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   LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15   

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https://dejure.org/2016,71350
LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15 (https://dejure.org/2016,71350)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2016 - L 1 KR 46/15 (https://dejure.org/2016,71350)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - L 1 KR 46/15 (https://dejure.org/2016,71350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Hamburg

    § 45 Abs 1 SGB 1, § 41 SGB 1, § 40 Abs 1 SGB 1, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 242 BGB
    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnungsstreit - Einrede der Verjährung - Beginn der Verjährungsfrist - Anwendung der hemmenden Regel von § 199 Abs 1 Nr 2 BGB - Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung; Verjährungseinrede; Beginn der die Verjährungsfrist hemmende Regel; Kenntnis des richtigen Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung; Verjährungseinrede; Beginn der die Verjährungsfrist hemmende Regel; Kenntnis des richtigen Schuldners

  • rechtsportal.de

    Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 57 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Verjährung | Hemmung der Verjährungsfrist bei Unkenntnis über Krankenkasse des Patienten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    Dies gilt ausdrücklich auch für die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Krankenhäusern und ihren Verbänden (BSG, Urteil vom 21.4.2015, B 1 KR 11/15 R, Rn. 12 ff, insbes. Rn. 14-16, juris - das BSG postuliert hier die Nichtanwendbarkeit der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist von § 195 BGB im Sozialrecht).

    Das widerspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Entstehung des Vergütungsanspruchs für die Krankenhausbehandlung und der daraus abgeleiteten Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse gegenüber dem Leistungserbringer Krankenhaus, wonach diese bereits unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes entstehen, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (ständige Rechtsprechung BSG, zuletzt Urteile vom 21.4.2015, B 1 KR 11/15 R Rn. 9, 12 und vom 21.4.2015, B 1 KR 7/15 R, Rn. 9 m.w.N., juris).

    Die Anwendung von § 199 Abs. 1 BGB für die vorliegende Fallkonstellation widerspricht auch nicht § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V, wonach die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf die in § 69 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V genannten Rechtsbeziehungen "im Übrigen" nur dann entsprechend anzuwenden sind, wenn die Vorschriften des SGB V insoweit lückenhaft sind (zur restriktiven Heranziehung der Vorschriften des BGB auf das SGB V: BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 13/08 R, Rn 15; Urteil vom 21.4.2015, B 1 KR 11/15, Rn. 14, juris).

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    Da alle Beteiligte professionelle und langjährig erfahrene Anwender der fraglichen Vergütungsregelungen in Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten sind, bestand für den Senat kein Anlass hierzu weitere Ermittlungen anzustellen (zur eingeschränkten amtlichen Sachaufklärung bei übereinstimmendem Vorbringen Beteiligter mit besonderer professioneller Kompetenz vgl. BSG, Urteil vom 21.4.2015, B 1 KR 10/15 R, Rn. 9 m.w.N., juris).

    Fällig wäre die Krankenhausabrechnung in der Tat hier noch nicht gewesen, denn die Fälligkeit würde das Vorliegen einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung bei der Beigeladenen voraussetzen, d.h. eine formal ordnungsgemäße Information durch das Krankenhaus an die Krankenkasse über die abgerechnete Versorgung nach Maßgabe der Informationsobliegenheiten und gegebenenfalls -pflichten insbesondere aus § 301 SGB V sowie gegebenenfalls ergänzenden landesvertraglichen Bestimmungen (ständige Rechtsprechung BSG, zuletzt Urteil vom 21.4.2015, B 1 KR 10/15 R, Rn. 10, ebenda).

  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 7/13 R

    Erstattung von Beitragsaufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach §

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    Denn "eine Sozialleistung liegt regelmäßig dann vor, wenn die Leistung durch einen Sozialleistungsträger nach den Bestimmungen des SGB einem Sozialleistungsberechtigten zu erbringen ist und diesen individuell begünstigt; sie wird dann in aller Regel auch der Verwirklichung eines sozialen Rechts im Sinne der §§ 3 bis 10 SGB I dienen." (BSG, Urteil vom 6.8.2014, B 11 AL 7/13 R, Rn.14 m.w.N., juris).

