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   OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15   

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https://dejure.org/2015,16014
OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15 (https://dejure.org/2015,16014)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.05.2015 - 4 WF 52/15 (https://dejure.org/2015,16014)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 4 WF 52/15 (https://dejure.org/2015,16014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    EGBGB Art. 14 I Nr. 1, 15 I, BGB § 1378 I, türk. IPRG Art. 15, türk. ZGB Art. 219 ff., FamFG §§ 58, 119 II, ZPO §§ 567, 916, 917, 920 II, 294
    Familienrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Artt. 14 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1; BGB § 1378 Abs. 1; türk. IPRG Art. 15; türk. ZGB Artt. 219 ff.; FamFG §§ 58, 119 Abs. 2; ZPO §§ 576, 916, 917, 920 Abs. 2, 294
    Sicherbarkeit eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch dinglichen Arrest; Anwendung türkischen und deutschen Rechts bei der Vermögensauseinandersetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch dinglichen Arrest; Maßgebliches Güterrecht bei Eheschließung türkischer Staatsangehöriger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch dinglichen Arrest

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sicherbarkeit eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs mittels dinglichen Arrests

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sicherbarkeit eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs mittels dinglichen Arrests

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 129
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 28.03.2013 - 18 UF 72/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung des

    Auszug aus OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15
    Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei es einen gerichtlichen Beurteilungsspielraum gibt (OLG Schleswig, MDR 2014, 1289; KG, FamRZ 2014, 148).

    Die Umsetzung von Vermögenswerten in Geld ist ein Arrestgrund, wenn die Gefahr besteht, dass der Schuldner das Geld beiseite schafft (KG, FamRZ 2014, 148).

    Um die Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung bzw. Erschwerung zu begründen, muss zumindest glaubhaft sein, dass eine ungünstige nicht unerhebliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners bevorsteht (KG, FamRZ 2014, 148).

  • OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Arrests zur Sicherung eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15
    Hierbei handelt es sich um einen Anspruch, der nach allgemeiner Auffassung (vgl. u.a. OLG Celle, FamRZ 2015, 160; OLG Brandenburg, a.a.O.) mittels eines dinglichen Arrestes sicherbar ist.

    Als Arrestgründe kommen insbesondere in Betracht der Verdacht der Veräußerung von erheblichen Vermögenswerten, insbesondere des einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes, ihre Verschiebung ins Ausland, die Verschleierung ihres Verbleibs, die Aufgabe des Wohnsitzes sowie ein beabsichtigter Wegzug ins Ausland (vergleiche OLG Hamm, FamRZ 2012, 579; OLG Celle, FamRZ 2015, 160).

  • OLG Schleswig, 10.06.2014 - 5 W 24/14

    Arrestgrund, Besorgnis, Insolvenzrisiko, Beurteilungsspielraum, strafbares

    Auszug aus OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15
    Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei es einen gerichtlichen Beurteilungsspielraum gibt (OLG Schleswig, MDR 2014, 1289; KG, FamRZ 2014, 148).
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15
    Das Amtsgericht - Familiengericht - Bremerhaven hat in dem angefochtenen Beschluss zu Recht bemängelt, dass der Vortrag des Antragstellers nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sei, da seine eidesstattliche Versicherung keine eigenständige Sachdarstellung enthielt (vgl. BGH, NJW 1988, 2045).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.1996 - 2 UF 140/96

    Sicherung eines zukünftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest; Schutz des

    Auszug aus OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15
    Eine derartige Besorgnis hinsichtlich künftiger Vollstreckung kann insbesondere durch die Veräußerung vorhandener Vermögenswerte entstehen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 622).
  • OLG Brandenburg, 24.11.2014 - 9 WF 289/14
    Auszug aus OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15
    Der Senat geht - ebenso wie das Amtsgericht Bremerhaven - davon aus, dass der Verweis des § 119 Abs. 2 FamFG die in der ZPO vorgesehenen Rechtsmittel mitumfasst, weshalb hier die §§ 567 ff. ZPO und nicht die §§ 58 ff. FamFG anzuwenden sind (vgl. auch OLG Brandenburg, NZFam 2015, 373 m. Anm. Obermann).
  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    2014, 148, Rn. 16; OLG Bremen FamRZ 2016, 129, Rn. 23; Stein/Jonas-Grunsky a.a.O., Rn. 6 und MK-Drescher a.a.O., Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2018 - 8 UF 86/17

    Anspruch gegen Ehemann auf Herausgabe von Hochzeits-Gold-Geschenken aus

    IPR bei der Auseinandersetzung über das bewegliche sowie das in der Türkei belegene unbewegliche Vermögen türkisches Güterrecht und hinsichtlich des in Deutschland belegenen unbeweglichen Vermögens (aufgrund einer diesbezüglichen Rückverweisung des türkischen Internationalen Privatrechts) deutsches Recht anzuwenden (vgl. Hanseatisches OLG, Beschluss v. 07.05.2015, 4 WF 52/15 - juris Rn. 8, 9).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23

    Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Dinglicher

    Ein rechtmäßiges Verhalten kann ausreichen, sofern es nur die künftige Vollstreckung gefährdet (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15 -, Rn. 23, juris).

    Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei es einen gerichtlichen Beurteilungsspielraum gibt (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15 -, Rn. 23, juris).

    Um die Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung bzw. Erschwerung zu begründen, muss zumindest glaubhaft sein, dass eine ungünstige nicht unerhebliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners bevorsteht (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15 -, Rn. 23, juris; KG Berlin, Beschluss vom 28. März 2013 - 18 UF 72/13 -, Rn. 16, juris).

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2018 - 14 W 113/16

    Erbscheinsverfahren: Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegattens nach der

    (2) Trotz seiner Anwendbarkeit von Art. 15 Abs. 2 TIPRG auf den vorliegenden Fall führt dies nicht zur Anwendbarkeit von § 1371 Abs. 1 BGB, denn die Norm enthält keine Verweisung auf § 1371 Abs. 1 BGB (so i. Erg. ohne Einholung eines Rechtsgutachtens auch OLG Köln a. a. O.; a. A., ebenfalls ohne Einholung eines Rechtsgutachtens, für den Fall des Zugewinnausgleichs im Rahmen eines Scheidungsverfahrens von Eheleuten türkischer Abstammung OLG Bremen, Beschl. v. 07.05.2015 - 4 WF 52/15 -).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2022 - 17 UF 198/21
    Ebenso haben das OLG Köln, Beschluss v. 21.07.2020, Az. 25 WF 149/20 in juris, und das OLG Bremen, NJOZ 2015, 1953 entschieden.
  • KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22

    Verfahrenskostenhilfe bei Anwendung ausländischen Sachrechts; Zustimmung zur

    1700 ff.; a.A. noch OLG Bremen, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15, FamRZ 2016, 129, sowie das deutsche Schrifttum, etwa Hausmann, in: Hausmann/Odersky, Internationales Privatrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 3. Auflage 2017, § 9 Rn. 52).".
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