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   OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16   

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https://dejure.org/2018,48854
OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16 (https://dejure.org/2018,48854)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.11.2018 - 20 W 80/16 (https://dejure.org/2018,48854)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. November 2018 - 20 W 80/16 (https://dejure.org/2018,48854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 393 FamFG, § 395 FamFG
    Amtslöschungsverfahren nach §§ 395, 393 FamFG. Zur Abgrenzung von Handelsrecht und öffentlich-rechtlichem Gewerberecht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtslöschungsverfahren nach §§ 395, 393 FamFG. Zur Abgrenzung von Handelsrecht und öffentlich-rechtlichem Gewerberecht.

  • Wolters Kluwer

    Amtslöschungsverfahren nach §§ 395, 393 FamFG. Zur Abgrenzung von Handelsrecht und öffentlich-rechtlichem Gewerberecht.

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 393 ; FamFG § 395
    Zulässigkeit der Amtslöschung des eingetragenen Unternehmensgegenstandes im Handelsregister nach rechtskräftiger Untersagung der Ausübung des Gewerbes

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Amtslöschung des Unternehmensgegenstands einer GmbH bei gewerberechtlicher Untersagung der Ausübung ihres konkret ausgeübten Gewerbes und jeder selbstständigen gewerblichen Tätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Amtslöschung des im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstandes einer GmbH bei Untersagung des ausgeübten Gewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Amtslöschungsverfahren nach §§ 395, 393 FamFG, Abgrenzung von Handelsrecht und öffentlich-rechtlichem Gewerberecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtslöschung eines eingetragenen Unternehmensgegenstandes

  • Jurion (Kurzinformation)

    Amtslöschung eines eingetragenen Unternehmensgegenstandes

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 357
  • ZIP 2019, 921
  • MDR 2019, 683
  • FGPrax 2019, 74
  • DB 2019, 1560
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2013 - 3 Wx 131/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16
    Abgrenzung zu OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.09.2013, Az. 3 Wx 131/13).

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 10.09.2013 (Az. 3 Wx 131/13, zitiert nach juris) in einem Amtslöschungsverfahren bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 395 Abs. 1 S. 1 FamFG ausgeführt hat, unrichtig sei die Eintragung einer Gesellschaft, der die zuständige Verwaltungsbehörde bestandskräftig verboten habe, unter dem einzigen eingetragenen Unternehmensgegenstand gewerbliche Tätigkeiten auszuführen, und es daher nicht zu beanstanden sei, dass das Registergericht den Umstand, dass das Handelsgewerbe infolge Gewerbeuntersagung unter dem eingetragenen Unternehmensgegenstand nicht betrieben werden dürfe, zu Recht zum Anlass und Gegenstand einer Löschungsankündigung gemacht habe, folgt der Senat dieser Rechtsansicht aus den zuvor dargestellten Gründen nicht.

  • KG, 19.04.2012 - 25 W 34/12

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung der Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16
    Maßgeblich ist dabei der tatsächliche oder satzungsgemäße Unternehmensgegenstand (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2012, Az. 25 W 34/12, zitiert nach juris).

    Darauf, dass sich das ausgesprochene Verbot nicht ausdrücklich auch auf die Tätigkeit als "Geschäftsführer einer GmbH" bezieht, kommt es dabei nicht an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2012, a.a.O.).

  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 535/17

    Führen eines Rechtsmittels zur teilweisen Aufhebung der Betreuung hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG, da im Hinblick auf den Teilerfolg der Beschwerde § 84 FamFG, wonach das Gericht die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen soll, der es eingelegt hat, nicht einschlägig ist (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2018, Az. XII ZB 535/17, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90

    Zurechnung des Handelns eines geschäftsunfähigen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16
    Mit Eintritt des entsprechenden Ausschlussgrundes endete das Amt des Beteiligten zu 2 als Geschäftsführer kraft Gesetzes von selbst, seine Eintragung im Handelsregister ist somit materiell unrichtig geworden und das Registergericht hat ihn somit von Amts wegen aus dem Handelsregister zu löschen, da es sich bei der Amtsfähigkeit eines Geschäftsführers um eine wesentliche Voraussetzung seiner Eintragung im Sinne von § 395 Absatz 1 Satz 1 FamFG handelt (vgl. u.a. auch Oberlandesgericht München, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 31 Wx 51/13, m.w.N.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2017, Az. 5 Wx 2/17, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Bundesgerichtshof Urteil vom 01.07.1991, Az. II ZR 292/90, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.07.2017 - II ZB 8/16

    Handelsregistersache: Prüfungsbefugnis des Registergerichts im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16
    Diese Entscheidung des Senats wird nunmehr durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.07.2017 (Az.: II ZB 8/16, zitiert nach juris) im Ergebnis bestätigt.
  • OLG Naumburg, 30.01.2017 - 5 Wx 2/17

