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   OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00   

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https://dejure.org/2000,2171
OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00 (https://dejure.org/2000,2171)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.08.2000 - 2 W 37/00 (https://dejure.org/2000,2171)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. August 2000 - 2 W 37/00 (https://dejure.org/2000,2171)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 222, 227, 307 ff.; InsO §§ 308, 309
    Insolvenzverfahren - Ersetzung der Zustimmung eines Finanzamts zum Schuldenbereinigungsplan

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO §§ 308, 309; AO §§ 222, 227, 307 ff.
    Ersetzung der Zustimmung eines Finanzamts zum Schuldenbereinigungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2263
  • NZI 2000, 596
  • DB 2000, 2426
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bonn, 24.01.2000 - 2 T 44/99

    Gerichtliche Ersetzung der Gläubigerzustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00
    Die am 15. Februar 2000 bei dem Landgericht Bonn eingegangene sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 24. Januar 2000 - 2 T 44/99 - wird zugelassen.

    Durch Beschluß vom 24. Januar 2000 (veröffentlicht in ZInsO 2000, 341 f) hat das Landgericht Bonn den Beschluß des Amtsgerichts vom 3. November 1999 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

  • LG Hannover, 29.10.1998 - 19 S 9/98
    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00
    Der Zulassungsantrag des Beteiligten zu 2) bezieht sich auf eine dem Rechtsmittelzug der Insolvenzordnung und damit der Regelung des § 7 Abs. 1 InsO unterliegenden Entscheidung des Landgerichts (vgl. zu dieser Erfordernis Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00
    Der Zulassungsantrag des Beteiligten zu 2) bezieht sich auf eine dem Rechtsmittelzug der Insolvenzordnung und damit der Regelung des § 7 Abs. 1 InsO unterliegenden Entscheidung des Landgerichts (vgl. zu dieser Erfordernis Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).
  • OLG Köln, 10.03.2000 - 2 W 274/99

    Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00
    Der Zulassungsantrag des Beteiligten zu 2) bezieht sich auf eine dem Rechtsmittelzug der Insolvenzordnung und damit der Regelung des § 7 Abs. 1 InsO unterliegenden Entscheidung des Landgerichts (vgl. zu dieser Erfordernis Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).
  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00
    Der Zulassungsantrag des Beteiligten zu 2) bezieht sich auf eine dem Rechtsmittelzug der Insolvenzordnung und damit der Regelung des § 7 Abs. 1 InsO unterliegenden Entscheidung des Landgerichts (vgl. zu dieser Erfordernis Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 26 W 162/99

    Ersetzung der Zustimmung der widersprechenden Gläubiger bei Vorlage eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00
    Da dieser Plan gemäß § 308 Abs. 1 Satz 2 InsO die Wirkung eines Vergleichs im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat, können die Forderungen der beteiligten Gläubiger in der Folgezeit nur noch in der Höhe und zu dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, die sich aus dem Plan ergeben (vgl. Landfermann in Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 308, Rdn. 4; Nerlich/Römermann, InsO, 1999/2000, § 308, Rdn. 9), so daß die Wirkungen der Ersetzung der Zustimmung denen eines teilweisen oder - im Falle der Annahme eines sogenannten Nullplans (vgl. OLG Frankfurt a.M., ZInsO 2000, 288 [289]) - vollständigen Erlasses bzw. einer Stundung der Ansprüche des Gläubigers entsprechen können.
  • BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00

    Gläubigergleichbehandlung gegenüber Sozialleistungsträgern im Insolvenzverfahren

    ee) Versuche der Finanzverwaltung, unter Berufung auf Bestimmungen des Steuerrechts (§§ 222, 227 AO) den Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis im Rahmen einer Zustimmungsentscheidung nach § 309 Abs. 1 InsO gegenüber den Ansprüchen der Gläubiger anderer, privatrechtlicher Forderungen eine bevorzugte Stellung zu verschaffen, hatten in der insolvenzgerichtlichen Rechtsprechung bisher keinen Erfolg (siehe OLG Köln ZIP 2000, 2263 = NZI 2000, 596).

    Entscheidung und Begründung fanden in der Kommentarliteratur Zustimmung (Schmerbach EWiR 2001, 173).

  • OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01

    Insolvenzrecht - Schuldenbereinigungplan - Ersetzung der Einwendungen eines

    Dass die nach § 309 InsO mögliche Ersetzung der Zustimmung für vermeintlich schutzbedürftige Gläubiger von vornherein nicht in Betracht kommt, wird weder in Rechtsprechung noch Literatur vertreten (vgl. für Forderungen des Finanzamts OLG Köln ZIP 2000, 2263, 2264; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 309 Rdnr. 2).
  • FG Düsseldorf, 08.12.2006 - 18 K 2707/05

    Ersetzung der Einwendungen gegen einen Schuldenbereinigungsplan durch eine

    Diese können nur in der Art und Weise, in der Höhe und zu dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, die insolvenzrechtlich zulässig, d. h. vom gerichtlich festgestellten Schuldenbereinigungsplan gedeckt ist (OLG Köln, Beschluss vom 28. August 2000 2 W 37/00, ZIP 2000, 2263, DStRE 2001, 107; Ernst, DStR 2001, 1035, 1036 unter Tz. 3).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.03.2012 - 2 K 1134/11

    Aufrechnung während des insolvenzrechtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

    Mit Abschluss des Prozessvergleichs werden dem Schuldner die Schulden entsprechend dem von ihm vorgelegten Plan unabhängig von § 227, 163 AO erlassen (OLG Köln, Beschluss vom 28. August 2000 2 W 37/00 ZIP 2000, 2263).
  • AG Göttingen, 10.05.2001 - 74 IK 6/01

    Berücksichtigung der während der Prüfdauer eines Schuldenbereinigungsplanes

    Die Voraussetzungen eines Erlasses nach § 227 AO oder einer Stundung gem. § 222 AO müssen nicht vorliegen (OLG Köln ZIP 2000, 2263 = EWiR 2001, 173).
  • AG Göttingen, 14.03.2001 - 74 IK 99/99

    Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung bei einem "flexiblen" Nullplan; Annahme

    § 309 InsO ist eine Spezialregelung, die Regelungen z.B. nach der AO (OLG Köln ZIP 2000, 2263 = EWiR 2001, 173) oder auch nach der BHO/LHO (AG Göttingen, 74 IK 91/99, Beschluss vom 7.4.2000) vorgeht.
  • VG Schleswig, 04.04.2005 - 4 A 533/02
    In der insolvenzgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch die fehlende Zustimmung eines Finanzamtes zum Schuldenbereinigungsplan im Verfahren gemäß § 309 InsO ersetzt werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. August 2000 - 2 W 37/00 - ZIP 2000, 2263 ff).
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