Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31699
LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13 (https://dejure.org/2013,31699)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2013 - L 6 R 163/13 (https://dejure.org/2013,31699)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - L 6 R 163/13 (https://dejure.org/2013,31699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verrechnung von UV-Beitragsansprüchen mit Altersrente bei Insolvenz - §§ 51 Abs. 2, 52 SGB I als Sonderregelungen, die Zugriff auf grundsätzlich unpfändbares Vermögen erlauben - Verrechnung bzgl. pfändbaren Rententeils wäre auch während Insolvenzverfahren zulässig, falls ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Insolvenzeintritt bei Versichertem steht Verrechnung von Sozialleistungsansprüchen nicht entgegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verrechnung von Sozialleistungsansprüchen grundsätzlich auch bei Insolvenz des Versicherten möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzeintritt bei Versichertem steht Verrechnung von Sozialleistungsansprüchen nicht entgegen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 305
  • NZS 2014, 33 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Die Ermächtigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens spielt dafür keine Rolle, denn sie hat wie dargestellt gerade keinen Einfluss auf das Bestehen der Aufrechnungslage (BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R -, juris; BSG, Urteil vom 12.07.1990 - 4 RA 47/88 = BSGE 67, 143).

    § 52 SGB I stellt die Verrechnung der Aufrechnung gleich (BSG, Urteil vom 10.12.2003 a.a.O., juris; BSG, Urteil vom 12.07.1990 a.a.O.).

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Die Ermächtigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens spielt dafür keine Rolle, denn sie hat wie dargestellt gerade keinen Einfluss auf das Bestehen der Aufrechnungslage (BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R -, juris; BSG, Urteil vom 12.07.1990 - 4 RA 47/88 = BSGE 67, 143).

    § 52 SGB I stellt die Verrechnung der Aufrechnung gleich (BSG, Urteil vom 10.12.2003 a.a.O., juris; BSG, Urteil vom 12.07.1990 a.a.O.).

  • LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09

    Verrechnung offener Beitragsansprüche gegen laufende Geldleistungen -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Klägers an einer ungekürzten Auszahlung seines Altersrentenanspruchs (Thüringer Landessozialgericht >LSG<, Beschluss vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 -, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 -, juris, vgl. auch jurisPR InsR 17/2013 Anm. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11

    Rentenversicherung - Altersrente - Verrechnung von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Klägers an einer ungekürzten Auszahlung seines Altersrentenanspruchs (Thüringer Landessozialgericht >LSG<, Beschluss vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 -, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 -, juris, vgl. auch jurisPR InsR 17/2013 Anm. 6).
  • LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Klägers an einer ungekürzten Auszahlung seines Altersrentenanspruchs (Thüringer Landessozialgericht >LSG<, Beschluss vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 -, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 -, juris, vgl. auch jurisPR InsR 17/2013 Anm. 6).
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Auch konnte eine Verrechnung mittels Verwaltungsakt durchgeführt werden (Großer Senat des BSG, Beschluss vom 31.08.2011 - GS 2/10 -, juris).
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Selbst nach der Beendigung des Gesamtvollstreckungsverfahrens steht der Verrechnung eine Vollstreckungsbeschränkung nicht entgegen (BSG, Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 85/09 R-, Rdnr 60ff ).
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Der Eintritt einer Insolvenz beim Kläger als Leistungsberechtigten hebt nach der Konzeption der §§ 95 und 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Aufrechnungsmöglichkeit grundsätzlich nicht auf, wenn vor Insolvenzeintritt schon eine Aufrechnungslage bestanden hat (BSG, Urteil vom 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R -, juris; Gabbert, a.a.O., RVaktuell 2008, 192; vgl. auch Eichenhofer SGb 2013, 253 ff).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Dieser Rechtsauffassung steht auch nicht, wie das SG zu Recht feststellte, der vom Kläger angeführte Beschluss des BGH vom 29.05.2008 - Az IX ZB 51/07- entgegen.
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 1/07 R

    Aufrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Vergütungsansprüche eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
    Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind grundsätzlich Beiträge im Sinne des § 51 Abs. 2 SGB I, mit denen nach § 52 SGB I eine Verrechnung durchgeführt werden kann (Bundessozialgericht >BSG<, Urteil vom 12.06.2008 - B 3 P 1/07 R -, juris).
  • BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00

