch nicht zu unbilligen Ergebnissen.

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Hieraus folgt, dass die Aufrechnung mit einer Forderung, die nach dem Insolvenzplan als erlassen gilt, dann erhalten bleibt, wenn die Aufrechnungslage bereits zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat (BGH, Urteil vom 19.5.2011 - IX ZR 222/08 - veröffentlicht in juris).

    Da mithin für den Kläger Möglichkeiten bestanden, der fortbestehenden Auf- bzw. Verrechnungsmöglichkeit bei der Gestaltung des Insolvenzplans, Rechnung zu tragen, kann von einer Beschädigung der Gläubigerautonomie durch die Zulassung der Verrechnung mit einer nach dem Insolvenzplan als erlassen geltenden Forderung nicht die Rede sein (vgl. BGH, Urteil vom 19.5.2011 - IX ZR 222/08 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 12 f.).Soweit das BSG in seiner Entscheidung vom 14.3.2013 (a.a.O, Rn. 45 der juris-Veröffentlichung) angeführt hat, die Beitragsforderung sei nicht mehr durchsetzbar, nimmt dies auf den oben angeführten Gegenschluss der Regelungen in § 254 Abs. 3 und § 255 Abs. 1 Satz 1 InsO Bezug, führt jedoch, wie oben unter Hinweis auf die BGH Rechtsprechung bereits ausgeführt, nicht dazu, dass die Forderung der AOK nicht mehr verrechenbar ist.Soweit der Verrechnung klägerseits entgegen gebracht wird, der Zweck des Insolvenzverfahrens, dem redlichen Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen, stehe der sich aus § 52 SGB I ergebenden Verrechnungsbefugnis entgegen, verkennt dies, dass der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 51 Abs. 2 SGB I die Sozialleistungsträger bei der Durchsetzung von Beitrags- und Erstattungsforderungen im Wege der Aufrechnung bzw. Verrechnung gegenüber anderen Gläubigern privilegiert hat (vgl. BSG, Urteil vom 19.1.1978 - 4 RJ 47/77 - Urteil vom 27.3.1996 - 14 Reg 10/95 - Urteil vom 7.2.2012, a.a.O. jew. veröffentlicht in juris).

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Statthafte Klageart hiergegen ist die reine Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 Alt. 1 SGG (BSG, Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 85/09 R - veröffentlicht in juris, dort Rn. 30; Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd. 1, Stand April 2012, § 52 SGB I, Rn. 36); mit der Kassation des angegriffenen Verrechnungsbescheids würde der Anspruch des Klägers auf Zahlung der ihm bewilligten Verletztenrente in der bewilligten Höhe wiederaufleben, ohne dass es eines (zusätzlichen) Leistungsantrages bedürfte.

    Da mithin für den Kläger Möglichkeiten bestanden, der fortbestehenden Auf- bzw. Verrechnungsmöglichkeit bei der Gestaltung des Insolvenzplans, Rechnung zu tragen, kann von einer Beschädigung der Gläubigerautonomie durch die Zulassung der Verrechnung mit einer nach dem Insolvenzplan als erlassen geltenden Forderung nicht die Rede sein (vgl. BGH, Urteil vom 19.5.2011 - IX ZR 222/08 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 12 f.).Soweit das BSG in seiner Entscheidung vom 14.3.2013 (a.a.O, Rn. 45 der juris-Veröffentlichung) angeführt hat, die Beitragsforderung sei nicht mehr durchsetzbar, nimmt dies auf den oben angeführten Gegenschluss der Regelungen in § 254 Abs. 3 und § 255 Abs. 1 Satz 1 InsO Bezug, führt jedoch, wie oben unter Hinweis auf die BGH Rechtsprechung bereits ausgeführt, nicht dazu, dass die Forderung der AOK nicht mehr verrechenbar ist.Soweit der Verrechnung klägerseits entgegen gebracht wird, der Zweck des Insolvenzverfahrens, dem redlichen Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen, stehe der sich aus § 52 SGB I ergebenden Verrechnungsbefugnis entgegen, verkennt dies, dass der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 51 Abs. 2 SGB I die Sozialleistungsträger bei der Durchsetzung von Beitrags- und Erstattungsforderungen im Wege der Aufrechnung bzw. Verrechnung gegenüber anderen Gläubigern privilegiert hat (vgl. BSG, Urteil vom 19.1.1978 - 4 RJ 47/77 - Urteil vom 27.3.1996 - 14 Reg 10/95 - Urteil vom 7.2.2012, a.a.O. jew. veröffentlicht in juris).

