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   OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98   

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OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98 (https://dejure.org/1998,3030)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.1998 - 27 U 6/98 (https://dejure.org/1998,3030)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - 27 U 6/98 (https://dejure.org/1998,3030)
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Öffentliche Verkehrsfläche auf gekauftem Grundstück

§ 119 Abs. 1, Abs. 2 BGB, §§ 459 ff BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Beurkundung bei Vorliegen eines Verstoßes gegen § 16 Abs. 2 und 3 Beurkundungsgesetz (BeurkG) bei Unterlassen der Feststellung mangelnder Sprachkunde eines Beteiligten in der Niederschrift durch den Notar; Vorliegen eines Rechtsmangels eines gekauften ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeurkG § 16 Abs. 2; BeurkG § 16 Abs. 3; BGB § 119; BGB § 123; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 325; BGB § 440; BGB § 812 ff.
    Anfechtung eines Kaufvertrags bei einem Rechtsmangel des Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 16 Abs. 2, Abs. 3
    Rechtsmangel bei Grundstückskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 243
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (BGH NJW 1980, 2461; NJW-RR 1988, 1290).

    Die Verletzung einer solchen Offenbarungspflicht ist im Rahmen des § 123 BGB erheblich (BGH NJW 1980, 2461).

    Vielmehr reicht das Bewußtsein aus, daß der Partner ohne die Täuschung die Willenserklärung möglicherweise nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgegeben hätte (BGH NJW 1974, 1506; 1980, 2461).

  • BGH, 27.04.1995 - VII ZR 218/94

    Zulässigkeit einer selbständigen Anschlussberufung - Einordnung der selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Dafür reicht es aus, wenn der Getäuschte Umstände dartut, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein konnten, und darlegt, daß die Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluß auf die Entschließung hat (BGH NJW 1995, 2362).

    Unter diesem rechtlichen Aspekt, dem gegenüber die Vorschriften des Anfechtungsrechts keine ausschließende Spezialregelung darstellen (BGH NJW 1995, 2362), macht sich der Verhandlungspartner schadensersatzpflichtig, wenn er eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt, die ihn trifft, soweit eine Aufklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung im Einzelfall erwartet werden darf.

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 76/92

    Anwaltliche Aufklärungspflicht vor Vergleichsabschluß

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Offenbarungspflichten kann in der Form beansprucht werden, daß der Vertrag, der bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht geschlossen worden wäre, rückgängig gemacht und eine bereits erbrachte Leistung erstattet wird (BGH NJW 1985, 1771; 1993, 1325, 2107).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Aufzuklären ist insbesondere über solche Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (BGH NJW 1985, 1771; 1993, 2107).
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Zwar ist eine Arglist ausgeschlossen, wenn - worauf sich die Beklagte beruft - der Auskunftspflichtige angenommen hat, der andere Teil sei bereits informiert (BGH NJW-RR 1996, 690; Palandt/Heinrichs, § 123 Rn. 5 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1998 - 8 S 159/98

    Örtliche Bauvorschrift über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Wegen des Bebauungsplans habe sie inzwischen ein Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim - 8 S 159/98 - eingeleitet.
  • BGH, 24.04.1974 - IV ZR 138/72

    § 1300 BGB. Gleichberechtigung

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Vielmehr reicht das Bewußtsein aus, daß der Partner ohne die Täuschung die Willenserklärung möglicherweise nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgegeben hätte (BGH NJW 1974, 1506; 1980, 2461).
  • BGH, 10.06.1988 - V ZR 125/87

    Arglistige Täuschung bei einem Grundstückskaufvertrag; grobe Fahrlässigkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (BGH NJW 1980, 2461; NJW-RR 1988, 1290).
  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Die Offenbarungspflicht würde zwar dann entfallen, wenn die Kläger schon anderweitig eindeutig in Kenntnis gesetzt worden wären (vgl. BGB NJW-RR 1988, 1291).
  • BGH, 18.11.1977 - V ZR 172/76

    § 419 BGB im Verhältnis des Übergebers zum Übernehmer

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98
    Beziehungen des Kaufgegenstands zur Umwelt sind in diesem Zusammenhang nur dann rechtserheblich, wenn sie in der Sache selbst ihren Grund haben, von ihr ausgehen und den Kaufgegenstand kennzeichnen oder näher beschreiben (BGH NJW 1978, 370).
  • BGH, 04.06.1982 - V ZR 81/81

    Rechtsfolgen der Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 310/18

    Scheidungsfolgenvereinbarung durch Urkunde mit zwei gleichwertigen

    Dafür streitet auch die folgende Kontrollüberlegung: Es hat nach allgemeiner Ansicht auf die Wirksamkeit des Beurkundungsakts keinen Einfluss, wenn der Notar von der mangelnden Sprachkunde eines Beteiligten Kenntnis erlangt, eine entsprechende Feststellung in der Niederschrift (§ 16 Abs. 1 BeurkG) aber unterlässt und die Niederschrift auch nicht übersetzt (vgl. BGHSt 47, 39 = NJW 2001, 3135, 3137; OLG Köln MittBayNot 1999, 59, 60; BayObLG FamRZ 2000, 1124, 1125).
  • LG Bonn, 05.02.2015 - 4 T 417/14

