Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.12.2007 - 5 U 99/07   

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https://dejure.org/2007,3876
OLG Hamburg, 05.12.2007 - 5 U 99/07 (https://dejure.org/2007,3876)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2007 - 5 U 99/07 (https://dejure.org/2007,3876)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 5 U 99/07 (https://dejure.org/2007,3876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 8, 4, 3 UWG; §§ 5, 3 EnVKV

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterlassungsansprüche konzernverbundener Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der unterbliebenen Angabe des Energieverbrauchs in der Werbung für Backöfen; Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes bei Bestehen eines Unterlassungstitels zugunsten eines konzernmäßig verbundenen Unternehmens

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; EnKV § 3; ; EnKV § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der unterbliebenen Angabe des Energieverbrauchs in der Werbung für Backöfen; Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes bei Bestehen eines Unterlassungstitels zugunsten eines konzernmäßig verbundenen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Rechtsmissbrauch bei erneuter Abmahnung durch Schwestergesellschaft

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    §§ 3, 4, 9 UWG; §§ 3, 5 EnKV; §§ 242, 259, 260 BGB
    Konzernverbundene Unternehmen - ortgesetzter Wettbewerbsverstoß - Nacheinander Erstreiten von Unterlassungstiteln gegen denselben Schuldner

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Erneuter Unterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr zulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch bei erneuter Abmahnung durch Schwestergesellschaft

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf man neben der Schwestergesellschaft abmahnen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 08.06.2006 - 3 W 99/06

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen die Pflicht zur Information über den

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2007 - 5 U 99/07
    Unstreitig habe eine Schwestergesellschaft der Klägerin, die M. M. KG Hamburg-Nedderfeld die Unterlassungsverfügung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 8.6.2006 (3 W 99/06) gegen sie, die Beklagte, erwirkt.

    Fraglich ist, ob diese Grundsätze auch dann anzuwenden sind, wenn eine Schwestergesellschaft der Klägerin eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Unterlassungsverfügung besitzt (hier: des OLG Hamburg wegen eines Wettbewerbsverstoßes der Beklagten vom 3.5.2006, 3 W 99/06), die Beklagte diese Verfügung mit Abschlusserklärung vom 30.6.2006 als endgültige Regelung anerkannt hat und die Klägerin wie auch die Schwestergesellschaft und die sonstigen konzernverbundenen Unternehmen in sämtlichen Wettbewerbsstreitigkeiten durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden.

    Insoweit verweist der Senat auf die in dem angegriffenen Urteil gegebene Begründung sowie auf den Inhalt des den Parteien bekannten Verfügungsbeschlusses des OLG Hamburg vom 8.6.2006 (3 W 99/06).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2007 - 5 U 99/07
    Der von der Beklagten erhobene Einwand des Rechtsmissbrauches betrifft die Zulässigkeit der hier vorliegenden Unterlassungsklage (vgl. BGH WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 2002, 980, 981 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfogung; BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE).

    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 - MEGA SALE).

    Als rechtsmissbräuchlich ist vom BGH in gleicher Weise aber auch angesehen worden, wenn ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl die streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 - MEGA SALE m.w.N.).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2007 - 5 U 99/07
    Der von der Beklagten erhobene Einwand des Rechtsmissbrauches betrifft die Zulässigkeit der hier vorliegenden Unterlassungsklage (vgl. BGH WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 2002, 980, 981 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfogung; BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE).

    In der Rechtsprechung des BGH ist als rechtsmissbräuchlich anerkannt worden, wenn miteinander konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden und die die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, auf der Aktivseite wegen eines Wettbewerbsverstoßes mehrfach Unterlassungsansprüche gegen den Schuldner gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2002, 980, 981 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfogung; BGH WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2007 - 5 U 99/07
    Hieran ändert auch nichts der Umstand, dass die konzernmäßig verbundenen Unternehmen im Falle einer zentralen Koordinierung der Rechtsverfolgung gesteigerten Rücksichtnahmepflichten ausgesetzt sind und die Möglichkeiten einer den Verletzer schonenden Verfahrenskonzentration auszunutzen haben (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2007 - 5 U 99/07
    Umgekehrt ist auch auf Seiten des Verletzers, der trotz der Abschlusserklärung das rechtsverletzende Verhalten erneut aufgenommen hat, kein schützenswertes Vertrauen bzw. Interesse mehr vorhanden, eine erneut auf Unterlassung lautende gerichtliche Unterlassung zu vermeiden (vgl. ähnlich für die vergleichbare Situation einer strafbewehrten Unterlassungserklärung BGH GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2007 - 5 U 99/07
    Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt des Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit bedarf es nicht (BGH GRUR 2000, 907, 911 - Filialleiterfehler).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2007 - 5 U 99/07
    In der Rechtsprechung des BGH ist als rechtsmissbräuchlich anerkannt worden, wenn miteinander konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden und die die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, auf der Aktivseite wegen eines Wettbewerbsverstoßes mehrfach Unterlassungsansprüche gegen den Schuldner gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2002, 980, 981 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfogung; BGH WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung).
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