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   OLG Hamm, 06.03.2014 - III-1 Ws 110/14   

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https://dejure.org/2014,5649
OLG Hamm, 06.03.2014 - III-1 Ws 110/14 (https://dejure.org/2014,5649)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2014 - III-1 Ws 110/14 (https://dejure.org/2014,5649)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2014 - III-1 Ws 110/14 (https://dejure.org/2014,5649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Verwerfung oder Zurückweisung eines Ablehnungsgesuch im Wiederaufnahmeverfahren

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 28 Abs. 2, §§ 359 ff
    Isolierte Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Verwerfung oder Zurückweisung eines Ablehnungsgesuch im Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08

    Wiederaufnahmeverfahren: Beschwerde gegen Wiederaufnahmeentscheidung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 Ws 110/14
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Vorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO (entsprechend der teilweise auch für das Strafvollstreckungsverfahren und das Strafvollzugsverfahren vertretenen Auffassungen) auch für das Wiederaufnahmeverfahren mit der Folge der Unzulässigkeit einer isolierten Anfechtung der ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Entscheidung entsprechende Geltung beanspruchen kann (so z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 1992 - 1 Ws 60/92 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 2 Ws 2/07 -, juris; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 372 Rn. 1 und 2; Scheuten in KK-StPO, 7. Aufl. 2013, § 28 Rn. 5), oder aber mangels einer dem Erkenntnisverfahren vergleichbaren Verfahrenskonstellation bzw. wegen Fehlens einer entsprechenden Regelungslücke eine analoge Anwendung der Vorschrift nicht in Betracht kommen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 1994 - 3 Ws 671/94 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. September 2008 - 1 Ws 27/08 -, juris; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2013; Frister/Deiters in SK-StPO, § 372 Rn.3).

    Die Prozesslage der Ablehnung erkennender Richter in einer nur für eine begrenzte Zeit zu unterbrechenden Hauptverhandlung, für welche die Ausnahmevorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO geschaffen wurde, ist derjenigen im ohne besonderen zeitlichen Druck durchzuführenden Wiederaufnahmeverfahren nicht vergleichbar (so zutreffend OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. September 2008 - 1 Ws 27/08 -, juris).

  • OLG Frankfurt, 18.01.2007 - 2 Ws 2/07

    Richterablehnung im Wiederaufnahmeverfahren: Anfechtbarkeit der Zurückweisung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 Ws 110/14
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Vorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO (entsprechend der teilweise auch für das Strafvollstreckungsverfahren und das Strafvollzugsverfahren vertretenen Auffassungen) auch für das Wiederaufnahmeverfahren mit der Folge der Unzulässigkeit einer isolierten Anfechtung der ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Entscheidung entsprechende Geltung beanspruchen kann (so z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 1992 - 1 Ws 60/92 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 2 Ws 2/07 -, juris; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 372 Rn. 1 und 2; Scheuten in KK-StPO, 7. Aufl. 2013, § 28 Rn. 5), oder aber mangels einer dem Erkenntnisverfahren vergleichbaren Verfahrenskonstellation bzw. wegen Fehlens einer entsprechenden Regelungslücke eine analoge Anwendung der Vorschrift nicht in Betracht kommen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 1994 - 3 Ws 671/94 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. September 2008 - 1 Ws 27/08 -, juris; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2013; Frister/Deiters in SK-StPO, § 372 Rn.3).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.1994 - 3 Ws 671/94
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 Ws 110/14
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Vorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO (entsprechend der teilweise auch für das Strafvollstreckungsverfahren und das Strafvollzugsverfahren vertretenen Auffassungen) auch für das Wiederaufnahmeverfahren mit der Folge der Unzulässigkeit einer isolierten Anfechtung der ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Entscheidung entsprechende Geltung beanspruchen kann (so z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 1992 - 1 Ws 60/92 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 2 Ws 2/07 -, juris; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 372 Rn. 1 und 2; Scheuten in KK-StPO, 7. Aufl. 2013, § 28 Rn. 5), oder aber mangels einer dem Erkenntnisverfahren vergleichbaren Verfahrenskonstellation bzw. wegen Fehlens einer entsprechenden Regelungslücke eine analoge Anwendung der Vorschrift nicht in Betracht kommen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 1994 - 3 Ws 671/94 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. September 2008 - 1 Ws 27/08 -, juris; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2013; Frister/Deiters in SK-StPO, § 372 Rn.3).
  • OLG Koblenz, 11.03.1992 - 1 Ws 60/92

    Wiederaufnahmeverfahren; Zulässigkeit der Beschwerde; Verwerfung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 Ws 110/14
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Vorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO (entsprechend der teilweise auch für das Strafvollstreckungsverfahren und das Strafvollzugsverfahren vertretenen Auffassungen) auch für das Wiederaufnahmeverfahren mit der Folge der Unzulässigkeit einer isolierten Anfechtung der ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Entscheidung entsprechende Geltung beanspruchen kann (so z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 1992 - 1 Ws 60/92 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 2 Ws 2/07 -, juris; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 372 Rn. 1 und 2; Scheuten in KK-StPO, 7. Aufl. 2013, § 28 Rn. 5), oder aber mangels einer dem Erkenntnisverfahren vergleichbaren Verfahrenskonstellation bzw. wegen Fehlens einer entsprechenden Regelungslücke eine analoge Anwendung der Vorschrift nicht in Betracht kommen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 1994 - 3 Ws 671/94 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. September 2008 - 1 Ws 27/08 -, juris; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2013; Frister/Deiters in SK-StPO, § 372 Rn.3).
  • OLG Bremen, 07.01.2019 - 1 Ws 116/18

    Zur analogen Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO im Straf- und

    Die vorstehend zitierte Auffassung ist allerdings nicht unwidersprochen geblieben und es haben sich mehrere Oberlandesgerichte auch gegen die Anwendbarkeit der Regelung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO außerhalb des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens ausgesprochen, namentlich in Bezug auf das Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 Ws 331/07, juris Rn. 8, NStZ 2009, 53; Beschluss vom 25.06.2009 - 2 Ws 172/09, juris Rn. 9, NStZ 2010, 715; OLG München, Beschluss vom 18.03.1988 - 2 Ws 87/88, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07, juris Rn. 6, NStZ-RR 2007, 222; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ws 479/07, juris Rn. 6) und ebenso in Bezug auf die weiteren Verfahrensarten wie Rehabilitationsverfahren (siehe OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12, juris Rn. 4, ZOV 2012, 199) und Wiederaufnahmeverfahren (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.1994 - 3 Ws 671/94, juris (Ls.), NStE Nr. 5 zu § 28 StPO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2008 - 1 Ws 27/08, juris Rn. 16, NStZ-RR 2008, 378; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 Ws 110/14, juris Rn. 8, NStZ-RR 2014, 215).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Erkenntnisprozess in den Verfahren nach den §§ 454, 463 StPO den Anforderungen an ein Urteil strukturell angenähert ist und dass zudem auch im Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren aufgrund gesetzlicher Fristen wie beispielsweise nach § 67e StGB ein Zeitdruck besteht (siehe OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.07.2012 - Ws 199- 201/12, juris Rn. 12, NStZ-RR 2013, 191 (Ls.); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 Ws 166/17, juris Rn. 17; Beschluss vom 03.11.2017 - 2 Ws 328/17, juris Rn. 12; spezifisch zu Vollzugssachen siehe KG Berlin, Beschluss vom 24.05.2018 - 2 Ws 83/18, juris Rn. 8, StRR 2018, Nr. 8, 4 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 30.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 46/05, juris Rn. 4, ZfStrVO 2005, 245; für eine Verengung der Zwecke des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO allein auf den Schutz der Hauptverhandlung im Erkenntnisverfahren dagegen OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 Ws 331/07, juris Rn. 9, NStZ 2009, 53; Beschluss vom 06.03.2014 - 1 Ws 110/14, juris Rn. 9, NStZ-RR 2014, 215; OLG München, Beschluss vom 18.03.1988 - 2 Ws 87/88, juris Rn. 7; MK-Conen/Tsambikakis, 1. Aufl., § 28 StPO Rn. 17).

    Soweit dem teilweise entgegengehalten wird, dass dem Verurteilten oder Betroffenen aber zumindest faktisch der Verlust einer Instanz droht, wenn in erster Instanz ein befangener Richter beteiligt war und sodann durch das Beschwerdegericht eine Entscheidung in der Sache getroffen wird, ohne dass der Verurteilte oder Betroffene zuvor die Möglichkeit hatte, gegen die sein Ablehnungsgesuch verwerfende oder zurückweisende Entscheidung ein Rechtsmittel zu erheben (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2008 - 1 Ws 27/08, juris Rn. 19, NStZ-RR 2008, 378; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 Ws 110/14, juris Rn. 16, NStZ-RR 2014, 215; Chlosta, NStZ 1987, 291, 292), überzeugt auch dies nicht: In Ausnahmefällen, etwa wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem nicht behebbaren Mangel leidet, kann das Beschwerdegericht in Abweichung von der Grundregel des § 309 Abs. 2 StPO anstelle einer eigenen Sachentscheidung auch eine Zurückverweisung vornehmen (allg. Meinung, siehe BGH, Beschluss vom 08.10.2012 - StB 9/12, juris Rn. 18, NStZ-RR 2013, 16; KG Berlin, Beschluss vom 18.04.2016 - 4 Ws 40/16, juris Rn. 20, StraFo 2016, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2002 - 4 Ws 222/02, juris Rn. 12, NJW 2002, 2963; KK-Zadeck, 7. Aufl., § 309 StPO Rn. 7; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 309 StPO Rn. 12 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 61. Aufl., § 309 StPO Rn. 7 f.).

    Auch wenn das Beschwerdegericht nicht in jedem Fall der Beteiligung eines befangenen Richters an der Ausgangsentscheidung verpflichtet ist, die Sache an die erste Instanz zurückzugeben (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 Ws 110/14, juris Rn. 16, NStZ-RR 2014, 215; Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 61. Aufl., § 309 StPO Rn. 8), besteht diese Möglichkeit jedoch in geeigneten Fällen (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2004 - 1 Ws 99/04, juris Rn. 3, NStZ 2005, 296; anders dagegen für den Fall eines von der ersten Instanz zwar fehlerhaft als unzulässig behandelten, in der Sache aber unbegründeten Ablehnungsgesuchs OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2017 - III-3 Ws 424/17, juris Rn. 20; vgl. auch zur Zurückverweisung bei Beteiligung eines ausgeschlossenen Richters OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2004 - juris Rn. 12, NStZ-RR 2004, 300; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.09.1965 - Ws 148/65, BeckRS 9998, 61848, NJW 1966, 167; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 309 StPO Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 61. Aufl., § 309 StPO Rn. 8; ebenso die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 21.12.1965 - Ws 247/65, BeckRS 9998, 61944, NJW 1966, 605; anders auch hier dagegen KK-Zadeck, 7. Aufl., § 309 StPO Rn. 7).

  • OLG Rostock, 23.06.2016 - 22 Ws_Reha 16/16

    Richterablehnung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren: Selbständige

    Der Senat hat dies für das Strafvollzugsverfahren bejaht (vgl. Senatsbeschluss v. 13.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 9/10; für das Strafvollstreckungsverfahren ebenso OLG Braunschweig, Beschl. v. 13.07.2012 - Ws 199-201/12; soweit ersichtlich zuletzt OLG Koblenz, Beschl. V. 29.10.2015 - 2 Ws 592/15; a.A.: OLG Hamm, Beschl. v. 06.03.2014 - 1 Ws 110/14; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ws 479/07, jeweils zit. nach juris).
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