    Handelsregistereintragung der GmbH: Amtsunfähigkeit und Amtslöschung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16
    Mit Eintritt des entsprechenden Ausschlussgrundes endete das Amt des Beteiligten zu 2 als Geschäftsführer kraft Gesetzes von selbst, seine Eintragung im Handelsregister ist somit materiell unrichtig geworden und das Registergericht hat ihn somit von Amts wegen aus dem Handelsregister zu löschen, da es sich bei der Amtsfähigkeit eines Geschäftsführers um eine wesentliche Voraussetzung seiner Eintragung im Sinne von § 395 Absatz 1 Satz 1 FamFG handelt (vgl. u.a. auch Oberlandesgericht München, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 31 Wx 51/13, m.w.N.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2017, Az. 5 Wx 2/17, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Bundesgerichtshof Urteil vom 01.07.1991, Az. II ZR 292/90, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2001 - 3 W 15/01

    Amtslöschung gesetzwidriger Eintragung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16
    Dabei ist die Amtslöschung trotz des stark eingeschränkten Prüfungsrechts des Registergerichts im Amtslöschungsverfahren nach § 395 FamFG auch im Falle einer wie hier auf § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2, 2. Alt. GmbHG beruhenden Inkompatibilität erforderlich, da erst mit der Amtslöschung diese im öffentlichen Interesse erlassene Vorschrift durchgesetzt werden kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch Oberlandesgericht München, a.a.O.; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.03.2001, Az. 3 W 15/01, zitiert nach juris) und außerdem erst mit der Amtslöschung ein fortbestehender Rechtsschein entfällt (§ 15 HGB).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1983 - 20 W 358/83

    Handelsrecht; Gewerberecht; Kaufmännisches Unternehmen; Behördliche Erlaubnis;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 15.08.1983 (Az.: 20 W 358/83, MDR 1984, 235 f) entschieden, dass weder die Löschung der Eintragung einer betroffenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Handwerksrolle noch die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb eine Voraussetzung der Eintragung in das Handelsregister ist und ihr Fehlen somit auch kein Grund für eine Löschung im Handelsregister sein kann.
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 33/20

    Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts

    aa) Die Amtslöschung im Falle des Fehlens einer persönlichen Voraussetzung für das Amt als Geschäftsführer nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Alt. 2 GmbHG ist regelmäßig erforderlich, da erst mit der Amtslöschung diese im öffentlichen Interesse erlassene Vorschrift durchgesetzt werden kann (OLG Zweibrücken, GmbHR 2001, 435; OLG München, ZIP 2011, 1669, 1670; OLG Karlsruhe, NZG 2014, 1238; OLG Frankfurt, ZIP 2019, 921, 924; Haußleiter/Schemmann, FamFG, 2. Aufl., § 395 Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - II ZB 18/19, ZIP 2020, 73 Rn. 10) und außerdem erst mit der Amtslöschung ein nach § 15 HGB fortbestehender Rechtsschein entfällt (OLG Frankfurt, ZIP 2019, 921, 924).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    § 6 Abs. 1 HGB erstreckt die für Kaufleute bestehenden Vorschriften auf Handelsgesellschaften, so dass es für die Kaufmannseigenschaft der Gesellschaft auf den tatsächlichen Gegenstand und Zuschnitt ihres Unternehmens nicht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2020 - I-3 Wx 133/19, 3 Wx 133/19 -, juris Rn. 15 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2018 - 20 W 80/16 -, juris Rn. 15).
  • KG, 08.07.2021 - 22 W 1039/20

    Handelsregistersache: Voraussetzungen der Löschung einer Eintragung als Mitglied

    Die Löschung einer Eintragung kommt bei rechtsbekundenden Eintragungen nur dann in Betracht, wenn die Eintragung (auch) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung unrichtig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2020 - 22 W 66/19 -, juris Rdn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2020 - I-27 W 21/20 -, juris Rdn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. November 2018 - 20 W 80/16 -, juris Rdn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. März 2017 - 8 W 103/16 -, juris Rdn. 11; Bork/Jacoby/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 395 Rdn. 8; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rdn. 13f.).
  • KG, 05.07.2021 - 22 W 1039/20

    Rechtsverhältnisse einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung

    Die Löschung einer Eintragung kommt bei rechtsbekundenden Eintragungen nur dann in Betracht, wenn die Eintragung (auch) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung unrichtig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2020 - 22 W 66/19 -, juris Rdn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2020 - I-27 W 21/20 -, juris Rdn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. November 2018 - 20 W 80/16 -, juris Rdn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. März 2017 - 8 W 103/16 -, juris Rdn. 11; Bork/Jacoby/Müther, FamFG , 3. Aufl., § 395 Rdn. 8; Keidel/Heinemann, FamFG , 20. Aufl., § 395 Rdn. 13f.).
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