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   OLG Düsseldorf, 23.07.2020 - I-16 U 99/20   

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OLG Düsseldorf, 23.07.2020 - I-16 U 99/20 (https://dejure.org/2020,20087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2020 - I-16 U 99/20 (https://dejure.org/2020,20087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - I-16 U 99/20 (https://dejure.org/2020,20087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • dgfr.de

    Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten / Erstattungsfähigkeit / Flugstornierungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    RightNow darf vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1310
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • AG Düsseldorf, 28.02.2023 - 30 C 69/22

    Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten; Verzug; Fluggast; Erforderlichkeit;

    Zur Frage der Einforderbarkeit außergerichtlicher Gebühren gegenüber dem Schädiger auch ohne Berechnung nach § 10 RVG gegenüber dem Mandanten wird auf BGH U. v. 22.03.2011 - VI ZR 63/10 (=NJW 2011, 2509) dort Rz 18 hingewiesen, wonach eine Berechnung gegenüber dem Schädiger noch in der Klageschrift ausreichend ist, wenn von diesem Freistellung verlangt wird (so auch OLG München, Urt. v. 23.5.2014 - 10 U 5007/13; Arz NJW 2019, 1858; AG Düsseldorf Urt. v. 14.12.2022 - 37 C 141/22, BeckRS 2022, 41054, beck-online; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2020 - 16 U 99/20).

    Eine endgültige Erfüllungsverweigerung kann indes angenommen werden, wenn aufgrund der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen erscheint, dass ein Versuch einer außergerichtlichen Regulierung des Anspruchs mithilfe eines Rechtsanwalts Erfolg haben kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.7.2020 - I-16 U 99/20, NJW-RR 2020, S. 1310 f. Rz. 17).

    Insbesondere fehlt es an einer Erforderlichkeit erst, wenn ausgeschlossen erscheint, dass ein Versuch der außergerichtlichen Erledigung Erfolg haben kann, was insbesondere dann nicht angenommen werden kann, wenn der Schuldner auf außergerichtliche Mahnungen schweigt, also keinerlei Reaktion auf die konkrete Forderung gezeigt hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.7.2020 - I-16 U 99/20, NJW-RR 2020, S. 1310 f. Rz. 17; Urteil vom 17.9.2015 - IX ZR 280/14, NJW 2015, S. 3793, 3794 Rz. 8 f., 11).

  • LG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 24 S 79/22
    Wie im Falle des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB sind Rechtsverfolgungskosten dann als adäquat verursachter Schaden bzw., wie hier behauptet, Verzugsfolge zu erstatten, wenn sie, nach Eintritt des Verzuges, aus Sicht des Forderungsgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 7.5.2015 - III ZR 304/14 = NJW 2015, 3782, 3784, Rz. 33; BGH, Urteil vom 08.11.1994 - VI ZR 3/94 = NJW 1995, 446; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.7.2020 - I-16 U 99/20 = NJW-RR 2020, 1310; Palandt/ Grüneberg, BGB-Kommentar, 80. Aufl. 2021, § 286 Rz. 45).

    Liegt Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor, hat der Schuldner die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder ist er zahlungsunwillig, können außergerichtliche Zahlungsaufforderungen durch einen Rechtsanwalt als nicht erfolgversprechend und damit als nicht zweckmäßig anzusehen sein (BGH, Beschluss vom 23.6.2022, VIII ZR 394/21 = BeckRS 2022, 22740 Rz. 27 f; BGH, Urteil vom 17.9.2015 - IX ZR 280/14 = BeckRS 2015, 18666 Rn. 11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.7.2020 - I-16 U 99/20 = NJW-RR 2020, 1310, Rz. 17).

    Dies gilt ebenfalls grundsätzlich, aus Sicht des Geschädigten, in einfach gelagerten Fällen (BGH, Urt. v. 29.10.2019, VI ZR 45/19 = NJW 2020, 144, 147 f., Rz. 21 m.w.N.; BGH, Urteil vom 6.5.2004 - I ZR 2/03 = NJW 2004, 2448) oder wenn aus anderen Gründen ein Erfolg ausgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.7.2020 - I-16 U 99/20 = NJW-RR 2020, 1310 Rz. 17).

    Dann kann der Gläubiger in der Regel nicht absehen, wie sich der Schuldner verhalten wird (BGH, Versäumnisurteil vom 12.9.2017 - X ZR 102/16 = NJW 2018, 1251) und kann seinem Begehren durch einen Rechtsanwalt Nachdruck verleihen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.7.2020 - I-16 U 99/20 = NJW-RR 2020, 1310, Rz. 16).

  • AG Düsseldorf, 14.12.2022 - 37 C 141/22

    Fluggastrechte; Information; vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten;

    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, ein messbarer Vermögensschaden entstehe erst mit Rechnungsstellung gemäß § 10 Abs. 1 RVG, weil erst dann die anwaltliche Forderung durchsetzbar sei (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.07.2020, 16 U 99/20, BeckRS 2020, 17095 Rn. 19), dürfte dies der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widersprechen (BGH NJW 2011, 2509 Rn. 18).

    Es bedurfte keiner sofortigen gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, denn auch bei Einschaltung eines Legal-Tech-Dienstleisters ist eine vorgerichtliche anwaltliche Geltendmachung der Forderung nicht von vornherein aussichtslos (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.07.2020, I-16 U 99/20, BeckRS 2020, 17095).

  • LG Wuppertal, 16.12.2021 - 9 S 147/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist aber eine Einschränkung dergestalt geboten, dass der Schädiger nur jene durch das Schadensereignis verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, die aus ex-ante-Sicht eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 17.09.2015, IX ZR 280/14, NJW 2015, 3793, Rn. 8 m.w.N., beckonline; so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2020, I-16 U 99/20, BeckRS 2020, 17095).
  • LG Memmingen, 28.09.2022 - 13 S 249/22

    Erstattung von im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Entgelte bei

    Diese Flugnebenkosten fallen nur an, wenn der Fluggast den Flugschein tatsächlich in Anspruch nimmt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2020, Az. I-16 U 99/20).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.08.2022 - 5 S 7978/20

    Kostenerstattung nach Flugstornierung

    Es kommt darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalls aus der Sicht des Geschädigten darstellt (vgl. BGH, Urteil v. 17.09.2015, Az.: IX ZR 280/14, Rn. 8; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.07.2020, Az. I-16 U 99/20).
  • AG Geldern, 15.10.2020 - 3 C 233/20
    Das erkennende Gericht schließt der für den hiesigen Bezirk maßgeblichen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf an, wonach die Durchsetzbarkeit der Forderung bei Honorarforderungen des Rechtsanwalts nach § 10 Abs. 1 RVG eine von dem Anwalt unterzeichnete und dem Auftraggeber mitgeteilte Rechnung voraussetzt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2020 - I-16 U 99/20).
  • AG Geldern, 12.10.2020 - 4 C 202/20
    Bei Honoraransprüchen des Rechtsanwalts setzt die Durchsetzbarkeit der Forderung nach § 10 Abs. 1 RVG eine von dem Anwalt unterzeichnete und dem Auftraggeber mitgeteilte Rechnung voraus (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2020 - I-16 U 99/20).
  • AG Geldern, 14.10.2020 - 31 C 94/20
    Bei Honoraransprüchen des Rechtsanwalts setzt die Durchsetzbarkeit der Forderung nach § 10 Abs. 1 RVG eine von dem Anwalt unterzeichnete und dem Auftraggeber mitgeteilte Rechnung voraus (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2020 - I-16 U 99/20).
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