    Gläubigergleichbehandlung gegenüber Sozialleistungsträgern im Insolvenzverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Nur im Umfang ihrer Pfändbarkeit gehören insbesondere auch die dem Schuldner zustehenden Sozialleistungen zur Insolvenzmasse (Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 - L 6 R 163/13, Hessisches LSG, Urteil vom 03.08.2016 - L 5 R 123/15 m.w.N.; Hirte in Uhlenbruck, a.a.O., § 36 Rn. 4 ff.; Keller, a.a.O., § 36 Rn. 75).
  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17

    Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung

    Schließlich ist geklärt, dass der unpfändbare Teil einer Rente oder eine insgesamt unter der Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO liegende Rente als unpfändbare Forderung nicht zur Insolvenzmasse nach § 35 InsO gehört und daher die Verrechnung einer unpfändbaren Rente bzw. deren unpfändbaren Teile nach den §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I möglich ist, ohne dass zum Schutz des Versicherten die Vorschriften der InsO zur Anwendung gelangen (Hessisches LSG, Urteil vom 03.08.2016 - L 5 R 123/15 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 - L 6 R 163/13 -).
  • LSG Hessen, 03.08.2016 - L 5 R 123/15

    Gesetzliche Rentenversicherung, Verwaltungsverfahren

    Eine Erwerbsminderungsrente unterfällt wie eine Altersrente nur mit dem pfändbaren Anteil dem Insolvenzverfahren (vgl. zur Altersente Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013, L 6 R 163/13, juris Rnr. 31; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2013, L 20 R 819/09, Rnr. 20; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015, L 1 R 425/14 B ER, juris Rnr. 39).

    Dies stellt eine gewisse Privilegierung der Sozialleistungsträger gegenüber "normalen" Gläubigern dar, die § 394 BGB zu beachten haben, die aber vom Gesetzgeber aus sozialpolitischen und verwaltungstechnischen Gründen so gewollt war (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013, L 6 R 163/13, juris Rnr. 31; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015, L 1 R 425/14 B ER, juris Rnr. 38).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2020 - L 1 R 99/17

    Zulässigkeit der Verrechnung des unpfändbaren Teils einer Altersrente mit

    Die Verrechnungshindernisse nach §§ 95, 96 InsO bzw. die von dem Kläger geltend gemachte Vorschrift des § 114 Abs. 2 InsO finden mangels Zurechnung der Altersrente zur Insolvenzmasse keine Anwendung (vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2015 - L 3 U 561/13 -, LSG Bayern, Urteil vom 21. März 2018 - L 13 R 25/17 - und Urteil vom 23. April 2013 -L 20 R 819/09-, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013 - L 6 R 163/13 -, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Oktober 2016 - L 3 R 321/15 -, Hessisches LSG, Beschluss vom 3. August 2016 - L 5 R 123/15 -, juris; Bigge, jurisPR - SozR 16/2008 Anm. 4; Bigge/Peters - Lange, ZIP 2014, 2114-2119).

    Dies stellt eine Privilegierung der Sozialleistungsträger gegenüber "normalen" Gläubigern dar, die § 394 BGB zu beachten haben, die aber vom Gesetzgeber aus sozialpolitischen und verwaltungstechnischen Gründen so gewollt war (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013 aaO; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015 - L 1 R 425/14 B ER -, juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.2015 - L 5 KR 11/15

    Krankenversicherung - Aufrechnung rückständiger Gesamtsozialversicherungsbeträge

    Es könne daher offenbleiben, ob während des laufenden Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers eine Aufrechnung gegen dessen Leistungsansprüche möglich sei (Hinweis auf Landessozialgericht LSG - Rheinland-Pfalz 23.10.2013 - L 6 R 163/13).

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens habe ausgehend von dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 23.10.2013 (L 6 R 163/13) keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Aufrechnung.

    Eine Aufrechnung ist zwar im laufenden Insolvenzverfahren nur zulässig, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Insolvenzeröffnung bestand (vgl. zur Verrechnung BSG 14.3.2013 - B 13 R 5/11 R, juris Rn 44; LSG Rheinland-Pfalz 23.10.2013 - L 6 R 163/13, juris Rn 32).

  • LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller

    Dies stellt eine gewisse Privilegierung der Sozialleistungsträger gegenüber "normalen" Gläubigern dar, die § 394 BGB zu beachten haben, die aber vom Gesetzgeber aus sozialpolitischen und verwaltungstechnischen Gründen so gewollt war (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013, L 6 R 163/13, juris Rnr. 31; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015, L 1 R 425/14 B ER, juris Rnr. 38).
  • SG Köln, 20.11.2013 - S 6 AS 3506/13
    Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO gilt § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechend (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013, Az.: L 6 R 163/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht