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   OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640 - 641/08, 2 Ws 640/08, 2 Ws 641/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4289
OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640 - 641/08, 2 Ws 640/08, 2 Ws 641/08 (https://dejure.org/2009,4289)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.01.2009 - 2 Ws 640 - 641/08, 2 Ws 640/08, 2 Ws 641/08 (https://dejure.org/2009,4289)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 2 Ws 640 - 641/08, 2 Ws 640/08, 2 Ws 641/08 (https://dejure.org/2009,4289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StPO § 125 Abs. 2; ; StPO § 126 Abs. 2 S. 4; ; StPO § 229 Abs. 2; ; StPO § 304; ; StPO § 309 Abs. 2; ; GVG § 30 Abs. 1; ; GVG § 30 Abs. 2; ; GVG § 76 Abs. 1 S. 2; ; GVG § 122; ; GVG § 122 Abs. 2 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3113
  • NStZ 2009, 589
  • NStZ 2010, 259
  • StV 2010, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 13.02.1998 - 2 Ws 93/98
    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
    Zur Wahrung des Gebots des gesetzlichen Richters ist erforderlich, dass über Haftfragen - abgesehen von dem gesetzlich geregelten Fall der Haftprüfung bei der Urteilsfällung (§§ 268 b und 120 Abs. 1 S. 2 StPO) - stets außerhalb der mündlichen Verhandlung nur durch die Berufsrichter entschieden wird (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Senats, SenE vom 13.2.1998, NStZ 98, 419).

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 13.2.1998 - 2 Ws 717/97-, veröffentlicht in NStZ 98, 419 - zum Ausdruck gebracht hat, er neige dazu, dass nach Beginn der Hauptverhandlung die Schöffen in und außerhalb in der Hauptverhandlung an Entscheidungen über Haftfragen zu beteiligen seien, hält er daran nicht fest.

  • BGH, 30.04.1997 - StB 4/97

    Besetzung des Strafsenats beim Oberlandesgericht für Haftentscheidungen während

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 30.4.1997 (BGHSt 43, 91) ausgeführt, die Praxis der Oberlandesgerichte, bei erstinstanzlichen Verfahren in der Besetzung mit fünf Berufsrichtern entsprechend der Handhabung bei den Schöffengerichten und Strafkammern in Haftfragen in der Hauptverhandlung mit fünf Berufsrichtern und außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern zu entscheiden, trage dem Erfordernis des gesetzlichen Richters nicht Genüge.
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
    Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen und diese durch eine abweichende eigene ersetzen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 - Senat , Beschlüsse vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -, vom 16.01.2006 - 2 Ws 617/05 - und vom 27.10.2008 - 2 Ws 506/08 - ).
  • OLG Hamburg, 01.10.1997 - 2 Ws 220/97

    Besetzung der Strafkammer bei Haftprüfungen während der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
    Diesem vom Hanseatischen Oberlandesgericht (NStZ 1998, 99) vertretenen und vom Bundesverfassungsgericht (NStZ 1998, 418) gebilligten Standpunkt, schließt sich der Senat an (so auch OLG Jena StV 1998, 101; Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 126 Rdn. 10; Siolek in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 30 GVG Rdn. Rdn. 21 ff; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 126 Rdn. 8; Hilger in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 125 StPO Rdn. 16).
  • OLG Köln, 18.01.2006 - 2 Ws 617/05

    Beschleunigung in Haftsachen - Unzulässigkeit weiträumiger Terminierung bei

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
    Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen und diese durch eine abweichende eigene ersetzen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 - Senat , Beschlüsse vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -, vom 16.01.2006 - 2 Ws 617/05 - und vom 27.10.2008 - 2 Ws 506/08 - ).
  • OLG Köln, 09.01.2004 - 2 Ws 6/04

    Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
    Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen und diese durch eine abweichende eigene ersetzen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 - Senat , Beschlüsse vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -, vom 16.01.2006 - 2 Ws 617/05 - und vom 27.10.2008 - 2 Ws 506/08 - ).
  • BVerfG, 28.03.1998 - 2 BvR 2037/97

    Zu den Anforderungen des GG Art 101 Abs 1 S 2 an die Besetzung einer Strafkammer,

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
    Diesem vom Hanseatischen Oberlandesgericht (NStZ 1998, 99) vertretenen und vom Bundesverfassungsgericht (NStZ 1998, 418) gebilligten Standpunkt, schließt sich der Senat an (so auch OLG Jena StV 1998, 101; Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 126 Rdn. 10; Siolek in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 30 GVG Rdn. Rdn. 21 ff; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 126 Rdn. 8; Hilger in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 125 StPO Rdn. 16).
  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
    Die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung sind aber dann gegeben, wenn sich die angefochtene Entscheidung nicht als Erkenntnis des dafür vorgesehenen Spruchkörpers darstellt und der Mangel im Beschwerdeverfahren nicht in dem Sinne auszugleichen ist, dass das Beschwerdegericht rechtlich voll an die Stelle des an sich zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers treten kann (BGH NJW 1992, 2775).
  • BGH, 02.09.2003 - StB 11/03

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
    Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen und diese durch eine abweichende eigene ersetzen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 - Senat , Beschlüsse vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -, vom 16.01.2006 - 2 Ws 617/05 - und vom 27.10.2008 - 2 Ws 506/08 - ).
  • OLG München, 27.02.2018 - 2 Ws 185/18

    Haftprüfungsverfahren neben der Hauptverhandlung

    Diese Ansicht ist mit der klaren Wertung des Gesetzes zur Gerichtsbesetzung (§§ 76 Abs. 1, 30 GVG) nicht vereinbar und im Hinblick auf das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot kaum praktikabel, worauf das OLG Köln mit Beschluss vom 07.01.2009 (2 Ws 640-641/08, NStZ 2009, 589; unter Aufgabe seiner früheren Ansicht im B. v. 13.02.1998 -2 Ws 93/98, NStZ 1998, 419) zutreffend hinweist.
  • OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 641/08

    Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung

    2 Ws 640/08 2 Ws 641/08.
  • KG, 27.01.2015 - 3 Ws 656/14

    Untersuchungshaft des Angeklagten: Gerichtsbesetzung bei Haftentscheidungen nach

    Der Bundesgerichtshof (NStZ 2011, 356) und eine größere Anzahl von Oberlandesgerichten (OLG Köln StV 2010, 34 unter Aufgabe seiner gegenteiligen Auffassung veröffentlich in NStZ 1998, 419; OLG München, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 Ws 347/07, 348/07 -, juris; OLG Hamburg in NJW 1998, 2988; Thüringisches OLG in StV 1999, 101; Schultheis in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 126 Rdn 10; Bertram in NJW 1998, 2934; OLG Naumburg - jedenfalls für einen während unterbrochener Hauptverhandlung gestellten Haftprüfungsantrag - in NStZ-RR 2001, 347, so auch OLG Hamm in StV 1998, 388), vertreten die Ansicht, der sich der Senat aus den nachfolgenden Gründen anschließt, dass für Haftentscheidungen auch während einer laufenden Hauptverhandlung stets die für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehene Besetzung maßgeblich ist.
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