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Das BSG habe sich in seiner vom Kläger angeführten Entscheidung vom 14.3.2013 (- B 13 R 5/11 R -) auf § 294 Insolvenzordnung (InsO), der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für einzelne Insolvenzgläubiger verbiete, gestützt.

    Da mithin für den Kläger Möglichkeiten bestanden, der fortbestehenden Auf- bzw. Verrechnungsmöglichkeit bei der Gestaltung des Insolvenzplans, Rechnung zu tragen, kann von einer Beschädigung der Gläubigerautonomie durch die Zulassung der Verrechnung mit einer nach dem Insolvenzplan als erlassen geltenden Forderung nicht die Rede sein (vgl. BGH, Urteil vom 19.5.2011 - IX ZR 222/08 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 12 f.).Soweit das BSG in seiner Entscheidung vom 14.3.2013 (a.a.O, Rn. 45 der juris-Veröffentlichung) angeführt hat, die Beitragsforderung sei nicht mehr durchsetzbar, nimmt dies auf den oben angeführten Gegenschluss der Regelungen in § 254 Abs. 3 und § 255 Abs. 1 Satz 1 InsO Bezug, führt jedoch, wie oben unter Hinweis auf die BGH Rechtsprechung bereits ausgeführt, nicht dazu, dass die Forderung der AOK nicht mehr verrechenbar ist.Soweit der Verrechnung klägerseits entgegen gebracht wird, der Zweck des Insolvenzverfahrens, dem redlichen Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen, stehe der sich aus § 52 SGB I ergebenden Verrechnungsbefugnis entgegen, verkennt dies, dass der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 51 Abs. 2 SGB I die Sozialleistungsträger bei der Durchsetzung von Beitrags- und Erstattungsforderungen im Wege der Aufrechnung bzw. Verrechnung gegenüber anderen Gläubigern privilegiert hat (vgl. BSG, Urteil vom 19.1.1978 - 4 RJ 47/77 - Urteil vom 27.3.1996 - 14 Reg 10/95 - Urteil vom 7.2.2012, a.a.O. jew. veröffentlicht in juris).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Die Beklagte hat dem Kläger unter dem 14.9.2010 mitgeteilt, dass die Forderung der AOK i.H.v. 23.749,45 ? verrechnet werde, woraus für den Kläger erkennbar war, welche Beitragsansprüche durch die Verrechnung zum Erlöschen gebracht werden sollten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24.7.2003 - B 4 RA 60/02 R - veröffentlicht in juris).
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05

    Wirtschaftliche Benachteiligung des Gläubigers durch den Insolvenzplan;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Mit einer solchen nicht durchsetzbaren Forderung kann grundsätzlich nicht aufgerechnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29.3.2007 - IX ZB 204/05 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Der Anspruch des Klägers auf Auszahlung der Verletztenrente wurde diesem bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Renten(stamm-)recht zuerkannt (Bescheid vom 15.1.1980) und war damit in ausreichender Weise (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12.7.1990 - 4 RA 47/88 - Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R - Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 25.10.1984 - IX ZR 110/83 - jew. veröffentlicht in juris) in seinem Kern schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet.Die Zulassung der Auf- bzw. Verrechnung nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans führt auch nicht zu unbilligen Ergebnissen.
  • BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95

    Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Da mithin für den Kläger Möglichkeiten bestanden, der fortbestehenden Auf- bzw. Verrechnungsmöglichkeit bei der Gestaltung des Insolvenzplans, Rechnung zu tragen, kann von einer Beschädigung der Gläubigerautonomie durch die Zulassung der Verrechnung mit einer nach dem Insolvenzplan als erlassen geltenden Forderung nicht die Rede sein (vgl. BGH, Urteil vom 19.5.2011 - IX ZR 222/08 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 12 f.).Soweit das BSG in seiner Entscheidung vom 14.3.2013 (a.a.O, Rn. 45 der juris-Veröffentlichung) angeführt hat, die Beitragsforderung sei nicht mehr durchsetzbar, nimmt dies auf den oben angeführten Gegenschluss der Regelungen in § 254 Abs. 3 und § 255 Abs. 1 Satz 1 InsO Bezug, führt jedoch, wie oben unter Hinweis auf die BGH Rechtsprechung bereits ausgeführt, nicht dazu, dass die Forderung der AOK nicht mehr verrechenbar ist.Soweit der Verrechnung klägerseits entgegen gebracht wird, der Zweck des Insolvenzverfahrens, dem redlichen Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen, stehe der sich aus § 52 SGB I ergebenden Verrechnungsbefugnis entgegen, verkennt dies, dass der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 51 Abs. 2 SGB I die Sozialleistungsträger bei der Durchsetzung von Beitrags- und Erstattungsforderungen im Wege der Aufrechnung bzw. Verrechnung gegenüber anderen Gläubigern privilegiert hat (vgl. BSG, Urteil vom 19.1.1978 - 4 RJ 47/77 - Urteil vom 27.3.1996 - 14 Reg 10/95 - Urteil vom 7.2.2012, a.a.O. jew. veröffentlicht in juris).
  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 110/83

    Altersruhegeld im Konkurs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Der Anspruch des Klägers auf Auszahlung der Verletztenrente wurde diesem bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Renten(stamm-)recht zuerkannt (Bescheid vom 15.1.1980) und war damit in ausreichender Weise (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12.7.1990 - 4 RA 47/88 - Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R - Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 25.10.1984 - IX ZR 110/83 - jew. veröffentlicht in juris) in seinem Kern schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet.Die Zulassung der Auf- bzw. Verrechnung nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans führt auch nicht zu unbilligen Ergebnissen.
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 304/90

    Liquidationsvergleich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13
    Dies folgt im Gegenschluss aus den Regelungen in § 254 Abs. 3 und § 255 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. Bundesgerichtshof [BGH]; Urteil vom 9.4.1992 - IX ZR 304/90 - veröffentlicht in juris unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/2443, S. 213; Bundesgerichtshof [BGH]).
  • LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14

    Rentenversicherung - Verrechnung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge nebst

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 47/77
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 105/79

    Rentenversicherungsträger - Vorschuß-Überzahlung - Rentenvorschuß

  • LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18

    Unzulässigkeit einer Auf- bzw Verrechnung nach § 51 bzw § 52 SGB 1 nach Erteilung

    Auf das Urteil des Bayer. LSG vom 26. April 2016 - L 13 R 25/17 und das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2015 - L 3 U 561/13 werde Bezug genommen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2020 - L 1 R 99/17

    Zulässigkeit der Verrechnung des unpfändbaren Teils einer Altersrente mit

    Die Verrechnungshindernisse nach §§ 95, 96 InsO bzw. die von dem Kläger geltend gemachte Vorschrift des § 114 Abs. 2 InsO finden mangels Zurechnung der Altersrente zur Insolvenzmasse keine Anwendung (vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2015 - L 3 U 561/13 -, LSG Bayern, Urteil vom 21. März 2018 - L 13 R 25/17 - und Urteil vom 23. April 2013 -L 20 R 819/09-, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013 - L 6 R 163/13 -, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Oktober 2016 - L 3 R 321/15 -, Hessisches LSG, Beschluss vom 3. August 2016 - L 5 R 123/15 -, juris; Bigge, jurisPR - SozR 16/2008 Anm. 4; Bigge/Peters - Lange, ZIP 2014, 2114-2119).
  • BSG, 22.02.2016 - B 2 U 297/15 B
    L 3 U 561/13 (LSG Baden-Württemberg).
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