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   OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09   

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https://dejure.org/2009,8763
OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09 (https://dejure.org/2009,8763)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.10.2009 - 2 Ws 509/09 (https://dejure.org/2009,8763)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 2 Ws 509/09 (https://dejure.org/2009,8763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 145a StGB; Art. 103 GG

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit von Weisungen zur Führungsaufsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 642
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 12.03.2008 - 2 Ws 125/08

    Maßregeln; Ermessen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09
    Die Einhaltung dieser bereits früher vom Senat (vgl. Beschluss vom 12. März 2008 - 2 Ws 125/08 -, NStZ-RR 2008, 326) als unzureichend beanstandeten Anordnung ist im Einzelfall nicht überprüfbar.
  • OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08

    Maßregeln; Ermessen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09
    Dabei liegt Rechtswidrigkeit einer Weisung unter anderem vor, wenn diese im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rechtsprechung; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; StV 2008, 317; Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner StPO, 52. Aufl., § 453 Rdnr. 12).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09
    Eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB, dass die Führungsaufsicht entfalle, hat Ausnahmecharakter; sie kommt in der Regel nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzuges Umstände eingetreten sind die eine Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt hätten, eine solche aber entweder aus Zeitgründen oder wegen fehlender Einwilligung des Verurteilten nicht (mehr) beschlossen werden konnte (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; std.
  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09
    Dabei liegt Rechtswidrigkeit einer Weisung unter anderem vor, wenn diese im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rechtsprechung; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; StV 2008, 317; Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner StPO, 52. Aufl., § 453 Rdnr. 12).
  • OLG Dresden, 05.06.2015 - 2 Ws 248/15

    Rechtliche Überprüfung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Wie der Senat wiederholt betont hat (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2009 [Az.: 2 Ws 509/09], Rdnr. 21, juris; Beschluss vom 27. März 2008 [Az.: 2 Ws 147/08], Rdnr. 8, juris) ) gebietet das grundlegende Rechtsstaatsprinzip, welches mit § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB einfachgesetzlich noch einmal klarstellend aufgenommen wurde, die Vorhersehbarkeit, Bestimmtheit und Klarheit von Regelungen gerade bei Maßnahmen im Bereich des Strafrechts.
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

    Erst die genaue Bestimmung gibt diesem Tatbestand, für den die Weisung die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die Kontur und gewährleisten so seine Vereinbarkeit mit Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 2 Ws 509/09 - juris, sowie Beschluss vom 27. März 2008 - Az.: 2 Ws 147/08 - juris).
  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 345/11

    Führungsaufsicht: Weisung des Wohnens in einer geschlossenen Therapieeinrichtung

    Der Verurteilte muss selbst zweifelsfrei erkennen können, was von ihm erwartet wird, wann er gegen eine Weisung nach Nr. 1 der Vorschrift verstößt und sich strafbar macht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 27.10.2009 - 2 Ws 509/09, BeckRS 2009, 88154; OLG Oldenburg, Beschl. v. 05.01.2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Jena, Beschl. v. 14.12.2009 - 1 Ws 416/09, NStZ-RR 2010, 189).
  • OLG Nürnberg, 21.01.2011 - 1 Ws 713/10

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Begründungspflicht wegen

    Abgesehen davon, dass die Adresse der Beratungsstelle fehlt, wird nicht hinreichend deutlich, wann genau und in welchem Turnus bzw. wie oft der Verurteilte Beratungstermine wahrzunehmen hat (vgl. OLG Dresden - 2 Ws 509/09 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2023 - 2 Ws 76/23

    Unbefristete Verlängerung einer Führungsaufsicht über gesetzliche Höchstdauer

    Gleichwohl hat der Senat vorliegend von einer Zurückverweisung abgesehen, weil die Ausgestaltung der Führungsaufsicht gemäß § 68 d StGB jederzeit angepasst werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. April 2010, Az.: 2 Ws 50/10 sowie vom 28. Oktober 2010, Az.: 2 Ws 186/10; OLG Dresden, Beschluss vom 27. Oktober 2009, Az.: 2 Ws 509/09, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Zulässigkeit von Weisung im Rahmen

    b) Schließlich hat aus dem gleichen Grund auch die Weisung Nr. 4.g) keinen Bestand (vgl. insoweit schon Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2009 - 2 Ws 509/09 -).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
    Erst die genaue Bestimmung gibt diesem Tatbestand, für den die Weisung die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die Kontur und gewährleisten so seine Vereinbarkeit mit Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 2 Ws 509/09 - juris, sowie Beschluss vom 27. März 2008 - Az.: 2 Ws 147/08 - juris).
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