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   OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - VI-U (Kart) 8/19   

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OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - VI-U (Kart) 8/19 (https://dejure.org/2021,5181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2021 - VI-U (Kart) 8/19 (https://dejure.org/2021,5181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - VI-U (Kart) 8/19 (https://dejure.org/2021,5181)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    Die Entscheidung ist im Übrigen in diesem Punkt durch das nachfolgende BGH-Urteil vom 28.1.2020 (KZR 24/17 - Schienenkartell II ) überholt.

    Bleibt offen, ob das Preiskartell für HDF-Platten überhaupt zu erhöhten Preisen im Markt geführt hat, lässt sich die für den Erlass eines Grundurteils notwendige Feststellung, dass der Klägerin mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Vermögensschaden in irgendeiner Höhe entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.1.2020 Rn. 28, KZR 24/17), nicht treffen.

    Dieser Gesichtspunkt spielt erst bei der haftungsausfüllenden Kausalität eine Rolle, für die das Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO gilt (zu Allem: BGH, Urteil vom 28.1.2020, KZR 24/17 - Schienenkartell II ).

    (a) Dass die Vorschrift auf Schadensersatzansprüche Anwendung findet, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Juli 2005 entstanden und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, ist in der Rechtsprechung geklärt (BGH, Urteil vom 28.1.2020, KZR 24/17 ; ebenso schon Senat, Urteil vom 29. Januar 2014, VI-U (Kart) 7/13 ; Urteil vom 18. Februar 2015, VI-U (Kart) 3/14 ).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    (1) Die Beklagte, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung trägt (vgl. BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWi ), hat für die behauptete Weitergabe der Kartellpreise an ihre Abnehmer keinen Beweis angetreten, obschon die Klägerin der Behauptung einer vollständigen Kostenabwälzung in prozessual erheblicher Weise entgegen getreten ist.

    Eine Vorteilsausgleichung kommt in Betracht, wenn der Abnehmer seinen Kartellschaden schon allein aufgrund eines kartellbedingt gestiegenen Preisniveaus auf dem Anschlussmarkt auf seine Kunden abwälzen kann (zu Allem: BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWi ).

    Um die Effizienz des Kartelldeliktsrechts nicht zu gefährden, werden Erleichterungen bei der Darlegungslast zugunsten der Kartellteilnehmer nur zurückhaltend erwogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWi ).

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    bb) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2018 (KZR 26/17 - Schienenkartell ) ändert mit seinen Erwägungen zur Kartellbetroffenheit an diesem Befund nichts.

    Vielmehr genügt es, dass dem Vertreter durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, dass er also die juristische Person auf diese Weise repräsentiert (BGH, Urteil vom 11.12.2018, KZR 26/17; BGH, Urteil vom 28.6.2016 Rn. 13, VI ZR 536/15 unter Hinweis auf BGHZ 49, 19, 21 m.w.N.).

    Droht in derartigen Fällen eine Verjährung der Ersatzansprüche aus einem Kartellverstoß vor dem 1. Juli 2005, kann die Erhebung einer positiven Feststellungsklage zulässig sein, um die Klageforderung gegen die drohende Verjährung zu sichern, ohne das Ergebnis eines zeit- und kostenaufwändigen Gutachtens abzuwarten (BGH, Urteil vom 11.12.2018, KZR 26/17).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    (1) Nach der genannten Vorschrift, die für alle juristischen Personen - und damit auch für die GmbH (BGH, Urteil vom 28.6.2016 Rn. 13, VI ZR 536/15 ) - gilt, ist eine juristische Person für den Schaden verantwortlich, den ein verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.

    Vielmehr genügt es, dass dem Vertreter durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, dass er also die juristische Person auf diese Weise repräsentiert (BGH, Urteil vom 11.12.2018, KZR 26/17; BGH, Urteil vom 28.6.2016 Rn. 13, VI ZR 536/15 unter Hinweis auf BGHZ 49, 19, 21 m.w.N.).

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (BFH, Urteile vom 7.8.2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 20.8.2008 I R 19/07, BFHE 222, 494, BStBl II 2011, 60 m.w.N.).

    Die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung setzt zusätzlich voraus, dass die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung hat, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH, Urteil vom 7.8.2002, I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    In rechtlicher Hinsicht ist eine frühe Klageerhebung für den Beginn der Verjährungsfrist bedeutungslos (siehe BVerwG, Urteil vom 30.6.2011, 3 C 30/10).

    Die §§ 203 ff. BGB - und somit auch die Verjährungshemmung durch Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO - gelten nämlich für alle in § 199 BGB genannten Verjährungsfristen, mithin auch für diejenige des § 199 Abs. 4 BGB (BVerwG, Urteil vom 30.6.2011, 3 C 30/10; Senat, Urteil vom 23.1.2019, VI - U(Kart) 18/17; OLG München, Urteil vom 11.4.2018, 7 U 1972/17; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.5.2014, 4 U 230/14; OLG Nürnberg, Urteil vom 4.4.2017, 14 U 612/15; Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Aufl. 2021, § 199 Rn. 42).

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 162/01

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    Bei einer solchen einheitlichen, aus mehreren Einzelposten errechneten Schadensersatzforderung kann die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach festgestellt werden und dem Betragsverfahren die Prüfung vorbehalten werden, ob und inwieweit die einzelnen Schadenspositionen auf die schadenstiftende Handlung zurückzuführen sind; insoweit handelt es sich um Fragen der haftungsausfüllenden Kausalität (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2013, VII ZR 4/12, Rn. 30 bei juris; Urteil vom 29.01.2004, I ZR 162/01, Rn. 10 bei juris; Urteil vom 12.07.1989, VIII ZR 286/88, Rn. 11 bei juris; Urteil vom 11.01.1974, I ZR 89/72, Rn. 13 bei juris).

    Insbesondere wäre das Landgericht auch nicht verpflichtet gewesen, die Klage teilweise abzuweisen, wenn es denn bereits jetzt davon ausgegangen wäre, dass einzelne dieser Schadenspositionen, d.h. die mit einer oder mehreren bestimmten Krankenkassen entgangenen Gewinne, ganz oder teilweise nicht schlüssig dargelegt oder aus Rechtsgründen unbegründet seien (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2004, I ZR 162/01, Rn. 10 bei juris).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    cc) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.9.2020 (KZR 4/19 - Schienenkartell V ) gibt im Streitfall ebenso wenig Veranlassung, nicht nur über den Grund, sondern zugleich auch über die Höhe des eingeklagten Kartellschadensersatzanspruchs zu befinden.

    (2) Der Standpunkt, den der Bundesgerichtshof wenige Monate später in seinem Urteil vom 23.9.2020 (KZR 4/19 - Schienenkartell V ) eingenommen hat, ist mit alledem nicht vereinbar.

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsfrage erst mit Urteil vom 12. Juni 2018 (KZR 56/16) beantwortet.
  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    Den verjährungshemmenden Tatbeständen des § 204 BGB liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass der Gläubiger durch aktives Betreiben seines Anspruchs seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass der Schuldner gewarnt wird und sich auf eine Inanspruchnahme noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist einstellen muss (BGH, Urteil vom 3.5.2016, II ZR 311/14 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

  • FG Münster, 07.12.2016 - 13 K 4037/13

    Verminderung der zugerechneten verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA);

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 84/17

    Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB bei der Bestimmung des Klagebegehrens und bei der

  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17

    Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Auskunftsanspruch des Darlehensnehmers über die von der Bank konkret gezogenen

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Schienenkartell III

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12

    Zum Steilküstenabbruch auf Rügen

  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - U (Kart) 7/13

    Ansprüche eines regionalen Telekommunikationsfestnetzbetreibers gegen die

  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

  • BFH, 20.08.2008 - I R 19/07

    Eigenkapitalersatzrechtliche Erstattungsverpflichtungen gegenüber

  • OLG Nürnberg, 04.04.2017 - 14 U 612/15

    Kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Bearbeitungsgebühren im Rahmen einer

  • OLG München, 11.04.2018 - 7 U 1972/17

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
  • BGH, 11.01.1974 - I ZR 89/72

    Anspruch des Frachtführers auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem

  • LG Hannover, 16.02.2017 - 25 O 28/13
  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV

  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 51/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines abgeschwächten und eines uneingeschränkten

  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 25/90

    Inhalt eines erlaubten In-sich-Geschäfts

  • OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18

    Fortbestehendes Feststellungsinteresse; Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts

    Daher war die Erhebung der Feststellungsklage statt der Leistungsklage insgesamt zulässig, auch wenn Ansprüche aus einem Kartellverstoß geltend gemacht werden, der lediglich teilweise in die Zeit vor dem Inkrafttreten des § 33 Abs. 5 GWB 2005 am 1. Juli 2005 fällt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.2.2021 - VI- U (Kart) 8/19 - HDF-Platten Rn. 165).
  • LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19

    electronic-cash-System - Ermessen des Gerichts bei der Bemessung der

    (5.) Die Vorschrift bewirkt nicht nur in Bezug auf diejenigen Kartelltäter eine Hemmung der Verjährung, gegen die sich das kartellrechtliche Verfahren richtet, sondern gegenüber allen aus dem verfahrensgegenständlichen Kartell gesamtschuldnerisch haftenden Unternehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2021 - VI-U (Kart) 8/19 - juris, 5. LS und Rn. 156; Makatsch/Mir, in: MüKo Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 33h GWB Rn. 67; Franck, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl. 2020, § 33h GWB Rn. 34).
  • BGH, 13.04.2021 - KZR 42/19

    Kartellschadensersatz: Grundurteil über Ansprüche aus mehreren

    Daran ändert es (entgegen OLG Düsseldorf, NZKart 2021, 185, 186 f.) nichts, dass den Rechtsgrund der Ansprüche - ebenso wie entsprechender Ansprüche anderer Geschädigter - bereits die Grundabsprache bildet, für deren Schadensfolgen die hieran beteiligten Unternehmen gesamtschuldnerisch einstehen müssen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, WuW 2020, 595 Rn. 30 ff. - Schienenkartell III).
  • LG Düsseldorf, 10.12.2021 - 37 O 66/20
    Die Frage der Vorteilsausgleichung kann für die Entscheidung über den Feststellungsantrag dahinstehen, weil nicht schon auf erste Sicht und ohne eine aufwändige Sachverhaltsaufklärung festzustellen ist, dass der eingeklagte Kartellschaden in voller Höhe weitergegeben worden ist (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2021, 6271 Rn. 110 und NZKart 2018, 577, 581 jeweils für den vergleichbaren Fall der Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils).
  • BGH, 13.04.2021 - KZR 40/19

    Kartellschadensersatz im sog. Kölner Fall vergaberechtswidriger Preisabsprachen

    Daran ändert es (entgegen OLG Düsseldorf, NZKart 2021, 185, 186 f.) nichts, dass den Rechtsgrund der Ansprüche - ebenso wie entsprechender Ansprüche anderer Geschädigter - bereits die Grundabsprache bildet, für deren Schadensfolgen die hieran beteiligten Unternehmen gesamtschuldnerisch einstehen müssen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, WuW 2020, 595 Rn. 30 ff. - Schienenkartell III).
  • BGH, 13.04.2021 - KZR 41/19

    Inanspruchnahme auf Ersatz kartellbedingten Schadens aufgrund fehlerhaftenr

    An der Selbständigkeit der materiell-rechtlichen Ansprüche ändert es (entgegen OLG Düsseldorf, NZKart 2021, 185, 186 f.) nichts, dass den Rechtsgrund der Ansprüche - ebenso wie entsprechender Ansprüche anderer Geschädigter - bereits die Grundabsprache bildet, für deren Schadensfolgen die hieran beteiligten Unternehmen gesamtschuldnerisch einstehen müssen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, WuW 2020, 595 Rn. 30 ff. - Schienenkartell III).
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