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   OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - VI-U (Kart) 9/06   

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OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - VI-U (Kart) 9/06 (https://dejure.org/2008,20298)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 9/06 (https://dejure.org/2008,20298)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - VI-U (Kart) 9/06 (https://dejure.org/2008,20298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkretisierung der Höhe des Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten durch § 12 TKG a.F. als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB; Auslegung des § 12 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) a.F. im Lichte des § 249 Abs. 3 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ...

  • Judicialis

    TKG § 12 a. F.; ; TKG § ... 12 Abs. 1 a. F.; ; TKG § 12 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; TKG § 12 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 134; ; BGB § 246; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 289; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; BGB § 818; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; VwVfG § 35; ; ZPO § 531 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsersatzanspruch: Nichtigkeit einer vertraglichen Entgeltabrede wegen des Verstoßes gegen § 12 TKG a.F.; zur Auslegung des § 12 TKG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - U (Kart) 31/06

    Bestimmung des angemessenen Entgeltes gemäß § 12 Abs. 2 TKG a. F. für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Die Preisvereinbarung ist hinsichtlich dieser Daten nicht an den Kosten der effizienten Bereitstellung orientiert, weil die Beklagte in das Entgelt die jährlichen Kosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Datenbank DaRed sowie die Kosten für die Pflege des Datenbestandes einbezogen und darüber hinaus die Höhe des zu zahlenden Entgelts von der Nutzungshäufigkeit d.h. der Anzahl der Anrufe bzw. Zugriffe, abhängig gemacht hat (Senat, Urteile vom 13.06.2007, VI - U (Kart) 4/02; vom 02.05.2007, VI - U (Kart) 31/06; vom 15.11.2006, VI - U (Kart) 1/06; Urteil des 2. Kartellsenats vom 27.06.2007, VI - 2 U (Kart) 9/05).

    Der Beschluss ist auch der Beklagten aus dem beim Senat geführten, rechtlich parallel gelagerten Rechtsstreit VI - U (Kart) 31/06 bekannt.

    Auf ihn hat der Senat überdies in seinen gegen die Beklagten ergangenen Urteilen vom 15.11.2006, VI - U (Kart) 1/06, Umdruck S. 13, vom 02.05.2007, VI - U (Kart) 31/06, Umdruck S. 15 und vom 20.06.2007, VI - U (Kart) 4/02, Umdruck S. 19, abgestellt.

  • BGH, 11.07.2006 - KZR 29/05

    Suchmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Eine richtlinienkonforme Auslegung des Begriffes "angemessenes Entgelt" kommt vielmehr zu dem Ergebnis, dass gegenüber sämtlichen Telefonauskunftbetreibern nur die Kosten der effizienten Bereitstellung umgelegt werden dürfen (so auch Gärtner TMR 2002, 48; Maier K&R 2005, 362, 365; Wilms MMR 2006, 74, 77; offen gelassen BGH Urteil v. 11. Juli 2006, KZR 29/05, vgl. auch Senatsrechtsprechung a. a. O.).

    Die gesetzliche Verpflichtung, die Daten in kundengerechter Form zugänglich zu machen, ist schon dann erfüllt, wenn die Daten dem nachfragenden Interessenten so überlassen werden, dass sie ohne Schwierigkeiten in eine eigene Datenbank übernommen und weiterverarbeitet werden können (BGH Urteil vom 11.07.2006, Az.: KZR 29/05, Umdruck Seite 8 m.w.Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - U (Kart) 1/06

    Nichtigkeit der entgeltlichen Überlassung der Teilnehmerdaten von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Die Preisvereinbarung ist hinsichtlich dieser Daten nicht an den Kosten der effizienten Bereitstellung orientiert, weil die Beklagte in das Entgelt die jährlichen Kosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Datenbank DaRed sowie die Kosten für die Pflege des Datenbestandes einbezogen und darüber hinaus die Höhe des zu zahlenden Entgelts von der Nutzungshäufigkeit d.h. der Anzahl der Anrufe bzw. Zugriffe, abhängig gemacht hat (Senat, Urteile vom 13.06.2007, VI - U (Kart) 4/02; vom 02.05.2007, VI - U (Kart) 31/06; vom 15.11.2006, VI - U (Kart) 1/06; Urteil des 2. Kartellsenats vom 27.06.2007, VI - 2 U (Kart) 9/05).

    Auf ihn hat der Senat überdies in seinen gegen die Beklagten ergangenen Urteilen vom 15.11.2006, VI - U (Kart) 1/06, Umdruck S. 13, vom 02.05.2007, VI - U (Kart) 31/06, Umdruck S. 15 und vom 20.06.2007, VI - U (Kart) 4/02, Umdruck S. 19, abgestellt.

  • BGH, 14.11.1963 - III ZR 141/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Zwar ist die Nutzung von Geld in der Regel in Form von Zinsen zu gewähren (Palandt-Sparu, BGB. 66. Aufl., § 818, RdNr. 10 m.w.Nachw.), der Zins ist insoweit jedoch lediglich ein Berechnungsmodus, eine besondere Art der Entschädigungsbemessung für die entgangenen abstrakten Nutzungen (vgl. BGH, NJW 1964, 294; OLG Hamm, WM 1988, 144ff. OLG Frankfurt, ZIP 1997, 1740fff.).
  • OLG Frankfurt, 12.06.1997 - 16 U 120/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Zwar ist die Nutzung von Geld in der Regel in Form von Zinsen zu gewähren (Palandt-Sparu, BGB. 66. Aufl., § 818, RdNr. 10 m.w.Nachw.), der Zins ist insoweit jedoch lediglich ein Berechnungsmodus, eine besondere Art der Entschädigungsbemessung für die entgangenen abstrakten Nutzungen (vgl. BGH, NJW 1964, 294; OLG Hamm, WM 1988, 144ff. OLG Frankfurt, ZIP 1997, 1740fff.).
  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Für den Wert der gezogenen Nutzungen ist zu vermuten, dass er mindestens dem marktüblichen Preis für die Überlassung von Fremdkapital entspricht (vgl. BGH NJW 1997, 933, 936).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 24/87

    Begriff der Erfüllung; Schweigen eines nicht termingeschäftsfähigen Kunden auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Zwar ist die Nutzung von Geld in der Regel in Form von Zinsen zu gewähren (Palandt-Sparu, BGB. 66. Aufl., § 818, RdNr. 10 m.w.Nachw.), der Zins ist insoweit jedoch lediglich ein Berechnungsmodus, eine besondere Art der Entschädigungsbemessung für die entgangenen abstrakten Nutzungen (vgl. BGH, NJW 1964, 294; OLG Hamm, WM 1988, 144ff. OLG Frankfurt, ZIP 1997, 1740fff.).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05

    Zur wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigung auf dem Markt des Betriebs von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Die Preisvereinbarung ist hinsichtlich dieser Daten nicht an den Kosten der effizienten Bereitstellung orientiert, weil die Beklagte in das Entgelt die jährlichen Kosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Datenbank DaRed sowie die Kosten für die Pflege des Datenbestandes einbezogen und darüber hinaus die Höhe des zu zahlenden Entgelts von der Nutzungshäufigkeit d.h. der Anzahl der Anrufe bzw. Zugriffe, abhängig gemacht hat (Senat, Urteile vom 13.06.2007, VI - U (Kart) 4/02; vom 02.05.2007, VI - U (Kart) 31/06; vom 15.11.2006, VI - U (Kart) 1/06; Urteil des 2. Kartellsenats vom 27.06.2007, VI - 2 U (Kart) 9/05).
  • BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97

    Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Der gerichtlichen Nachprüfung sind nur dann Grenzen gesetzt, wenn die Höhe des Entgelts unmittelbar durch Verwaltungsakt festgesetzt worden ist (BGH NJW 1979, 597 f.) oder die Entgeltbestimmung unter einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt mit der gesetzlich angeordneten Folge steht, dass Verträge mit Preisvereinbarungen, die von den genehmigten Tarifen abweichen, nicht wirksam sind (BGH NJW 1998, 3188, 3192).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 9/06
    Der gerichtlichen Nachprüfung sind nur dann Grenzen gesetzt, wenn die Höhe des Entgelts unmittelbar durch Verwaltungsakt festgesetzt worden ist (BGH NJW 1979, 597 f.) oder die Entgeltbestimmung unter einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt mit der gesetzlich angeordneten Folge steht, dass Verträge mit Preisvereinbarungen, die von den genehmigten Tarifen abweichen, nicht wirksam sind (BGH NJW 1998, 3188, 3192).
  • EuGH, 25.11.2004 - C-109/03

    KPN Telecom - Telekommunikation - Richtlinie 98/10/EG - Offener Netzzugang für

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