    Pflicht zur gesamten Übersetzung der Urkunde bei teilweiser Sprachunkundigkeit

    Nachträgliche Feststellungen zum Umfang der Kenntnisse des Beteiligten zu 1 in der Urkundssprache sind im Beschwerdeverfahren nicht zu treffen, weil die Feststellung der hinreichenden Sprachkunde allein dem Notar obliegt (vergleiche OLG Köln, VersR 2000, 243 f.; BayObLG, aaO., Tz. 24; LG Dortmund, aaO.).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 29/99

    Zur Anwendung des § 16 BeurkG auf eine Erbschaftsausschlagung

    Ein Verstoß gegen die zwingende Vorschriften des § 16 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 BeurkG macht die Beurkundung unwirksam, wenn er sich aus der Urkunde selbst ergibt (vgl. OLG Köln MittBayNot 1999, 59/60; Mecke/Lerch § 16 Rn. 4).

    Denn die Gültigkeit der Beurkundung entfällt gemäß § 16 BeurkG nur dann, wenn die Feststellung über mangelnde Sprachkunde in der Niederschrift selbst enthalten ist (vgl. OLG Köln MittBayNot 1999, 59/60; Keidel/Winkler Rn. 10 und 32, Huhn/von Schuckmann BeurkG 3. Aufl. Rn. 3 und 14, Mecke/Lerch Rn. 3 a.E., jeweils zu § 16).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verbundenes Geschäft mit Restschuldversicherung;

    Er darf nur dann anfechten, wenn er sich von dem Inhalt des Schriftstücks eine bestimmte, allerdings unrichtige Vorstellung gemacht hat, weil er in diesem Fall, ohne dies zu bemerken, etwas anderes zum Ausdruck gebracht hat, als das, was er in Wirklichkeit hat erklären wollen (BGH NJW 1995, 190, Juris, Rdnr. 19; KG JAmt 2005, 424, Juris, Rdnr. 3; OLG Köln VersR 2000, 243, Juris, Rdnr. 28).
  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09

    Arbeitnehmereigenschaft Rote-Kreuz-Schwester - Aufnahmevertrag

    Wer eine Urkunde ungelesen unterschreibt, ist an die darin enthaltene Erklärung gebunden (vgl. OLG Hamm 02.12.2008 - 34 U 68/08 - Rn 28, zitiert nach juris; OLG Köln 01.07.1998 - 27 U 6/98 - Rn 28, zitiert nach juris; Palandt / Heinrichs / Ellenberger, BGB, § 119 Rn 9) .
  • OLG Köln, 02.04.2019 - 10 UF 26/19

    Wirksamkeit einer ursprünglich genehmigungsbedürftigen Vereinbarung zum

    Denn wenn der Erklärende eine Willenserklärung in dem Bewusstsein abgibt, deren Inhalt nicht oder nicht vollständig zu kennen oder wenn er sich über den Erklärungsinhalt keine Gedanken macht, unterliegt er keinem zur Anfechtung berechtigenden Irrtum (OLG Köln, Urt. v. 01.07.1998 - 27 U 6/98, VersR 2000, 243; Staudinger-Hertel (2017), Beurkundungsgesetz, § 16 BeurkG, Rn. 544).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2014 - 4 U 54/12

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung: Begriff der verbundenen Unternehmen im

    Nur wenn die Sprach un kunde in der Niederschrift selbst festgestellt ist, sich mithin aus der notariellen Urkunde selbst ergibt, greifen die Mussvorschriften des § 16 Abs. 2 und 3 BeurkG, deren Missachtung die Beurkundung unwirksam macht (OLG Köln, Urteil vom 1. Juli 1998 - 27 U 6/98 - Rdnr. 25; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 Z BR 29/99 - Rdnr. 22).
  • LAG Hessen, 01.04.2003 - 13 Sa 1240/02

    Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage; Folgen einer Formulierung in einer

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  • LG Dortmund, 27.01.2005 - 2 O 370/04

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde;

    Dabei hängt die Übersetzungspflicht nicht davon ab, ob eine Sprachunkundigkeit bei einem der Beteiligten besteht sondern ausschließlich davon, ob die Niederschrift die Feststellung einer nicht hinreichenden Sprachkundigkeit enthält unabhängig davon, ob diese Feststellung zutreffend ist oder nicht (BayObLG NJW-RR 2000, 1175, 1176; OLG Köln Versicherungsrecht 2000, 243; Winkler, Beurkundungsgesetz 15. Auflage 2003, § 16 Rdnr. 8ff., 11).
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