Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII als Darlehen Anforderungen an die Verwertbarkeit eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 15.02.2018 - S 11 SO 326/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
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- BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Diesen Anspruch hat ein Leistungsberechtigter grundsätzlich zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit als Vermögensgegenstand einzusetzen (BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).In einem solchen Fall besteht die Verfügungsbeschränkung des § 2033 Abs. 2 BGB (keine Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen) als rechtliches Hindernis für eine Verwertbarkeit uneingeschränkt und auf unabsehbare Zeit (vgl. hierzu BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).
Künftige Gewinnaussichten, wie die Klägerin sie evtl. bei einer Sicherung der Erschließung des Grundstücks erwartet, bleiben außer Betracht (BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Diesen Anspruch hat ein Leistungsberechtigter grundsätzlich zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit als Vermögensgegenstand einzusetzen (BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).In einem solchen Fall besteht die Verfügungsbeschränkung des § 2033 Abs. 2 BGB (keine Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen) als rechtliches Hindernis für eine Verwertbarkeit uneingeschränkt und auf unabsehbare Zeit (vgl. hierzu BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).
- BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Die Behandlung von Anträgen auf Terminsverlegung hat der zentralen Gewährleistungsfunktion der mündlichen Verhandlung für den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör zu genügen (BSG Beschluss vom 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B).Ein iSd § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO ordnungsgemäß gestellter Verlegungsantrag mit einem hinreichend substantiiert geltend und ggfs. glaubhaft gemachten Terminsverlegungsgrund begründet daher grundsätzlich eine Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (BSG Urteile vom 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B und vom 24.10.2013 - B 13 R 230/13 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 15.03.2016 - L 7 AS 1849/15 NZB).
- BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Der Durchführung des Termins in Abwesenheit der Klägerin stand schließlich auch nicht entgegen, dass zunächst ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden war, denn dies ersetzt nicht das allein maßgebliche Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsaufhebung (BSG Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 37/93; LSG Brandenburg Urteil vom 06.08.2004 - L 10 AL 29/01). - LSG Brandenburg, 06.08.2004 - L 10 AL 29/01
Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Bestimmung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Der Durchführung des Termins in Abwesenheit der Klägerin stand schließlich auch nicht entgegen, dass zunächst ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden war, denn dies ersetzt nicht das allein maßgebliche Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsaufhebung (BSG Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 37/93; LSG Brandenburg Urteil vom 06.08.2004 - L 10 AL 29/01). - BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Da die Auflage als Nebenbestimmung zu einem Ermessensverwaltungsakt nach § 32 Abs. 2 Nr. 4 SGB X selbst ein Verwaltungsakt iSv § 31 SGB X ist und selbstständig im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (BSG Urteil vom 06.04.2000 - B 11/7 AL 10/99 R;… Burkiczak, in: JurisPK SGB X, § 32 Rn. 71;… Engelmann, in: Schütze, SGB X, 9. Aufl. 2020, § 32 Rn. 35 f), ist sie (auch) isoliert anfechtbar (grdl. BVerwG Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2/00; in diesem Sinne auch BSG Urteil vom 06.04.2000 - B 11/7 AL 10/99 R;… Engelmann, in: Schütze, SGB X, § 32 Rn. 53 mwN). - BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Ob die Verwertung des Anspruchs auf Erbauseinandersetzung durch Annahme des Angebots des Bruders auf Übernahme ihres Erbteils iHv 28.000 EUR unwirtschaftlich gewesen wäre, was einen Unterfall der Härte iSd § 90 Abs. 3 SGB XII darstellen würde (vgl. BSG Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R;… Mecke, in: jurisPK-SGB XII, § 90 Rn. 125), kann im Ergebnis dahinstehen, weil jedenfalls eine Geltendmachung des gesetzlichen Erbauseinandersetzungsanspruchs nicht als unwirtschaftlich und damit als Härte qualifiziert werden kann. - BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Da die Beklagte bereits geleistet und die Klägerin noch nicht zurückgezahlt hat, muss lediglich der Rechtsgrund der Zahlung (Zuschuss statt Darlehen) geändert werden (BSG Urteile vom 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R und vom 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R). - BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Da die Beklagte bereits geleistet und die Klägerin noch nicht zurückgezahlt hat, muss lediglich der Rechtsgrund der Zahlung (Zuschuss statt Darlehen) geändert werden (BSG Urteile vom 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R und vom 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R). - BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Bei der Prüfung eines erheblichen Grundes sind das Interesse der Allgemeinheit und der Prozessbeteiligten an der zeitnahen Entscheidung eines nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens entscheidungsreifen Rechtsstreits (§ 106 Abs. 2 SGG) und das Interesse der Beteiligten auf Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) gegeneinander abzuwägen, wobei jedenfalls im öffentlich-rechtlichen sozialgerichtlichen Verfahren das Beschleunigungsinteresse im Zweifel nachrangig ist (in diesem Sinne BSG Urteil vom 10.08.1995 - 11 RAr 51/95). - BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des …
- BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 10/99 R
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - Nebenbestimmung - Auflage - Bestimmtheit …
- BSG, 24.10.2013 - B 13 R 230/13 B
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Behandlung von kurzfristigen …
- BSG, 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung des Verfahrensmangels der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - L 7 AS 1849/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2020 - L 7 AS 498/19