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht ebenfalls nicht entgegen (die Frage, ob die den Beginn der Verjährungsfrist verzögernden Regelungen des BGB - insbesondere § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - auf das Sozialrecht entsprechend angewandt werden können, offen lassend BSG, Urteil vom 6.8.2014, Az. B 11 AL 7/13 R, Rn. 12 und LSG Thüringen, Urteil vom 30.6.2013, L 6 KR 284/10, Rn. 23, für eine restriktive Anwendung BSG, Urteil vom 12.5.2005, Az. B 3 KR 32/04 R, Rn 16 ff, alles juris), denn die bisher in diesem Kontext ergangenen Entscheidungen unterscheiden sich von dem vorliegenden Sachverhalt, der davon geprägt ist, dass die Person des Schuldners dem Gläubiger unverschuldet unbekannt geblieben und ihr erst nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von § 45 Abs. 1 SGB I offenbart worden ist.

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 13/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Prüfung der sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    In diesem Rahmen ist von ihnen eine gegenseitige Rücksichtnahme zu erwarten (vgl. BSG Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 13/14 R, Rn. 21, m.w.N., juris).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    Es besteht für den Gläubiger jedoch keine generelle Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Initiative zur Klärung der Person des Schuldners zu entfalten (gefestigte Rechtsprechung des BGH, u.a. Urteil vom 10.11.2009, VI ZR 247/08, Rn. 15, juris).
  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    Fehlt die Ermessensausübung, die stets Voraussetzung für deren Rechtmäßigkeit ist, ist sie unwirksam (Mrozynski, K/SGB I, § 45 Rn. 3,4, ebenda, ständige Rechtsprechung BSG, z.B. Urteil vom 8. Dezember 2005, B 13 RJ 41/04 R Rn. 26 ff m.w.N.).
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich ist (BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R - Juris).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    Die Heranziehung zivilrechtlicher Regeln liegt hier auch deshalb nahe, weil die Rechtsbeziehung zwischen Krankenkasse und Krankenhaus durch Gleichordnung geprägt ist (vgl. BSG, Urteil vom 23.6.2015, B 1 KR 26/14 R, Rn. 44, juris).
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - kein Einwand unzulässiger Rechtsausübung

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    Das widerspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Entstehung des Vergütungsanspruchs für die Krankenhausbehandlung und der daraus abgeleiteten Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse gegenüber dem Leistungserbringer Krankenhaus, wonach diese bereits unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes entstehen, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (ständige Rechtsprechung BSG, zuletzt Urteile vom 21.4.2015, B 1 KR 11/15 R Rn. 9, 12 und vom 21.4.2015, B 1 KR 7/15 R, Rn. 9 m.w.N., juris).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht ebenfalls nicht entgegen (die Frage, ob die den Beginn der Verjährungsfrist verzögernden Regelungen des BGB - insbesondere § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - auf das Sozialrecht entsprechend angewandt werden können, offen lassend BSG, Urteil vom 6.8.2014, Az. B 11 AL 7/13 R, Rn. 12 und LSG Thüringen, Urteil vom 30.6.2013, L 6 KR 284/10, Rn. 23, für eine restriktive Anwendung BSG, Urteil vom 12.5.2005, Az. B 3 KR 32/04 R, Rn 16 ff, alles juris), denn die bisher in diesem Kontext ergangenen Entscheidungen unterscheiden sich von dem vorliegenden Sachverhalt, der davon geprägt ist, dass die Person des Schuldners dem Gläubiger unverschuldet unbekannt geblieben und ihr erst nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von § 45 Abs. 1 SGB I offenbart worden ist.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

  • LSG Hamburg, 19.02.2015 - L 1 KR 70/14

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung

  • LSG Thüringen, 30.07.2013 - L 6 KR 284/10

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

  • LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15

    Wie sich Physiotherapeuten, Ärzte und Hebammen Rechnungen fristgerecht einreichen

    Dies kann jedoch dahin stehen, denn jedenfalls kommt es für den Beginn der Verjährung nur auf die Entstehung des Vergütungsanspruchs und nicht auch auf dessen Fälligkeit an (BSG, Urteil vom 21.04.2015, a.a.O., Rn. 12; Urteil des Senats vom 21. Januar 2016 - L 1 KR 46/15).
  • LSG Sachsen, 25.09.2019 - L 1 KR 234/15
    Denn im Rahmen des § 45 Abs. 1 SGB I ist es - anders als nach Bürgerlichem Recht (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) - unerheblich, ob der Berechtigte von seinem Anspruch Kenntnis hatte, ihn hätte kennen müssen und ob er die Rechtsverfolgung verschuldet oder unverschuldet unterlassen hat (Rolfs in: Hauck/Noftz, SGB I, Stand 07/2017, § 45 Rn. 18; Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 10.09.2018 - 2 A 161/18 - juris Rn. 41; a.A.: LSG Hamburg, Urteil vom 21.01.2016 - L 1 KR 46/15 - juris Rn. 33).
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